Hallo zusammen,
ich verstehe das Prozedere so:
LRA/BS:
1. Bettelbrief: "Sie sind im Rückstand, bitte zahlen Sie blabla..."
2. Festsetzungsbescheid (eventuell mit Hinweis: "Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am tt.mm.jjjj die Zwangsvollstreckung eingeleitet [..]"
3. Mahnung und DARIN enthalten die Androhung wenn man nicht zahlt werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
LRA/BS leitet mittels Vollstreckungsersuchen an * die Verwaltungsvollstreckung ein.
*
- Vollstreckt wird in Berlin / Bremen durch die Finanzämter (siehe Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze)
- Vollstreckt wird in Bawü / Sachsen / Bayern durch die Gerichtsvollzieher, wobei Bawü und Sachsen eine Besonderheit darstellen, laut (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetz sind die Landesrundfunkanstalten in den beiden Bundesländer selbst die Vollstreckungsbehörden und können Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Lohn/Kontopfändung) eigenständig verschicken (siehe Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze)
- Vollstreckt wird in allen übrigen Bundesländern durch die kreisfreien Städte, Kommunen oder jeweiligen Landkreise (siehe Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze)
Gemeinde-, Stadt-, Kreiskasse, Finanzamt, GV
1. Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit Hinweis dass diese verhindert werden kann wenn bis tt.mm.jjjj bezahlt wird
2. Beginn der Zwangsvollstreckung mit Maßnahme1, 2, oder 3
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Weiter mit dem Eingangsthema ob jetzt eine LRA überhaupt Mahnungen schreiben darf...
Dazu findet sich bei der Suche nach "Verwaltungsverfahren + Mahnung" dies:
Werden im Verwaltungsverfahren angefallene Gebühren nicht bezahlt, kann die Verwaltung mahnen und selbst vollstrecken oder die Vollstreckung durch eine andere Behörde veranlassen.
Quelle:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/lebenslage/355339221201503Mal andersrum gefragt: Warum sollte eine LRA (AdöR) denn NICHT mahnen dürfen?
Sie betreibt zugestandene Verwaltungstätigkeit: "Einziehen von Beiträgen" - dazu gehört doch a) das An/Einfordern b) das Anmahnen nach gewisser Zeit
Zudem sind wohl in einigen der Bundesländer erfolgte Mahnungen Voraussetzung um eine Verwaltungungsvollstreckung überhaupt durchzuführen!?
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."