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Autor Thema: Barzahlung des Rundfunkbeitrages - "Ein Fass ohne Boden droht"  (Gelesen 4368 mal)

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The Euopean - Das Debattenmagazin, 13.04.2019

Barzahlung des Rundfunkbeitrages

Der Rundfunkbeitrag ist ein Zwangsbeitrag, dem man sich nicht entziehen kann. Immer weniger Menschen schauen die Öffentlich-Rechtlichen, obwohl diese einen immer größeren Milliarden-Etat verwalten. Weitere Beitragserhöhungen werden derzeit diskutiert, um insbesondere die wachsenden Pensionslasten zu finanzieren. Ein Fass ohne Boden droht.

von Frank Schäffler (FDP, MdB, Prometheus – Das Freiheitsinstitut)

Zitat
Manche haben es schon als sensationelles Urteil vorweggenommen. So weit kann man noch nicht gehen. Aber ein wichtiger Etappensieg ist es schon – auch für Prometheus. Die Barzahlung des Rundfunkbeitrages wurde am Mittwoch vergangene Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Die Klage des Journalisten Norbert Häring vor dem obersten Verwaltungsgericht wurde von uns finanziert. Mit Carlos A. Gebauer als Anwalt auf der Klägerseite sind wir eng verbunden. Über vier Jahre haben wir gemeinsam den Instanzenweg vom Verwaltungsgericht Frankfurt, über den Verwaltungsgerichtshof in Kassel nunmehr bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bewältigt. […]

Es geht also um mehr als den Rundfunkbeitrag. Doch darum geht es auch! Der Rundfunkbeitrag ist ein Zwangsbeitrag, dem man sich nicht entziehen kann. Immer weniger Menschen schauen die Öffentlich-Rechtlichen, obwohl diese einen immer größeren Milliarden-Etat verwalten. Deutschland hat inzwischen den größten staatlichen Rundfunk der Welt mit 23 öffentlich-rechtlichen Fernsehkanälen und 63 Radioprogrammen. Weitere Beitragserhöhungen werden derzeit diskutiert, um insbesondere die wachsenden Pensionslasten zu finanzieren. Ein Fass ohne Boden droht. Daher braucht es eine Reform an Haupt und Gliedern. Bereits 2015 haben wir ein umfassendes Gutachten zur Reform der Rundfunkordnung in Deutschland vorgelegt. Die Ergebnisse sind heute noch aktuell. Der Etappensieg von Mittwoch zeigt, dass Veränderungen Zeit brauchen. Sie müssen vorbereitet werden und man braucht einen langen Atem. Doch dann kann anfänglich unmöglich Erachtetes sich plötzlich sehr schnell verändern. […]

Weiterlesen auf:
https://www.theeuropean.de/frank-schaeffler-2/15655-das-oeffentlich-rechtliche-verschlingt-millionen


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch für das Forum allgemein wichtige Sätze:

Sie (Veränderungen) müssen vorbereitet werden und man braucht einen langen Atem. Doch dann kann anfänglich unmöglich Erachtetes sich plötzlich sehr schnell verändern. Wir haben diesen langen Atem!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2019, 15:47 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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The Euopean - Das Debattenmagazin, 13.04.2019

Barzahlung des Rundfunkbeitrages

Der Rundfunkbeitrag ist ein Zwangsbeitrag, dem man sich nicht entziehen kann. Immer weniger Menschen schauen die Öffentlich-Rechtlichen, obwohl diese einen immer größeren Milliarden-Etat verwalten. Weitere Beitragserhöhungen werden derzeit diskutiert, um insbesondere die wachsenden Pensionslasten zu finanzieren. Ein Fass ohne Boden droht.
Heraushebung nicht original.

Also langsam würde es mich doch interessieren, worauf sich solche Aussagen jeweils gründen.
Hier wird behauptet, immer weniger Menschen würden die örR schauen (diesen Eindruck gewinne ich auch aus meinem Umfeld), andererseits behauptet die KEK, die örR hätten einen Marktanteil von ca. 50 Prozent1.
Da wäre es mal wirklich interessant zu erfahren, welche Zahlen und Annahmen zugrunde liegen.
Wenn natürlich insgesamt weniger Menschen lineare Medien nutzen, dann wäre der Anteil der Nutzer der örR vmtl. höher, wenn man davon ausgehen kann, daß das örR-Publikum altert, sprich: mehr ältere als jüngere Leute örR nutzen. Dann würde dieser Marktanteil aber nur wenig über das Interesse bzw. die Nutzung der Gesamtbevölkerung aussagen.
Es fehlt aber, meines Wissens nach, eine zuverlässige Studie über die Gesamtnutzung des linearen Rundfunks, in das man dann die Marktanteile entsprechend einordnen könnte.


