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Autor Thema: Programmbeschwerde: Berichterstattung zum Thema INF-Vertrag  (Gelesen 1135 mal)

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publikumskonferenz.de, 11.02.2019

ARD-Tagesschau 04.12.2018, 20 Uhr - Berichterstattung zum Thema INF-Vertrag


Zitat von: Programmbeschwerde vom 06.12.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Hauptausgabe der Tagesschau vom 04.12.2018 berichteten Sie darüber, dass die USA ein Ultimatum an Russland verkündet habe, falls Russland nicht innerhalb von 60 Tagen die angebliche Abweichung vom INF-Vertrag korrigiert, die USA Ihrerseits den INF-Vertrag kündigen werden.

Wie schon so oft zuvor wiederholten Sie die Sprachregelungen der NATO ungeprüft. Sie ließen zwar in einem Satz die russische Sicht zu Wort kommen, dass die neuen russischen Raketen eine Reichweite von unter 500 km hätten und deshalb keinen Vertragsbruch darstellen würden. Ansonsten betätigten Sie sich aber als Sprachverstärker der NATO. Und wie immer geben Sie Ihren Zuschauern keine Hintergrund- und Begleitinformationen.

Kein Wort dazu, dass seit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des INF-Vertrages am 08.12.1987 eine völlig neue geostrategische Situation in Europa entstanden ist. […]

Wir fordern Sie auf, endlich Ihren Verpflichtungen zur umfassenden Information nachzukommen. Die gegenwärtige miserable Qualität Ihrer Berichterstattung kann mittel- und langfristig eine Gefahr für den Weltfrieden darstellen.  […]

Zitat von: Antwort WDR-Intendant Buhrow vom 07.02.2019
[…] Sie kritisieren einen Beitrag zum INF-Vertrag. Im Beitrag werde die Sprachregelung der Nato ungeprüft übernommen. Ihrer Ansicht nach würden keine „Hintergrund und Begleitinformationen"geboten. Sie verbinden Ihre Kritik mit der Aufforderung, der WDR solle der in § 5 Absatz 5 Satz 4 WDR-Gesetz verankerten Verpflichtung nach umfassender Information nachkommen. Ihr Schreiben werte ich daher als förmliche Programmbeschwerde.

Damit einer Beschwerde stattgegeben wird, ist es nicht zwangsläufig ausreichend, dass ein journalistischer Fehler nach allgemeinem Verständnis vorliegt. Erst recht reicht es nicht, dass der Beitrag nach Auffassung des Beschwerdeführers oder ggf. des WDR kritikwürdig ist. Es muss vielmehr ein Rechtsverstoll bezogen auf die im WDRGesetz vorgeschriebenen Grundsätze für das Programm vorliegen.

Nach eingehender Prüfung des Beitrags auf Basis einer von der Redaktion eingeholten Stellungnahme komme ich zu dem Ergebnis, dass die von Ihnen erhobenen Vorwürfe nicht zutreffen und ich Ihrer Programmbeschwerde daher nicht abhelfen kann. […]

Weiterlesen auf:
http://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=30&t=2768&sid=9246b4a5a741f534f54a44a1473cf924

Diese Pressemeldung dient rein informativen Zwecken und bleibt für die Diskussion geschlossen, da aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion einer Vielzahl akuter und konkreter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" das Forum vertiefende Diskussionen zu diesem Thema nicht leisten kann.
Zahlreiche weitere Programmbeschwerden sind zu finden unter:
https://publikumskonferenz.de bzw.
https://publikumskonferenz.de/blog/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2019, 07:29 von ChrisLPZ«
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