Autor Thema: Gegenrechnung Zur-Verfügungstellung für Zur-Verfügungstellung  (Gelesen 2732 mal)

Offline GEZupftGerupft

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Die Zwangs- "Zur-VerfügungsStellung" der "Leistungen" des GEZ-Medienapparates haben wohl  eigenartige Konsequenzen, wie sich bei einer Diskussion mit Bekannten ergab:

Wenn die GEZ-Medien meinem Wohnraum unaufgefordert und unwidersprechbar etwas zur Verfügung stellen, dann bin ich ja gezwungen meinen Wohnraum für diese "Zur-VerfügungsStellung" zur Verfügung zu stellen. Weiterhin stelle ich auch meinen PC für GEZ-Werbung (ja, gibts im Internet, kürzlich noch drüber gestolpert ) und Einblendungen (von z.B. GEZ-Kanal "Funk" auf Youtube) zur Verfügung.

Dass ich also zwangsweise meinen Wohnraum und PC zur Verfügung stelle (ohne Wohnraum und PC müßte ich ja nicht) ist in gewisser Weise sicherlich Eingriff in meine Eigentumsrechte, wofür ich doch eigentlich Entschädigung verlangen können müßte?

Wäre da nicht ein kleiner Brief mit Gegen-Gebührenerhebung eine witzige Idee (natürlich alles nur Aprilscherz, keine Rechtsberatung!!), natürlcih abgeschickt am 1.April, möglicherweise was Lustiges in folgender Art:

Zitat
Hallo GEZ,
per sofort erhebe ich bei Ihnen Gebühren für die Nutzung meines Wohnraumes als Zurverfügungsstellungs-Objekt.
Die Zurverfügungsstellung habe ich nicht angefordert und benötige diese nicht, Sie bestehen aber auf Bezahlung dafür.
Daher sehe ich es im Sinne der wirtschaftlichen Gleichberechtigung nur als angemessen an, für die Nutzung von meinem Besitz und Eigentum Gebühren zu erheben.
Ich berechne Ihnen also per sofort monatlich bis zur Einstellung Ihrer Zwangs-"Zurverfügungsstellung":
-Pauschale Euro 30 für die Zurverfügungsstellung meines Wohnraumes für Ihre Zurverfügungsstellung
-Pauschale Euro 20 für die Nutzung meines PCs zB für Werbung und Youtube-Funk-Kanäle
-Pauschale Bearbeitungsgebühr EUR 20, da ich Rechtslage etc zu Ihrem Gebaren verfolgen muss.
-Bei ausbleibenden Zahlungen Sondergebühren für die Bearbeitung.
Sämtliche Gebühren unterliegen einer Änderungsoption nach Bedarfslage, worüber ich Sie gesondert informieren würde.

In der Summe überweisen Sie also per sofort monatlich EURO 70, anteilig für diesen Monat EUR xyz auf mein Konto:
 lalala

Ausbleibende Zahlungen Ihrerseits werden selbstverständlich mit Ihren Forderungen verrechnet und fällige Zahlungen mit Normalbasiszins berechnet.
Sie erhalten darüber gegebenenfalls jeweils einen extra Bescheid.

MfG

Genügend lustig?


Edit "Bürger":
Thread befindet sich in Prüfung und bleibt daher vorerst geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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« Letzte Änderung: 19. Oktober 2020, 10:26 von Bürger »