Im Grundgesetz sind für die politische Willensbildung die politischen Parteien zuständig (Art. 21 (1) GG), ..
Bitte lies noch einmal genau nach. Da steht "
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Mitwirkung ist nicht identisch mit Zuständigkeit. Allerdings ist die Realität eher die, dass sich die Vertreter der Parteien als Teil der Besitzer des Staates fühlen, sich diesen sozusagen unter den Nagel gerissen haben. Da kann man schon mal auf die Idee eines Alleinvertretungsanspruchs kommen. Wer wirklich Reformen will, - ein gewiß abgeschmackter Begriff, - muss den Parteien den Staat entreißen. Dann fällt auch der Rundfunk an die zurück, die ihn angeblich besitzen - "unser ...Rundfunk", du verstehst - ihn im Wahrheit aber nur finanzieren und als Sedativ nutzen sollen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.