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Autor Thema: Leserbrief: Rundfunkbeiträge und Zwangsausübung  (Gelesen 2447 mal)

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Wendlinger Zeitung / Nürtinger Zeitung, 01.03.2019

Rundfunkbeiträge und Zwangsausübung


Zitat
S. K., Wendlingen. Zum Leserbrief „Die ARD wird zum Schurken gemacht“ vom 21. Februar. Herr Klingenmaier ist also der Meinung, das Wort „Zwangsgebühren“ durchsetze jede Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „mit dem Gestank des Ungeheuerlichen“. Als Rundfunkteilnehmer, der jetzt seit fast zwei Jahren zwar keinen Fernsehanschluss besitzt, aber Rundfunk-„Beiträge“ bezahlen muss, weil die ARD nicht wie jeder andere Anbieter öffentlich zugängliche Angebote im Internet verschlüsselt, sondern sie für jeden freischaltet, weil sowieso keiner die Möglichkeit hat, sich den hierfür zu entrichtenden Gebühren auf legalem Weg zu entziehen, würde ich dann aber gerne wissen, welchen Begriff ich verwenden soll. […]

Man kommt also nicht umhin, dieser Verwendung des Wortes zu unterstellen, dass sie die Zwangsausübung bei der „Beitrags“-Erhebung erheblich verharmlost. Es erscheint mir daher gerechtfertigt, provokante Ausdrücke wie „Zwangsgebühr“ zu verwenden […]

Es klingt vielleicht paradox, aber gerade ein über staatliche Kanäle finanzierter Sender darf sich nicht als Gegner dieser Menschen verstehen, sondern muss sie fair – wie jede andere gesellschaftliche Gruppierung auch – in die Debatte einbeziehen, oder er verliert die Rechtfertigung seiner Existenz. […]

Weiterlesen auf:
http://www.ntz.de/nachrichten/leserbriefe/artikel/rundfunkbeitraege-und-zwangsausuebung/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2019, 12:44 von ChrisLPZ«
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Zitat von: Leserbrief
Es klingt vielleicht paradox, aber gerade ein über staatliche Kanäle finanzierter Sender darf sich nicht als Gegner dieser Menschen verstehen, sondern muss sie fair – wie jede andere gesellschaftliche Gruppierung auch – in die Debatte einbeziehen, oder er verliert die Rechtfertigung seiner Existenz. […]

Da ist jemand auf dem Weg, das tatsächliche Wesen dieser Institutionen zu erkennen.
Wie ist es mit der genannten Rechtfertigung? Gibt es die überhaupt, und woher kommt sie?


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