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Autor Thema: ZDF-Staatsvertrag > Zustimmungsgesetz Brandenburg?  (Gelesen 2923 mal)

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Mal eine allgemeine Frage in den Raum;

wir haben ja im Bereich der Rundfunkstaatsverträge nicht nur den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Rundfunkstaatsvertrag, den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, sondern auch den eigentlich eigenständigen ZDF-Staatsvertrag.

Jedes dieser Staatsverträge ist ein eigenständiges Regelwerk und bedarf deswegen jeweils eines eigenen Zustimmungsgesetzes?

Wir wissen, daß es seit Jahren ja nur Änderungsstaatsverträge hat und diese Zustimmungsgesetze nur Zustimmungsgesetze zu den Änderungsstaatsverträgen sind.

Wo aber ist das konkrete Zustimmungsgesetz, bspw. des Landes Brandenburg, zum ZDF-Staatsvertrag?

Den ZDF-Staatsvertrag hat es, bspw., hier:

ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV)
vom 31. August 1991
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/zdf_stv

das dafür verlinkte Zustimmungsgesetz ist aber:

Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/einundzwanzigster_rundfunkaend_stv


Das passt doch nicht, wenn es 1 einziges Zustimmungsgesetz für 4 verschiedene Regelwerke hat?Hier nämlich gemeinsam zum
- Rundfunkstaatsvertrag;
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag;
- ZDF-Staatsvertrag;
- Deutschlandradio-Staatsvertrag;

Wo bleibt hier die Normenklarheit?

"Das Gesetz zum 21. Staatsvertrag [...]" kann doch unmöglich das Gesetz zum ZDF-Staatsvertrag sein?

Das erweckt doch den Eindruck, daß sich kein Parlamentarier je damit befasst hat?

Wo ist das originale, ursprüngliche Zustimmungsgesetz des Landes Brandenburg zum ZDF-Staatsvertrag?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2019, 10:59 von pinguin«
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P
  • Beiträge: 4.011
Der Rundfunkstaatsvertrag von 1991 "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991" hatte wohl 7 Artikel, fast jeder Artikel war ein Staatsvertrag. Dieser Rundfunkstaatsvertrag wird deshalb als Mantelvertrag bezeichnet. Die Änderungsstaatsverträge ändern entsprechend n.p.M. diesen Rundfunkstaatsvertrag. Der Änderungsstaatsvertrag, welcher zum Beispiel den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eingeführt hat, hat im gleichen Schritt Artikel 4 des Rundfunkstaatsvertrags "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991" aufgehoben.

Der Inhalt von Artikel 4 war zu diesem Zeitpunkt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Wollte jemand den Rundfunkstaatsvertrag "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991" konsolidiert neu schreiben, dann müsste sehr wahrscheinlich der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Artikel 8 sein.
Gleichzeitig wird meist der Artikel 1 "Rundfunkstaatsvertrag" dieses Rundfunkstaatsvertrag  "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991"geändert.

Damit klar wird wie das gemeint ist:

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5413-StV-Rundfunk-im-vereinten-Deutschland?follow_successor=no
Zitat
Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Rundfunkstaatsvertrag
Artikel 2 ARD-Staatsvertrag
Artikel 3 ZDF-Staatsvertrag
Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Artikel 5 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Artikel 6 Bildschirmtext-Staatsvertrag
Artikel 7 Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten
Diese Darstellung gibt das jetzt stark vereinfach wieder.

Soweit bekannt müsste es jeweils ein Zustimmungsgesetz geben zum Rundfunkstaatsvertrag, welcher zuerst mit allen bis dahin bekannten Artikeln beschlossen wurde und wahrscheinlich auch zu jedem einzelnen Staatsvertrag, welcher als Artikel darin veröffentlich ist.

Zum Vergleich Artikel 1
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1236.1
Zitat
RundfunkstaatsvertragVollzitat: Rundfunkstaatsvertrag vom 31. August 1991 (SächsGVBl. S. 426, 427), der zuletzt durch den Staatsvertrag vom 26. Oktober 2018 (SächsGVBl. 2019 S. 211) geändert worden ist
   Zustimmungsgesetz    Staatsvertrag
 über den Rundfunk im vereinten Deutschland    erlassen als Artikel 1 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland
  Vom 31. August 1991
 ...

