Interessant, interessant... das hätte man ja auch mal eher wissen können, als der EuGH sich vor ein paar Monaten mit der Beihilfesache befasst hatte...
Ein Fernsehrat soll also ein (relativ zu den Sendeanstalten) externes Gremium darstellen, welches die Wünsche und die Finanzierung dieser Wünsche eines öffentlich-rechtlichen Senders begutachtet, akzeptiert und Erforderliches beschließt. Also so eine Art Rundfunkparlament, welches der Rundfunkexekutive (=Sendeanstalt) Gelder und Vollmachten gibt?
"Drei-Stufen-Test". Hört, hört!
Ich würde mal ganz naßforsch sagen, dass diese Fernsehräte schlicht und einfach applaudierende Schattenparlamente sind, wie man sie sonst von totalitär geführten Demokratien zu senden pflegt, und dass die europäische Kommission sich in Sachen Beihilferecht von dieser halbseidenen Konstruktion hat über den Tisch ziehen lassen.
Na, da braucht nur irgendein anderes EU-Land nochmals in der Kommission nachfragen, wie das denn ist mit dem nahezu total erhobenen Rundfunkbeitrag für deutsche öffentlich-rechtliche Sender und dem Wettbewerb. Ich wundere mich sowieso, wieso eine solche Nachfrage noch nicht erfolgt zu sein scheint.