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Autor Thema: Hilfe!!!1GEZ für Autoradio!  (Gelesen 3275 mal)

j
  • Beiträge: 2
Hilfe!!!1GEZ für Autoradio!
Autor: 18. Juni 2008, 18:07
Hallo Leute,
habe heute von so einem GEZ-Spackken besuch bekommen.

Zu meiner Person:
Ich wohne seit ca 5 Jahren mit meiner Freundin zusammen in einer Eigentumswohnung die uns jeweils zu 50% gehört.
Seitdem wir zusammen leben, bezahlt meine Freundin für uns beide die GEZ. Damals habe ich angegeben, dass wir zusammen wohnen und SIe für uns beide zahlt.

Heute bekam ich von einem "netten" Herren der GEZ besuch. Zunächst wollte er mich über meine Freundin ausquetschen, da SIe aber nicht da war fragte er mich aus.
Habe natürlich kaum Antworten von mir gegeben und ihn auch nicht in die Whg,. gelassen.
Als er mich fragte ob ich ein Auto besitze, habe ich bedauerlicheweise mit ja geantwortet.
Dann holte er sofort eine Anmeldung heraus und zwang mich diese sofrot zu unterschreiben. Ich habe ihm aber gesagt, dass ich zwischen Tür und Angel nichts unterschreiben werde und dass ich Bedenkzeit benötige.
Er meinte, ich solle, das schnellstens unterschreiben und an die GEZ zurückfaxen, sonst werde ich von Ihm angemeldet usw.... Als ich meinte, woher er wisse, dass sich in meinem Auto ein Radio befindet, sagte er: "Da ist standartmässig immer eins drin" Und er findet über das Straßenverkehrsamt heruaß, ob und wie lange ein Fahrzeug auf mich zugelassen ist.

Wie soll ich jetzt reagieren? Soll ich das Radio anmelden oder soll ich jetzt mein Auto für immer in der Garage parken?
Hat die GEZ überhaupt die Möglichkeit an Daten des Verkehrsamtes zu gelangen?

Als er gegangen ist, konnte ich aus dem Fenster sehen, dass er in mein Auto reingeschaut hat. Habe ihm natürlich gesagt, dass meine Freundin mit meinem Auto weg ist.


Was soll ich tun? Kann die GEz jetzt das Geld Rückwirkend einfordern seit Anmeldung meines Autos???Ich meine, die wissen ja nicht, ob bei dem gebraucht gekauften Auto von vorherein ein Auto drin war, oder?

Bitte helft mir, wie ich weiter vorgehen soll.

MFG
Jack


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F
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Re: Hilfe!!!1GEZ für Autoradio!
#1: 18. Juni 2008, 20:30
Hallo,

da Du nichts unterschrieben hast, ist erst einmal noch nichts verloren. Gesetzlich ist es in der Tat so, dass Du für das Autoradio in deinem Auto separat bezahlen musst, solange Du und deine Freundin noch nicht verheiratet seid. Alternativ könntest Du das Auto auch über den Namen deiner Freundin laufen lassen. Dann wäre es nur ein Zweitgerät.

Was kannst Du jetzt aber in der aktuellen Situation:

1. Gar nichts und abwarten, ob dich der Gebührenbeauftragte anmeldet. Allerdings ist dann nicht steuerbar, wie lange er dich rückwirkend anmeldet. Zwar kannst Du Dich dagegen wehren, was aber zeitaufwendig und kostspielig ist.

2. Autoradio anmelden und in einem Monat wieder abmelden. Kostenpunkt etwas über 11 Euro, dürfte aber vielleicht die zeit- und nervenschonendere Variante sein.

Viele Grüße
Flappi


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Re: Hilfe!!!1GEZ für Autoradio!
#2: 18. Juni 2008, 21:23
Hallo Flappi,

was bringt mir denn die zweite Varieante??
wenn ich es wieder abmelde, dann fängt doch der Spuck erst richtig an. Dann kommen die mich besuchen, eiern auf unserem Hof rumm, schauen sich mein Auto an etc....

Kann er mcih den überhaupt rückwirkend anmelden? Wer sagt denn, dass das Datum an dem ich mein Auto zugelassen habe auch das Datum ist an dem ich ein Radio eingebaut habe?? oder zählt das nicht? Ich kann ja einfach behaupten, dass ich das Radio erst vor einer Woche auf dem Flohmarkt gekauft habe und jetzt eingebaut habe...Die müssten mir doch schon beweisen, dass ich das Radio länger haeb oder???

Außerdem, bekommen die überhaupt Auskunft von der KFZ-Zulassungstelle??

MFG
Jack


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gebe_nix

Re: Hilfe!!!1GEZ für Autoradio!
#3: 19. Juni 2008, 10:11
Mal wieder rächt sich, daß man Informationen an die GEZ-Leute gibt.

Ich denke auch, daß die Variante 2 fast besser ist. Die GEZ-Beauftragten kommen wohl normalerweise nur alle 1-4 Jahre wieder in ein und dasselbe Gebiet.

Im Rahmen der Amtshilfe geben die Kfz-Ämter wohl Daten an die LRA weiter. Natürlich beweist das noch nicht die Existenz eines Autoradios aber der Kampf dürfte aufwendig werden. Vermutlich würde die LRA einen entsprechenden Widerspruch abweisen mit der Begründung, daß "die Erfahrung zeige, daß jeder in seinem Auto ein Autoradio habe" und dann müsstest Du klagen und vielleicht kennst Du den Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"...


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