Auf der Rückseite einiger Bescheide gibt es so eine Tabelle, da kann meist zum Jahr 1991 die Quelle der Veröffentlichung angesehen werden. Meist ist es eine Seitenangabe für ein Gesetzblatt/Amtsblatt. Schaut man dort, dann findet sich die ursprüngliche Quelle.


Bei Fragen dazu, z.B. für Sachsen kann PersonX, dass ganz genau erklären, weil diese Blätter tatsächlich in der Bibliothek des Landes gesichtet wurden. Leider waren für Sachsen die alten Blätter im Download im Inhalt nicht vollständig.
---
Soweit bekannt wurden maximal einzelne Artikel z.B. der Artikel 1 des "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991" konsolidiert neu geschrieben.
Bzw. gibt es für diesen eine nicht offizielle konsoliderte Fassung.z.B. http://digitale-grundversorgung.de/wp-content/uploads/2012/10/15-RStV_konsolidierte_Fassung.pdf


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Z
  • Beiträge: 16
Wo ist das originale, ursprüngliche Zustimmungsgesetz des Landes Brandenburg zum ZDF-Staatsvertrag?

Siehe hier: http://bravors.brandenburg.de/gesetze/rundfunk_stv

Mit dem
Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/einundzwanzigster_rundfunkaend_stv

wurden die nötigen Anpassungen an die DSGVO vorgenommen, daher wurde hier auch der ZDF-Staatsvertrag mit angepasst.


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@Zitiergebot

es bleibt bei meiner Frage, wie im Eingangsbeitrag:

Zitat
Das passt doch nicht, wenn es 1 einziges Zustimmungsgesetz für 4 verschiedene Regelwerke hat?

Auch wenn es jetzt hier bei dem von Dir verlinkten Zustimmungsgesetz "nur" 3 Staatsverträge sind, denen mit einem Regelwerk zugestimmt wird.

Müssen diese Verträge nicht im Zustimmungsgesetz selbst genannt werden, was auch hier nicht der Fall ist, wenn sie "bloß" Anhang zum Gesetz sind?

Gerade dann, wenn so peu a peu alles auf elektronische Dokumentation umstellt, kann das so eigentlich nicht reichen, immerhin könnten die Anhänge verschwinden oder klammheimlich geändert werden, ohne das dieses kommuniziert wird?

@PersonX

Zitat
Dieser Rundfunkstaatsvertrag wird deshalb als Mantelvertrag bezeichnet. Die Änderungsstaatsverträge ändern entsprechend n.p.M. diesen Rundfunkstaatsvertrag.
Die Änderungsstaatsverträge ändern seit 1991 ihrem Inhalt gemäß jede Art von rundfunkrechtlichem Staatsvertrag.

Diese Zustimmungsgesetze können nur für die Änderungsverträge gelten, nicht für den jeweils ursprünglichen Vertrag; man orientiere sich hier bitte am Bund, dessen Vorgaben ja auch für Staatsverträge der Länder "entsprechend" anzuwenden sind.




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Z
  • Beiträge: 16
@pinguin

Ich frage mich, ob die Einwendungen wirklich ernst gemeint sind. Du haust ein Urteil des BVerfG nach dem anderen in die Diskussionsrunde und kennst die Möglichkeit und Anwendung eines Artikelgesetzes nicht?
Auch ein Staatsvertrag darf als Mantelgesetz oder hier eben als Mantelvertrag aufgebaut sein. Oder ich verstehe deine Frage falsch.

In der Übersicht von @PersonX für den Fall von Sachsen kann man sehr schön sehen wie die Zusammenhänge sind. Im REVOSax ist dies auch alles sehr schön verlinkt. Die einzelnen Artikel des Mantelvertrages sind die jeweiligen Staatsverträge. Damit sind diese auch direkt Bestandteil des Gesetzes und nicht nur Anlage.

Allerdings ist der Einwand des Ursprungsposts
Das erweckt doch den Eindruck, daß sich kein Parlamentarier je damit befasst hat?

nicht ganz unbedeutend. § 2 des Gesetz zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in Brandenburg lautet

Zitat
§ 2 Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.


