Es fehlt aber, meines Wissens nach, eine zuverlässige Studie über die Gesamtnutzung des linearen Rundfunks, in das man dann die Marktanteile entsprechend einordnen könnte.
Jedenfalls kann man es nach oben hin eingrenzen.
Gehe dazu auf die Seite des Statistischen Bundesamtes destatis.de und suche folgende Statistiken heraus:
- Bevölkerung nach Alter
- durchschnittliche Lebenserwartung
- durchschnittliches Alter der ör-Rundfunk-Konsumenten
Betrachte den Teil der Gesamtbevölkerung, welcher so alt oder älter ist wie der Durchschnitts-ör-Rundfunk-Konsument.
Dieser Teil kann höchstens die Hälfte der ör-Rundfunk-Nutzer darstellen. (Genau die Hälfte wäre es, wenn all diese Menschen ör-Rundfunk konsumieren würden.)
Verdopple diesen Teil und Du erhältst eine obere Schranke für den Gesamt-ör-Rundfunk-Nutzer-Anteil.
Und voilà: Damit hast Du sogleich die Zulässigkeit einer verfassungsrechtlich gebotenen Typisierung widerlegt und damit den elementaren Verstoß gg. Art 3 GG aufgedeckt.
Ach halt ... Es wird ja neuerdings die Realität ausgeblendet und sich stattdessen in "Ersatzmaßstäbe" o. s. ä. geflüchtet ...
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum keine Nebendiskussionen z.B. zu Nutzer-Statistiken vertiefen,
sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Barzahlung des Rundfunkbeitrages - "Ein Fass ohne Boden droht"
und insbesondere die diesbezüglichen Aussagen des im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikels zum Gegenstand haben sollte.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.