1 https://www.kek-online.de/fileadmin/user_upload/KEK/Medienkonzentration/Mediennutzung/Fernsehnutzung/Kreisdiagramm_2018.jpg
Übersicht: https://www.kek-online.de/medienkonzentration/mediennutzung/fernsehnutzung/
https://www.kek-online.de/fileadmin/user_upload/KEK/Medienkonzentration/Zuschaueranteil/Zuschaueranteile_2019.pdf



Unter dem im Eingangsbeitrag genannten Artikel sind übrigens noch weitere Artikel zum Thema Rundfunkbeitrag bzw. örR zu lesen,
z.B.
Zitat
Jeanne Rubner2: Zwei Liter Wissen gegen den Durst (vom 11.07.2013)
[...]
Ja, aber viel mehr als nur der „Tatort“. Zum Beispiel Wissenssendungen wie „W wie Wissen“, „Quarks und Co.“ oder „Faszination Wissen“. Tierfilme, Umweltdokus. Vorlesungen über Philosophie, Sprachkurse, Gymnastik. Mag sein, dass nicht immer alles sehenswert ist. Mag sein, dass manche Wissenssendung der Privaten besser ist als die der Öffentlich-Rechtlichen. Mag sein, dass zu viele Formate parallel produziert werden. Mag sein, dass die Sender in den vergangenen Jahren zu viele Spartenkanäle gegründet haben, die viel Geld verschlingen. Aber: Es ist eine Menge sehenswerter Stoff, den die öffentlich finanzierten Sender anbieten. Und übrigens auch hörenswerter Stoff. Denn das Radio, das den Vorhersagen zufolge längst hätte tot sein müssen, ist quicklebendig und wird von vielen Millionen Menschen täglich gehört – das gilt selbst für die Kulturwellen wie Bayern 2. „Vom Volk bezahlte Verblödung“ war ein „Zeit“-Artikel über die Öffentlich-Rechtlichen einmal überschrieben. Von Verblödung kann keine Rede sein.
[...]
Quelle: https://www.theeuropean.de/jeanne-rubner/7163-bildungsanspruch-der-oeffentlich-rechtlichen


2
Zitat
Jeanne Rubner war leitende Redakteurin im Ressort Außenpolitik der Süddeutschen Zeitung. Nach ihrem Studium der Physik und Wissenschaftsgeschichte promovierte sie in Theoretischer Physik an der Technischen Universität München. Rubner ist Autorin zahlreicher Bücher über Gehirnforschung, Bildung und Politik, darunter „Was Männer und Frauen so im Kopf haben“. Seit März 2012 leitet Rubner die Redaktion Wissenschaft und Bildungspolitik beim Bayerischen Rundfunk.

Quelle: https://www.theeuropean.de/jeanne-rubner
Noch Fragen?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

N
  • Beiträge: 540
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist ein Zwangsbeitrag, dem man sich nicht entziehen kann.

Na ja doch, Obdachlosigkeit wäre eine Möglichkeit oder man schmeißt alles hin und begibt sich in Hartz IV. Toll wie sozial das Rundfunk-System ist, ne?


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l

lex

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Also langsam würde es mich doch interessieren, worauf sich solche Aussagen jeweils gründen.
Hier wird behauptet, immer weniger Menschen würden die örR schauen (diesen Eindruck gewinne ich auch aus meinem Umfeld), andererseits behauptet die KEK, die örR hätten einen Marktanteil von ca. 50 Prozent1.
Da wäre es mal wirklich interessant zu erfahren, welche Zahlen und Annahmen zugrunde liegen.
Wenn natürlich insgesamt weniger Menschen lineare Medien nutzen, dann wäre der Anteil der Nutzer der örR vmtl. höher, wenn man davon ausgehen kann, daß das örR-Publikum altert, sprich: mehr ältere als jüngere Leute örR nutzen. Dann würde dieser Marktanteil aber nur wenig über das Interesse bzw. die Nutzung der Gesamtbevölkerung aussagen.
Es fehlt aber, meines Wissens nach, eine zuverlässige Studie über die Gesamtnutzung des linearen Rundfunks, in das man dann die Marktanteile entsprechend einordnen könnte.

