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Autor Thema: Neues aus dem Fernsehrat (42): Rundfunkbeitrag zwischen Indexierung, ...  (Gelesen 1214 mal)

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netpolitik.org, 20.06.2019

Neues aus dem Fernsehrat (42): Rundfunkbeitrag zwischen Indexierung, Flexibilität

Wer von ARD und ZDF mehr digitale Innovation fordert, muss ihnen auch die Möglichkeit geben, Geld von linearen in neue Online-Angebote umzuschichten. Eine Indexierung des Rundfunkbeitrags sowie Reformen der Aufsicht sind wiederum die Voraussetzung für das Gelingen einer flexibleren Rundfunkfinanzierung.

Von Leonhard Dobusch (ZDF-Fernsehrat)

Zitat
Angesichts von bislang über 40 Blogeinträgen in dieser Reihe ist es eigentlich erstaunlich, dass sich noch kein einziger davon primär mit dem vielleicht meistdiskutierten Thema rund um öffentlich-rechtlichen Rundfunk befasst hat: dem Rundfunkbeitrag. Nirgends toben die Framing-Kämpfe so heftig, echauffieren sich die einen über die „Zwangsgebühr“ während Elisabeth Wehling im ARD-Framing-Manual vorschlägt, von einer „Beteiligung“ am „gemeinsamen Rundfunkkapital“ zu sprechen: Rundfunkgebühren seien „nichts anderes als das Beitragen zum gemeinsamen Rundfunkbudget oder auch Rundfunkkapital.“ […]

Auch in der Diskussion über die angemessene Beitragshöhe wird fleißig herumgeframed. Wenn sich zum Beispiel Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) für „Beitragsstabilität“ ausspricht, meint er damit tatsächlich eine jährliche reale Senkung des Rundfunkbeitrags in Höhe der Inflationsrate. Verfechter eines „Indexmodells“ wie der Chef der hessischen Staatskanzlei Axel Wintermeyer (CDU) wiederum sprechen sich ebenfalls für „größtmögliche Beitragsstabilität“ aus, verstehen darunter aber jährliche Anpassungen orientiert an der Inflationsrate. […]

Wie wird über Höhe des Rundfunkbeitrags entschieden?
[…] Die KEF ist damit eine Art Rundfunkrechnungshof. Und wie andere Rechnungshöfe auch, beschränkt sich die KEF keineswegs nur aufs Rechnen, sondern hat und nutzt ihre beträchtlichen Interpretationsspielräume. Konkret führt die KEF die Höhe des Rundfunkbeitrags auf drei Komponenten zurück, die den politischen Charakter von KEF-Empfehlungen schon erahnen lassen:
Feststellung und Fortschreibung des Bestandes
Feststellung des Entwicklungsbedarfs und
Nachweis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Angesichts dieses Dreiklangs verwies MDR-Rundfunkrat Heiko Hilker in seinem täglichen Mediennewsletter darauf, dass

[d]ie Medienpolitik ohne großen Aufwand die Höhe des Beitrages senken [könnte], wenn sie beschließt, welche Angebote des Bestandes nicht mehr benötigt werden
[…]

Weder Parteipolitisierung noch ‚Rechnungshofisierung‘
[…]
Flexibilisierung und Indexmodell brauchen bessere Aufsicht
[…] Dieser Aufgabe können Aufsichtsgremien aber nur dann gerecht werden, wenn sie sowohl staatsferner (z.B. durch Einführung von per Los ausgewählten Rundfunkschöffen) als auch senderferner (z.B. durch klare Trennung von Gremienarbeit und Sendermarketing) organisiert werden als bislang. Insofern sind sich Fragen der Rundfunkaufsicht und der Rundfunkfinanzierung letztlich doch näher, als es auf den ersten Blick scheinen mag.

Weiterlesen auf:
https://netzpolitik.org/2019/neues-aus-dem-fernsehrat-42-rundfunkbeitrag-zwischen-indexierung-flexibilitaet-und-aufsicht/

Ein Leserkommentar:
Zitat
Gerald, 20. Juni 2019 um 14:03 Uhr

Das wachsende Aufsichtsproblem bei sich weiter aufblähenden Rundfunkbudgets ließe sich wohl mit einer strikten Beitragsbegrenzung mit gleichzeitigem Rückschnitt auf ein gesundes Niveau abfedern.
Dazu wäre allerdings eine andere Diskussion nötig:
Statt dem Deutschen ÖR-Apparat weiter beim Jammern auf höchstem europäischen Niveau zuzusehen, sollte besser die Frage geklärt werden, wie der grundgesetzliche Auftrag mit monatlichen 5 Euro pro Haushalt zu erfüllen wäre.

Kreative Lösungen ohne Denkverbote wären dabei hilfreich:
– Mehr pan-europäische Inhalte-Kooperationen.
– Auflösung der länderspezifischen „Sendeanstalten“.
– Den Anachronismus „Fernsehprogramm“ durch Software ersetzen (YouTube zeigt uns seit Jahren ein Beispiel)

Alleine die Umleitung der Finanzierung von Verwaltungswasserköpfen in Technik und Programminhalte wäre schon ein Gewinn.
Bei der Gelegenheit wäre auch nochmal zu diskutieren, ob nicht doch eine Steuerfinanzierung akzeptabel wäre. Immerhin haben wir ja schon heute inhaltliche Kontrollgremien. Mit den bereits diskutierten Verbesserungen (etwa Rundfunkschöffen in  großer Zahl) sollte sich die gebotene Staatsferne erreichen lassen.

Danke an User drone für den Hinweis.


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Immer wenn ein Österreicher in der deutschen Politik mitmischen will, geht es in die Hose.

Der dicke Dobusch hat aus Innsbruck gut Lachen. Reguliert uns das Internet kaputt und kassiert dicke indexierte Aufwandsentschädigungen.

Frechheit.


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weiterer Leserkommentar:
Zitat
Patrick S sagt:
20. Juni 2019 um 16:26 Uhr

Grundsätzlich kann man ja eine Indexierung machen. Aber vorher müssen erst andere Dinge geklärt werden.

Es braucht eine Gesellschaftliche Debatte welchen Umfang und wieviel der ÖR Rundfunk leisten soll. Von diesem Konsens kann dann eine Indexierung stattfinden aber nicht von unserem jetzigen gewachsenen System.

Dann muss die Aufsicht grundlegend reformiert werden damit überhaupt eine Flexibilisierung des Auftrags zu rechtfertigen ist. Die jetzige Aufsicht die in Teilzeit von größtenteils Laien gemacht wird kann nicht Milliarden von öffentlichen Geldern kontrollieren. Vom parteipolitischen Einfluss ganz zu schweigen.

Erst wenn diese Punkte erledigt sind kann man über eine Indexierung nachdenken. Aber bestimmt nicht als ersten Schritt. Deshalb ist diese Idee von den Ministerpräsidenten auch abzulehnen.
https://netzpolitik.org/2019/neues-aus-dem-fernsehrat-42-rundfunkbeitrag-zwischen-indexierung-flexibilitaet-und-aufsicht/

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