Hallo!
"Alle Gewalt geht vom Volke aus"
Es soll doch Länder geben, wo genau das zutrifft: alle durch den Staat geschaffenen Unterlagen gehören der Allgemeinheit, und werden für diese geführt -> es kann keine "Urheberrechts"-Ansprüche gegen Teile der Allgemeinheit geben. Die staatlichen Unterlagen sind weder Eigentum noch "literarisches" Werk des jeweiligen Schreibers.
Allerdings: dienstliche Unterlagen können der Vertraulichkeit oder der Geheimhaltung unterliegen. Aber auch das bedeutet nicht (unbedingt), daß Rechtsverstöße deshalb "nicht veröffentlichbar" sind.
Die hier praktizierte Abweichung von der Studien-basierten Meinung vieler Experten -- zu Gunsten der chemischen Industrie -- muß veröffentlichbar sein, um den Bürger über das Wirken der Staatsorgane in Kenntnis zu setzen. Das nennt sich investigativer Journalismus -- und ist wohl inkompatibel mit dem Hirn-weichspülenden Manipulations-Framing "öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalismus", den die Regierung meint per Abmahnung einfordern zu können.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"