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Autor Thema: Diskussionen pro ÖRR, wieso in diesem Forum?  (Gelesen 1877 mal)

  • Beiträge: 7.385
Diskussionen pro ÖRR, wieso in diesem Forum?
Autor: 12. Juni 2019, 13:53
Erschreckt der Titel des Themas?

Warum darf in diesem Forum, das sich "gez-boykott" nennt, der Eindruck erweckt werden, daß User die Oberhand gewinnen, die pro ÖRR eingestellt sind, indem sie die Aussage tätigen, daß Klagen vor den höchsten Bundes- wie Europagerichten in Sachen Rundfunkbeitrag ja eh aussichslos seien?

Was liegt näher, als zu vermuten, daß die Vorlagen an den EGMR ebenfalls nicht mit den Vorgaben des EGMR vereinbar waren, wenn schon die Vorlagen an den EuGH gemäß der Aussage des EuGH in C-492/17 nicht den Vorgaben des EuGH zur Herausarbeitung der individuellen Betroffenheit des Klägers/der Kläger entsprachen?

Es ist sicherlich nur reine Psychologie, nicht vordergründig "für" etwas zu sein, aber genau diesen Eindruck zu erwecken, bzw. zu bewirken, wenn man "gegen" etwas ist, das dem "für" entgegenstehen könnte.

Wer in diesem Forum ist derart "pro Recht", daß er dem Recht entlang der Rechtssetzungshierarchie die nötige Geltung verschaffen möchte?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 577
[...] Warum darf in diesem Forum, das sich "gez-boykott" nennt, der Eindruck erweckt werden, daß User die Oberhand gewinnen, die pro ÖRR eingestellt sind, indem sie die Aussage tätigen, daß Klagen vor den höchsten Bundes- wie Europagerichten in Sachen Rundfunkbeitrag ja eh aussichslos seien? [...]

Nu' aber 'mal halblang! Woher stammt denn jetzt Deine Erkenntnis, dass die jeweilig persönliche Erkenntnis einer (oder mehrerer) Dir fremden Person(en), "daß Klagen vor den höchsten Bundes- wie Europagerichten in Sachen Rundfunkbeitrag ja eh aussichslos seien" damit etwas zu tun haben könnte(n), dass "User die Oberhand gewinnen, die pro ÖRR eingestellt sind"?

Was hab' ich verpasst, denn ich vermag dieser, Deiner, "Logik" nicht zu folgen...?


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  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Zumal: in etlichen Beiträgen zu BVerfG, EuGH und EGMR geht es darum, daß vielleicht das vorgebrachtet Argument nicht das richtige war, und/oder diese Gerichte sich teilweise als nicht zuständig sahen -- solche Thesen könnten zwar als "pro ÖRR" gesehen werden -- aber ich möchte doch vorschlagen, man sollte sich bei den nächsten Widersprüchen,  Klagen und/oder Beschwerden mit der real-existierenden Rechtsprechung auseinandersetzen.

Die "sollte/müßte"-Diskussion bei manchen Themen ist zumindest bei Gericht durch, die erstinstanzlichen VG und AG halten sich an die nun existierenden Urteile höherer Gerichte. Diese höheren Entscheidungen könnten aber noch Lücken (oder sogar beschriftete "Türchen") enthalten, die Beschäftigung damit würde doch sicher weiter führen als mit bereits entschiedenen Punkten zu verlieren.

PS: Es scheint auch Zuwachs bei "Kontra"-Entscheidungen in Formalien zu geben -- solange der BS (oder die "Vollstreckungsbehörde vor Ort") also formal unsauber arbeiten möchte, könnte die eine oder andere fiktive Person ganz real aus Vollstreckungen wieder rauskommen. Auch das halte ich für lohnend: "nicht verlieren" = nicht zahlen müssen, auch wenn das meist nur vorläufig ist.

PPS: Insgesamt sehe ich so noch nicht, das der ÖRR schon durchgewonnen hätte. Destruktion und Depression marschieren noch nicht Hand in Hand durchs Forum.

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2019, 17:25 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

g

googler

Das denke ich auch. Es müsste mal ein Pusher wie rezo her, der das ganze, also das Thema Widerstand, bekannter macht. Also ein virales Video  :police:


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  • Beiträge: 213
Hmm ...  ::)

Dieser Definition nach gehöre ich wohl zu diesem Kreis ... ?!??

Man möge mir meine Unwissenheit / Ungeduld nachsehen, aber welche realen Optionen haben wir denn noch ? Rechtlich wurde alles ausgeschöpft bis in die höchsten Instanzen. Das mit der Klagerei kannste also schon mal knicken.

Die Leute zum Massenhaften Nicht-zahlen zu bewegen scheint auch nicht zu funktionieren, bliebe als nur noch die ploitische Lösung über. Aber da sind sich alle Parteien - mit Ausnahme der AfD - unisono einig wie wichtig der ÖRR für die Demokrartie sei ..

Ich beschäftige mich aktuell nur noch Temporär mit diesem Thema, weil unsere Aussichten die Zahlungen dieser Zwangs-Progande auf ewig zu entgehen mittlerweile gegen Null laufen.

Also: WAS GENAU können wir noch machen ?

Wenns nach mir persönlich ginge würde ich die GEZ und die Sendeanstalten am liebsten brennen sehen ..


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Edit "Bürger":
Thread muss geprüft und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Es ist niemandem geholfen, unter Betreff xyz die x-te Diskussion über Mittel und Wege zu führen.
Das Forum hat und wird den Rechtsweg nie als einzigen Weg betrachten. Auch dies ist mehrfach artikuliert worden und hat sich in sowohl politischen als auch aufklärerischen Aktionen manifestiert - siehe u.a. unter
Aktionen – Alternativen – Erlebnisse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,4.0.html
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html
Wer etwas anderes als den oder zusätzliches zum Rechtsweg tun möchte, der möge es bitte konkret anfassen und tun, statt umfangreich darüber zu reden und zu schreiben, was angeblich nicht geht oder nichts bringt.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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