Es gab sicherlich eine Begründung des Widerspruchs und einen Inhalt im Widerspruchsbescheid. Ich habe manchmal das Gefühl die Gerichte lesen die Klage gar und den Widerspruch nicht, sondern nur den Inhalt des Widerspruchbescheids, schauen ob der plausibel klingt und sagen dann einfach "stimmt, stimmt, stimmt". Ob dann auf den Widerspruch überhaupt eingegangen wird, dafür muss der Kläger selbst sorgen.
Insofern stimme ich zu, dass man sich schriftlich vorbereiten sollte so gut es geht:
Was sind die Punkte die man vorbringen will?
Was sind die rechtlichen Fragestellungen dahinter (->Rechtsfragen)?
Was müsste gegebenenfalls durch Beweisantrag festgestellt werden?
Diese Dinge muss man vorformulieren und zur Verhandlung mitnehmen.
Um das aus dem Stegreif zu schaffen müsste man schon ein ziemlicher Topanwalt sein.