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Autor Thema: MDR-Europa-Konferenz eröffnet: Wille appelliert an demokratische Werte  (Gelesen 3869 mal)

  • Beiträge: 886
WER  HAT  DAS  BEZAHLT ???
IST  DERGLEICHEN  DURCH  DEN  AUFTRAG  DES  MDR  GEDECKT?
Das ist eine gute Frage, aber vermutlich argumentiert der MDR damit, dass er ja eine Kamera dabei hat, deshalb sei es abgedeckt.

Die Frage geht aber tiefer:
Die Hintergründe sind eher politischer Natur:
(siehe zum Beispiel die Berichte des MDR darüber)
https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/europakonferenz-mitteldeutscher-rundfunk-europawahl-100.html
https://www.mdr.de/presse/unternehmen/presseinformation-europa-konferenz-mdr-leipzig-100.html

Ich denke der Rundfunk soll berichten und nicht künstlich Politik machen. So wie sich die Politik aus der konkreten Gestaltung des Rundfunks herauszuhalten hat, so sollten die Medien keine konkreten politischen Handlungen durchführen. Die Veranstaltung von politischen Konferenzen im Vorfeld von Wahlen ist deshalb extrem fragwürdig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2019, 16:11 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
"Mitteldeutscher Rundfunk" wurde zur "Veranstaltung von (regionalem) Rundfunk" gegründet - und jedenfalls nicht zur Durchführung politischer Konferenzen, schon gar nicht in europäischer Dimension - siehe u.a.

MDR-Staatsvertrag
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV-MDR#p1
Zitat
§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Sendegebiet) mit Sitz in Leipzig errichtet.

Wenn "Mitteldeutscher Rundfunk" dennoch über seine eigentliche Aufgabe hinaus tätig wird, dann dürfte dies nicht mehr durch die "Funktionsnotwendigkeit" gedeckt sein und somit nicht aus seinem Rundfunk-Finanzierungs-Etat bestritten werden.

Wieder mal ein Fall für unsere IFG-Anfrage-Experten...
...wobei es ja in Sachsen wohl gar kein IFG gibt - oder?


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f

faust

... müsste diese Sache nicht eigentlich dasselbe Potenzial haben, "durch die Decke zu gehen" wie die Geschichte um das "Manual"?

Auch hier geht es schließlich um - vermutlich - eine ganze Menge Geld und einen - nun ja - für eine Rundfunkanstalt recht eigenartigen Verwendungszweck ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2019, 00:53 von Bürger«

 
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