Die entsprechende Begründung im Gesetzesentwurf dazu lautet:
Zitat
Zu § 2:
§ 2 trägt dem Zitiergebot des Artikels 5 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg Rechnung. Der im Staatsvertrag vorgesehene erneute vollständige Meldedatenabgleich für den Rundfunkbeitrag greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg ein.


Nur war der Meldedatenabgleich Bestandteil des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und nicht des 21. Zum Thema Meldedatenabgleich gibt es im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nichts.
Link zum Gesetzesentwurf: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_8200/8211.pdf


Hier haben die Abgeordneten in Brandenburg sich wohl wirklich nicht mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt. Denn dieser wurde von entsprechenden Ausschuss so als Beschlussempfehlung eingereicht und dann auch vom Landtag beschlossen.
Link zur Beschlussempfehlung:https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_8600/8604.pdf

Frage beantwortet?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2019, 01:45 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
Auch ein Staatsvertrag darf als Mantelgesetz oder hier eben als Mantelvertrag aufgebaut sein.
Wo geht genau diese Aussage aus dem Landesrecht Brandenburg, hilfsweise dem Bundesrecht hervor? Mir ist nur der Begriff "Manteltarifvertrag" im Sinne von Gewerkschaft und Co. bekannt, allerdings nicht im Sinne eines Gesetzes, welches Bindungsgwirkung gegenüber der Allgemeinheit des Landes, Bundes entfalten soll.

Wo ist also die Rechtsgrundlage dafür, wenn es denn so sein sollte, wie Du meinst?

Bereits das Bundesverfassungsgericht führt doch aus, siehe

BVerfGE 58, 257 - "Gesetzesvorbehalt / Parlamentsvorbehalt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30979.msg193382.html#msg193382

daß nur ein förmliches Gesetz in den besonders grundrechtlich geschützten Bereich eingreifen darf?

Zudem darf in den Art. 5 GG gemäß seinem Absatz 2 nur via allgemeinem Gesetz eingegriffen werden? Landesrechtlich kann hier nichts anderes gelten.

Wie kann also ein allgemeines Zustimmungsgesetz dafür herhalten, die Zustimmung für eine Vielzahl von Staatsverträgen zu geben, die doch nicht nur alle einen unterschiedlichen Inhalt haben, sondern darüberhinaus separat ratifiziert gehören?

Die Ratifizierung eines Staatsvertrages ist auch im Landesrecht Brandenburg Pflicht; zwar nicht gemäß Landesverfassung, da würde die Zustimmung des Landtages genügen, aber gemäß Anlage 16 zum §31 GGO, (Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Brandenburg).

Du wirst auf Bundesebene wohl kaum einen Staatsvertrag finden, der vom Bundestag mit vielen anderen Staatsverträgen gemeinsam in ein Zustimmungsgesetz mündet und so vom Bundespräsidenten ratifiziert wird? Da wird jeder Staatsvertrag separat behandelt, jeder hat im Falle der Annahme durch den Bundestag sein eigenes Zustimmungsgesetz, und seine eigene Ratifizierungsurkunde.

Wenn gemäß BVerfG auch

BVerfGE 12, 205 - Zustimmungsgesetz per Verfassungsbeschwerde angreifbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31167.msg193802.html#msg193802

ein Zustimmungsgesetz per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann,
Zitat
Entsprechendes muß für Staatsverträge zwischen den Ländern gelten.
, macht es doch überhaupt keinen Sinn, mittels 1 Zustimmungsgesetz eine Vielzahl von Staatsverträgen abzusegnen?

Wo, bitte schön, bleibt bei dieser Vorgehensweise die Garantie der ordentlichen parlamentarischen Arbeit, daß auch tatsächlich jeder Staatsvertrag durchgearbeitet wird?

Zitat
Zitat
§ 2 Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.
Diese Aussage steht genau so auch im Zustimmungsgesetz zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Zitat
§ 2 Durch dieses Gesetz wird das Recht auf Datenschutz (Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.

