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Autor Thema: Versicherungslücke, Vorvertraglichkeit? Rechtsschutzversicherung weigert sich.  (Gelesen 10862 mal)

m
  • Beiträge: 171
Ich hätte da auch noch interessante Informationen von meiner RSV.

Habe dort eine Schadenmeldung abgegeben. Bekam dann erst einmal eine Ablehnung, mit der Begründung das ganze sei dem STEUERRecht zuzuordnen.
Dann habe ich den Widerspruch, vom Anwalt, gegen die Kontopfändung der RSV zukommen lassen mit Bitte um erneute Prüfung und dem Hinweis, dass es sich um Verwaltungsrecht handelt.

Bekam dann heute die erneute Ablehnung.
Begründung: Steuerrecht und die ganz lustige Sichtweise erst zu zahlen, wenn das außergerichtliche Verfahren abgeschlossen ist und das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird.

Und noch viel lustiger finde ich folgende Aussage im Schreiben:
Zitat
Des weiteren würde sich auch der Verwaltungsrechtsschutz lediglich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten erstrecken.

Ja ähm mir geht es hier um deutsches Verwaltungsrecht. Auch wenn einige noch der Meinung sind, dass das Saarland nicht zu Deutschland gehört sondern zu Frankreich.  ::)


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K
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Bekam dann heute die erneute Ablehnung.

hier Kontakt aufnehmen:
http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 04:20 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

m
  • Beiträge: 171
Danke für den Hinweis.

Ich habe es jetzt mal an meinen Versicherungsvertreter weiter gegeben. Mal schauen was der jetzt macht.

Die Erstberatung wollen die auch schon mal nicht übernehmen. Wurde mir am Telefon mitgeteilt. Derzeit bin ich wegen Anwaltskosten schon bei 270€uronen rund. Dabei geht es derzeit um einen Streitwert von sagenhaften 220 €uronen die vom Konto gepfändet wurden (rechtswidrig).


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b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Aber was sagt uns das?:  Nicht fragen, sondern Schadensnummer anforden und hoffen dass man für sein Geld etwas erhält!

Falsch. Zwar stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt, aber das sagt uns, dass man Versicherungen kündigen soll, die nicht existentielle Lebensrisiken abedecken. Alles anderes ist Geld für den Gully.

Das ist jetzt eher ein Nebenaspekt, aber jeder muss verstehen, dass die meisten Versicherungen niemandem nutzen, ausser der Allianz und ihrer Familie.

Eine Versicherung ist da sinnvoll, wo ein Schadensfall nicht selber bezahlt werden kann, oder ruinös für lange Zeit wäre. Das sind de facto die allgemeine Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung, denn wenn man mit dem Fahrrad ein Kind überfährt und das hat danach ein Schädelbruch mit Hirnblutung oder man entwickelt selber eine chronische Krankheit, die hohe Arzt- und Medikamentenkosten nach sich zieht, dann kann das halt fast keiner bezahlen.

Für alles andere legt man etwas Geld zurück, dass spart die Bezahlung des ganzen Versicherungsapparates. Und das beste, auf das zurückgelegte Geld kann man jederzeit zugreifen, wohingegen es in den Sternen steht, ob die Versicherung im Schadensfall jemals ein Cent zahlt, wofür obiges Erlebnis das beste Beispiel ist. Bei der teuren Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Nichtzahlen im Schadensfall sogar quasi garantiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2017, 07:43 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

M
  • Beiträge: 34
aber das sagt uns, dass man Versicherungen kündigen soll, die nicht existentielle Lebensrisiken abedecken. Alles anderes ist Geld für den Gully.
So sehe ich das auch. Allerdings: Die Frage ist, wie lange sich ein Anwalt darauf einlässt, jemanden zu vertreten, der keine Rechtsschutzversicherung hat? Ich habe das Gefühl, dass da der ein oder andere, wirklich bemühte Anwalt fürchtet, nicht zu seinem Geld zu kommen, wenn er solche Menschen vertritt...


Edit "Bürger"- Hinweis:
Mitunter haben Rechtsanwälte mehr Probleme, die Erstattung von der Versicherung zu erhalten, als diese vom Mandanten einzutreiben ;)
Dies gehört aber auch nicht mehr zum Kern-Thema dieses Threads
Versicherungslücke, Vorvertraglichkeit? Rechtsschutzversicherung weigert sich.
und soll daher hier bitte auch nicht weiter vertieft werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2019, 00:31 von Bürger«

 
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