Langzeitstudie Medienvertrauen. Forschungsergebnisse der Welle 2018
Befund 8: Profil von Bürgerinnen und Bürgern, die die Medien pauschal verurteilen
Insgesamt legen die Befunde nahe, dass das Vertrauen in die etablierten Medien im Zuge der Lügenpresse-Debatte keineswegs in großem Stil erodiert ist. Dennoch hat sich ein relevanter Kern an Kritikern herausgebildet, der die etablierten Medien pauschal verurteilt. Sie finden sich, so zeigt eine übergreifende Analyse der Daten aus den Jahren 2017 und 2018, überdurchschnittlich häufig an den Rändern des politischen Links-Rechts-Spektrums. Sie sind formal niedriger gebildet, politisch weniger interessiert und blicken mit mehr Sorgen auf ihre wirtschaftliche Zukunft als diejenigen Bürger, die die etablierten Medien nicht pauschal verurteilen. Darüber hinaus zeigt sich, dass die etablierten Medien vor allem von denjenigen Bürgern pauschal verurteilt werden, die häufig alternative Nachrichtenquellen im Social Web konsumieren und regelmäßig Nutzerkommentare auf den Seiten der etablierten Medien lesen.
Quelle: Johannes Gutenberg Universität
https://medienvertrauen.uni-mainz.de/forschungsergebnisse-der-welle-2018/
Hervorhebungen nicht Original.Und damit der ungebildete Medien-Neurotiker diese Aussage auch versteht, gibt es unter dem Text noch ein erklärendes Bildchen.
In diesem Zusammenhang sei über die gegenteilige Meinung auch noch informiert.
Wir wollen schließlich nicht einseitig kommentieren:
Spiegel online:
Misstrauen gegen Medien "...dass ich ständig belehrt werde, was ich zu denken habe" http://www.spiegel.de/spiegel/journalismuskrise-warum-viele-leser-den-medien-misstrauen-a-1195175.htmlNicht unbedingt bester Qualitätsjournalismus, aber was will man heute noch erwarten...
Immerhin soll es der Bürger noch verstehen können.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.