Es hat eine vergleichsweise neue Entscheidung des EuGH, in der die Begriffe "Zwangsabgabe" und "Beihilfe" benannt und näher gedeutet werden.
In dieser Entscheidung, die weiter unten verlinkt wird, wird erklärt, daß ein
Unternehmen, das
im Gegensatz zu einem anderen Unternehmen keine Zwangsabgabe zu leisten braucht, dadurch eine
staatliche Beihilfe erfährt.
Es geht in dieser Entscheidung nicht um Zwangsabgaben der Verbraucher; ein Unternehmen ist im EU-Rahmenrecht kein Verbraucher, weil nur die natürliche Person Verbrauchereigenschaft hat.
Wenn der Staat einem Unternehmen eine Zahlung vorgibt, ist es immer eine Zwangsabgabe.
Rechtssache C-706/17https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1595957885475&uri=CELEX:62017CJ0706
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;