Gesetz zum Zwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
http://bravors.brandenburg.de/gesetze/zwanzigster_rundfunkaend_stv

Und im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht das auch so drin; im 18. allerdings nicht.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Edit "Bürger" - Bitte um Klarstellung:
Soll hier allgemein Staatsvertrag/ Zustimmungsgesetz/ Mantelgesetz/ Artikelgesetz etc. diskutiert werden - oder das Thema gem. Thread-Betreff und Einstiegsbeitrag
ZDF-Staatsvertrag?
Bitte entweder ganz dezidiert zum Einstiegsthema zurückkehren oder die Eingangsfrage und Thread-Betreff erweitern/ anpassen. Wobei der Thread-Betreff ohnehin zu offen/ nicht aussagekräftig genug ist.
Bitte also klare Vorstellung, was genau hier diskutiert werden soll, sonst kann der Thread nicht sinnvoll moderiert werden, weil er ansonsten nur in alles und nichts abdriftet.
Aufgrund der Abschweifungsgefahr und des donnerstäglichen Feiertages bleibt der Thread vorsorglich vorübergehend geschlossen, bis eine Klärung herbeigeführt worden ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Edit "Bürger":

Thread-Betreff präzisiert in
ZDF-Staatsvertrag > Zustimmungsgesetz Brandenburg?
und Thread wieder geöffnet.

Bitte nunmehr eng und zielgerichtet nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, d.h. zum Vorhandensein eines gültigen Zustimmungsgesetzes zum ZDF-Staatsvertrag im Land Brandenburg.

Allgemeine und somit auf alle anderen Staatsverträge übertragbare  Voraussetzungen zu Zustimmungesgesetzen bitte wenn, dann in eigenständigem Thread behandeln.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2019, 13:33 von Bürger«
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  • Beiträge: 7.385
Da das Thema jetzt wieder offen ist, kann auch @Zitiergebot der eigene Irrtum eingestanden werden; es ist tatsächlich möglich, in einem Zustimmungsgesetz mehreren Verträgen zuzustimmen.

Aber, diese Verträge sollen im Gesetz genannt werden und nicht bloß Anhang sein; hierzu siehe:

Zitat
(d)
Sind mehrere Verträge Gegenstand des Gesetzes, kann sich folgende Form empfehlen:

"Folgenden in … am … von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verträgen wird zugestimmt:

1. dem Vertrag [o. Ä.] über [zum, zur o. Ä.] …,
2.dem Vertrag [o. Ä.]…,
3.dem Vertrag [o. Ä.]…

Die Verträge werden nachstehend (mit einer amtlichen deutschen Übersetzung) veröffentlicht.“

Oder:

„Folgenden völkerrechtlichen Verträgen wird zugestimmt:

1. dem in … am … von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag über [zum, zur o. Ä.] …,
2.dem in … am …,
3.dem in … am …
Die Verträge werden nachstehend (mit einer amtlichen deutschen Übersetzung) veröffentlicht.“

Handbuch der Rechtsförmlichkeiten
1.1 Erforderlichkeit eines Vertragsgesetzes
http://hdr.bmj.de/anhang_1.1.html

Das von @Zitiergebot verlinkte, ursprüngliche Zustimmungsgesetz des Landes Brandenburg erfüllt nicht diese förmliche Erfordernis:

Zitat
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Das Nähere zur Durchführung des Staatsvertrages wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.
§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 1 am 1. Januar 1992 in Kraft, wenn er nicht gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 2 gegenstandslos wird. Über das Inkrafttreten des Staatsvertrages erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg.
Potsdam, den 6. Dezember 1991
Der Ministerpräsident
des Landes Brandenburg
Dr. Manfred Stolpe

Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (ORB-Gesetz)
http://bravors.brandenburg.de/gesetze/rundfunk_stv

Unbeachtlich hier ist u. U., daß es den ORB ja nicht mehr hat, denn Landesrecht ist's ja trotzdem, so daß die evtl. korrekte Förmlichkeit des Zustimmungsgesetzes des Landes Berlin zum heutigen RBB, (der ORB wurde ja mit dem SFB zum RBB fusioniert), keinesfalles ein u. U. mangelhaftes Zustimmungsgesetz des Landes Brandenburg ersetzt.