Also ich arbeite in der Online Marktforschung und kann das bestätigen, da ich Einblick in manch erhobene Daten habe (ungefälscht / ohne Gewichtung). Immer weniger Menschen schauen Fernsehen, nicht nur öffentlich rechtliche, auch Private. Studien dazu gibt es, wurden auch schon von Ipsos oder anderen namhaften Instituten erhoben. Was sie dann aber mit den Daten gemacht haben, kann ich leider nicht sagen. Zumindest nicht veröffentlicht. Die öffentlich rechtlichen führen regelmäßig Umfragen durch, um ihre Marktanteile zu analysieren und ggf. zu verbessern. Zielgruppe sind hier allerdings zumeist nur Zuschauer, wodurch deren Umfragen nur zum Selbstzweck dienen und keinerlei Aussagekraft zum vorgenannten Thema besitzen.

Und bevor es ein Mod sagt.. lieber wieder zurück zum Thema


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Also langsam würde es mich doch interessieren, worauf sich solche Aussagen jeweils gründen.
Hier wird behauptet, immer weniger Menschen würden die örR schauen (diesen Eindruck gewinne ich auch aus meinem Umfeld), andererseits behauptet die KEK, die örR hätten einen Marktanteil von ca. 50 Prozent.

Wo soll da der Widerspruch liegen? Bis zur Gründung privater Rundfunk- und Fernsehanstalten lag die Zahl derjenigen, die öffentlich-rechtliches Fernsehen nutzten, bei 100% aller Gerätebesitzer, da es keine anderen Sender gab. Die privaten Sender haben den ÖR-Sendern natürlich Schritt für Schritt Marktanteile abgejagt. Folglich liegt der Anteil der öffentlich-rechtlichen Sender seit dem niedriger, jedoch (noch) nicht bei Null. Ergo kann der Anteil von einem zuvor beobachteten höheren Niveau als 50 Prozent durchaus gesunken sein. Zum anderen gibt es das Problem der prozentualen Angaben im Vergleich mit absoluten Zahlen. Wenn die Bevölkerungszahl sinkt, so kann selbst bei einem gestiegenen prozentualen Marktanteil die absolute Zahl von Fernsehzuschauern gesunken sein.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 221
Es fehlt aber, meines Wissens nach, eine zuverlässige Studie über die Gesamtnutzung des linearen Rundfunks, in das man dann die Marktanteile entsprechend einordnen könnte.

Jedenfalls kann man es nach oben hin eingrenzen.

Gehe dazu auf die Seite des Statistischen Bundesamtes destatis.de und suche folgende Statistiken heraus:

- Bevölkerung nach Alter
- durchschnittliche Lebenserwartung
- durchschnittliches Alter der ör-Rundfunk-Konsumenten

Betrachte den Teil der Gesamtbevölkerung, welcher so alt oder älter ist wie der Durchschnitts-ör-Rundfunk-Konsument.
Dieser Teil kann höchstens die Hälfte der ör-Rundfunk-Nutzer darstellen. (Genau die Hälfte wäre es, wenn all diese Menschen ör-Rundfunk konsumieren würden.)
Verdopple diesen Teil und Du erhältst eine obere Schranke für den Gesamt-ör-Rundfunk-Nutzer-Anteil.

Und voilà: Damit hast Du sogleich die Zulässigkeit einer verfassungsrechtlich gebotenen Typisierung widerlegt und damit den elementaren Verstoß gg. Art 3 GG aufgedeckt.

Ach halt ... Es wird ja neuerdings die Realität ausgeblendet und sich stattdessen in "Ersatzmaßstäbe" o. s. ä. geflüchtet ...  >:(


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum keine Nebendiskussionen z.B. zu Nutzer-Statistiken vertiefen,
sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Barzahlung des Rundfunkbeitrages - "Ein Fass ohne Boden droht"
und insbesondere die diesbezüglichen Aussagen des im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikels zum Gegenstand haben sollte.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2019, 16:44 von DumbTV«

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Bis zur Gründung privater Rundfunk- und Fernsehanstalten lag die Zahl derjenigen, die öffentlich-rechtliches Fernsehen nutzten, bei 100% aller Gerätebesitzer,[...]
Interessanter, bzw. ebenso interessant wäre die heutige wie damalige Quote in Relation zu der Gesamtheit der Wohnungsinhaber, die ja heute als Grundlage dient.

Sind also damals 100% der Gerätebesitzer zu heutigen 100% Wohnungsinhaber identisch?

Um den Hinweis von User Bürger zu respektieren, bitte ich, für eine diesbezügliche Diskussion ein neues Thema zu eröffnen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2019, 17:46 von Bürger«
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N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
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