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Autor Thema: BdSt: Dafür haben wir gekämpft: Aus für Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnungen!  (Gelesen 1258 mal)

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Bund der Steuerzahler e.V., 07.06.2019

Dafür haben wir gekämpft: Aus für Rundfunkbeitrag bei Zweitwohnungen!

Pressemitteilung Bund der Steuerzahler e.V.

Zitat
Aktueller Beschluss der Ministerpräsidenten / Wir waren schon bei der Verhandlung in Karlsruhe als Experten dabei

Wichtiger Schritt für die Entlastung der Beitragszahler: Die Ministerpräsidenten haben die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen beschlossen. Damit folgen sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum doppelten Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen vom Juli 2018, das der Gesetzgeber bis spätestens Ende Juni 2020 umsetzen muss. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr entschieden: Die bisherige Regelung verstößt gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit! Für diese Entscheidung haben wir als Bund der Steuerzahler gekämpft.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im Mai 2018 war BdSt-Präsident Reiner Holznagel als externer Sachverständiger geladen worden und hatte vor dem Ersten Senat unter Vorsitz des damaligen Vizepräsidenten Professor Dr. Ferdinand Kirchhof konkrete Argumente vorgebracht. Keine Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer! „Denn durch die private Beitragspflicht für die Hauptwohnung zahlt bereits jeder Bürger für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Flatrate. Zusätzliche Beiträge für die Nebenwohnung sind nicht zu rechtfertigen!“

Aktuell setzen wir uns für eine unbürokratische Antragstellung bei der Befreiung ein und haben dafür bereits schriftlich gegenüber der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab geworben. Rheinland-Pfalz hat den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Bundesländer inne.

Was passiert jetzt?

Dazu erklärte Medienstaatssekretärin Raab gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Wir werden bis Sommer fertig sein, weil das noch durch die 16 Landtage muss“. Am Ende soll ein entsprechender Staatsvertrag stehen.

Weiterlesen auf:
https://www.steuerzahler.de/presse/detail/dafuer-haben-wir-gekaempft-aus-fuer-rundfunkbeitrag-bei-zweitwohnungen/


Siehe u.a. auch Gutachten des DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
Dort steht noch weitaus mehr Kritik als nur jene an den Zweitwohnungen.
Auch wurde in der Verhandlung weitere Kritik geäußert - siehe u.a. unter
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175437.html#msg175437


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Im Focus wurde etwas ausführlicher zum Thema Zweitwohnungen von der letzten Ministerpräsidentenkonferenz berichtet:
https://www.focus.de/finanzen/recht/sonderregel-rundfunkbeitrag-diese-neuregelung-greift-im-sommer_id_10799403.html

Zitat
Die Ministerpräsidenten beschlossen aber bereits die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen, wie der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte. "Wir werden bis Sommer fertig sein, weil das noch durch die 16 Landtage muss", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Am Ende steht ein entsprechender Staatsvertrag. Rheinland-Pfalz hat traditionell den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Bundesländer inne.

Der Gesetzgeber muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum doppelten Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen bis spätestens Ende Juni 2020 umsetzen (Az. 1 BvR 1675/16). Menschen mit einer Zweitwohnung müssen laut einem Urteil vom vergangenen Jahr nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag bezahlen. Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung: Zahl der Betroffenen unklar

"Wir wissen noch nicht, wie groß der Kreis der Betroffenen ist", sagte Raab. "Wie viele Singles oder Ehepaare sind es, die aus beruflichen Gründen noch eine Zweitwohnung beziehungsweise Ferienhäuser in Deutschland haben? Dazu wird ein Meldedatenabgleich notwendig." Dieser wird ein Teil des Staatsvertrages, der jetzt im Sommer fertig sein müsse.

Bis zu einer Neuregelung gilt: Wenn ein Ehepartner etwa aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, muss er die Rundfunkgebühr von 17,50 Euro pro Monat aufbringen - zumindest dann, wenn sein Partner und nicht er selbst die Rundfunkbeiträge in der gemeinsamen Wohnung bezahlt. Diese Regelung sei einer der häufigsten Gründe für Anrufe und Petitionen, berichtete die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund.


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Hallo!

Das wäre dann der "einmalige Meldedatenabgleich" Nr. 3!  :o

Wenn ich jetzt schreibe, was ich von Frau Raab halte -- da könnte ich gleich anfangen zu rechnen, wieviele Jahre ich bekomme...  >:D

Es hat Gründe, warum es keine Bundes-Meldekartei geben soll -- und die Datenbanken des BS enthalten noch wesentlich mehr Daten!  >:(

MfG
Michael


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