Jetzt: Ihr werdet euch noch wünschen, wir wären politikverdrossen!Das EU-Parlament hat bei der Urheberrechtsreform junge Menschen komplett unterschätzt – das könnte sich sehr bald rächen.
Kommentar von Simon Hurtz, 26.03.2019
Ob der 26. März als schwarzer Tag für das Internet in die Geschichte eingeht, wird sich erst in einigen Jahren entscheiden. Artikel 13 der Urheberrechtsreform hat das Potenzial dafür, aber noch ist die EU-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt. Vielleicht kommt es weniger schlimm als befürchtet, vielleicht bessern Politiker nach, vielleicht schreiten Richter ein.
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https://www.jetzt.de/politik/urheberrechtsreform-der-eu-ist-ein-schlag-ins-gesicht-junger-menschen
Vielleicht kommt es weniger schlimm als befürchtet, vielleicht bessern Politiker nach, vielleicht schreiten Richter ein.
Klar, die Richter erkennen, daß ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt und entscheiden dann mit gesundem Menschenverstand und im Sinne eine demokratischen Rechtsstaats. Angesichts der bisherigen Erfahrungen in Sachen Rundfunkbeitrag, aber auch angesichts der bundesweiten Rechtsprechung, die immer mehr Menschen fassungslos macht, kann diesen frommen Wunsch wohl keiner mehr ernsthaft glauben.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.