Das Rundfunkvertragsregelwerk zum heutigen RBB mag heute für das Land Berlin u. U. gültig sein, (weil es das für den SFB auch war), für das Land Brandenburg aber nicht, weil es bereits an der korrekten Förmlichkeit des Vertragsgesetzes zum damaligen ORB ermangelte, der ja, siehe Absatz darüber, mit dem SFB zum RBB fusionierte?

In jedem Falle sind die Staatsverträge, die an dieses Zustimmungsgesetz des Landes Brandenburg angehangen sind,

Zitat
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

nicht im Gesetz selbst in der vom Bund vorgegebenen Weise genannt.

Wenn wir uns nun erinnern, daß das BVerfG ja entschieden hat, daß das Prozedere der völkerrechtlichen Staatsverträge auf Bundesebene auch auf Staatsverträge der Länder anzuwenden ist, sind wir hier doch bei einem u. U. erheblichen Formfehler des Zustimmungsgesetzes?

Meines Wissens nach wurde dieser Mangel in der Förmlichkeit des Vertragsgesetzes nie behoben, denn noch heute werden die Verträge, denen zugestimmt wird, nicht im Zustimmungsgesetz genannt.

Bei einem Vertrag ist das ja unkritisch, weil es auch hier eine vom Bund vorgegebene Form hat; wenn ein Zustimmungsgesetz aber einem Änderungsvertrag zustimmt, der viele Verträge ändert, kann nicht nur auf den vorherigen Änderungsvertrag verwiesen werden, denn der hat das nur angehangene Vertragswerk u. U. gerade nicht geändert.

Es entspricht zwar durchaus der eigenen Intention, zusammenzufassen, was zusammenzufassen ist, aber nicht nur der Förmlichkeit wegen, sondern auch wegen der Vertrauensbildung gehören die Verträge selber im Zustimmungsgesetz namentlich benannt.

Immerhin möchte man als Bürger ja sicher gehen, daß die Abgeordneten auch tatsächlich ihren Job machen und sich mit der Materie befassen.


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g
  • Beiträge: 368
Zitat
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 2
Das Nähere zur Durchführung des Staatsvertrages wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.
[/Center]
Das würde bedeuten, dass es ein besonderes Gesetz gibt, in welchem das Nähere geregelt ist.
Jetzt interessiert mich, welches Gesetz das ist, wo der ZDF-Staatsvertrag näher für Brandenburg geregelt ist? Welche anderen besonderen Gesetze gibt es zu den anderen Staatsverträgen?

Ein Zustimmungsgesetz ist lediglich die Zustimmung zum Vertrag. In den bekannten Zustimmungsgesetzen in Sachsen steht lediglich:  Dem Vertrag wurde zugestimmt.

Wo ist die nähere Regelung?


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@gez-negativ

Freilich hat es ein

Gesetz zur Durchführung des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages  (Medienaufsichtsgesetz)
http://bravors.brandenburg.de/gesetze/medienaufsichtsgesetz

Wenn es das wäre, wäre es allerdings nicht zeitnah entwickelt worden, da es aus dem Jahre 1997 datiert.

In diesem Online-Dokument fällt allerdings als erstes auf, daß es nicht unterzeichnet ist; rechtsgültig wäre es so wohl eher nicht.

Ein separates Gesetz hinsichtlich des ZDF-Staatsvertrages, um den es hier geht, wurde bislang nicht online gefunden.


Nachstehendes hier bitte nicht diskutieren!

Übrigens; es entsteht der Eindruck, daß sich jene, die die Gesetze online stellen, nicht sonderlich Mühe geben, weil:

Zitat
Gesetz zu dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
vom 13. Februar 2003
(GVBl.I/03, [Nr. 2], S.21)


   Dem am 27. September 2002 unterzeichneten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
 

zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag
zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV -)

Gesetz zu dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/jmstv

Nie und nimmer ist das so korrekt.

Im Gesetzblatt selbst ist es richtig dargestellt.


Edit:

Das Gesetzblatt, in dem die ursprüngliche Fassung des

Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (ORB-Gesetz)
http://bravors.brandenburg.de/gesetze/rundfunk_stv

veröffentlicht wurde, ist nicht Online; es kann also nicht geprüft werden, ob der Wortlaut doch noch etwas anders ist.


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