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Autor Thema: IHK-Präsident Thomas Conrady: solidarische Finanzierung muss verteidigt werden  (Gelesen 5117 mal)

C
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Die Oberbadische, 25.01.2019

Flammendes Bekenntnis zu Europa

Von Peter Ade

Zitat
[…]
Solidarisch finanzieren
Die soziale Marktwirtschaft, so Conrady, müsse verteidigt und für solidarische Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben eingetreten werden – „ganz gleich, ob das nun Steuern sind oder ein Rundfunkbeitrag, die Sozialversicherung oder die Kammermitgliedschaft“. Die Worte „zusammen“ und „gemeinsam“ stünden für die Gemeinschaft, für das Wir, für eine Wertegemeinschaft, für Wärme und Menschlichkeit, für eine gemeinsame Vision.
[…]
Gemeinsame Aufgaben auch gemeinsam zu lösen und solidarisch zu finanzieren, sei eines der Geheimnisse einer erfolgreichen Wirtschaftsordnung und einer intakten Gesellschaft.
Conrady wörtlich: „Wenn das städtische Schwimmbad nur von denen bezahlt werden müsste, die es gerade benutzen, könnte es sich keiner mehr leisten. Wenn die KiTa von denen zur Gänze getragen werden müsste, die morgens ihre Kinder bringen, hätten viele bereits dafür ihr Monatsnetto aufgebraucht.“ Die Botschaft des Präsidenten: „Gemeinsam gewinnt!“
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.verlagshaus-jaumann.de/inhalt.kreis-loerrach-flammendes-bekenntnis-zu-europa.2fd3ebdd-5e37-4411-8055-4808ae07e73d.html


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Zitat
Solidarisch finanzieren
Die soziale Marktwirtschaft, so Conrady, müsse verteidigt und für solidarische Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben eingetreten werden – „ganz gleich, ob das nun Steuern sind oder ein Rundfunkbeitrag, die Sozialversicherung oder die Kammermitgliedschaft“. Die Worte „zusammen“ und „gemeinsam“ stünden für die Gemeinschaft, für das Wir, für eine Wertegemeinschaft, für Wärme und Menschlichkeit, für eine gemeinsame Vision.

Herr Thomas Conrady - neben
> Präsidentschaft der IHK Hochrhein-Bodensee
Über uns - Das Präsidium der IHK Hochrhein-Bodensee
https://www.konstanz.ihk.de/servicemarken/ueber_uns/orga/praesidi/1657888
Zitat
Thomas Conrady
Geschäftsführer
COWA chemische Fabrikation GmbH
Gottmadingen
also auch
> Geschäftsführer der COWA chemische Fabrikation GmbH
https://www.cowa.de/wissenswertes#conradygruppe

mit dauerhaftem, sicherlich gut dotierten Einkommen, ist es natürlich ein einfaches, den "Rundfunkbeitrag" nicht kritisch zu hinterfragen oder diesen gar als "solidarisch" zu klassifizieren.

Schon dumm, dass ausgerechnet in dieser Kombination
Steuern - Rundfunkbeitrag - Sozialversicherung - Kammermitgliedschaft
der sog. "Rundfunkbeitrag" die einzige Abgabe ist, die weder sozial noch "solidarisch" ist, da diese - im Gegensatz zu Steuern - Sozialversicherung - Kammermitgliedschaft eben nicht "leistungsabhängig", sondern pauschal an die Existenz geknüpft ist.

Selbst die Kammerbeiträge für die IHK Hochrhein-Bodensee sind "leistungsabhängig" - siehe
Über uns - IHK Zugehörigkeit und Mitgliedsbeiträge
https://www.konstanz.ihk.de/servicemarken/ueber_uns/Zugehoerigkeit_Beitrag/1651372
Zitat
Grundbeitrag
Der jährliche Grundbeitrag berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungskraft des Gewerbebetriebes und ist daher entsprechend gestaffelt.


Und von solchen Rechenkünstlern muss man sich nun die Welt und (vermeintlich) "gutes Staatsbürgertum" erklären lassen... ::)


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K
  • Beiträge: 215
Auch Beiträge für die IHK sind Zwangsbeiträge. So gesehen ist das doch alles ganz konsequent und schlüssig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 23:28 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

S
  • Beiträge: 403
Immerhin werden Zwangsbeiträge der IHK nicht pauschal erhoben, sondern "leistungsabhängig", d.h. bezogen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, vergleichbar mit der Steuerlast, des jeweiligen Zwangsmitglieds.
Je höher der Gewinn eines IHK-Zwangsmitglieds, desto höher der Zwangsbeitrag.

Ferner besteht beim IHK-Zwangsmitgliedsbeitrag auch noch eine Ausstiegsoption, indem man das Gewerbe abmeldet oder sich in den Ruhestand begibt.

Beim Rundfunkbeitrag fehlen die genannten Eigenschaften. Pauschale Abgabe, lebenslang, in unbestimmter Höhe!

Dazu könnte man noch die Menge der IHK-Zwangsmitglieder zum Vergleich der Rundfunk-Zwangsmitglieder in ein Verhältnis setzen. Evtl. würde sich sogar eine Schnittmenge ergeben ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2019, 02:00 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

K
  • Beiträge: 810
Immerhin werden Zwangsbeiträge der IHK nicht pauschal erhoben, sondern "leistungsabhängig", d.h. bezogen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, vergleichbar mit der Steuerlast, des jeweiligen Zwangsmitglieds.

Richtig. Es ist schon sonderbar, dass die IHK es schafft, den IHK-Beitrag an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bemessen, aber beim Rundfunkbeitrag soll dies nicht möglich sein.

Selbstverständlich wäre es ohne Weiteres möglich, auch den Rundfunkbeitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bemessen. Dem steht jedoch die Gier einer kleinen Gruppe "Privilegierter" gegenüber, die sich an der Allgemeinheit bereichert.


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Z
  • Beiträge: 1.564
Der Kerl soll gefälligst die Interessen seiner Mitglieder vertreten, das Interesse der Gewerbetreibenden kann wohl nicht sein, zusätzliche Zwangsbeiträge zu löhnen, die den Gewinn schmälern - das hat nichts mit Solidarität zu tun.
Spenden kann man auch als Privatperson überweisen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2019, 17:32 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das benennt das Problem aber leider nur zum Teil, bzw...

Selbstverständlich wäre es ohne Weiteres möglich, auch den Rundfunkbeitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bemessen. Dem steht jedoch die Gier einer kleinen Gruppe "Privilegierter" gegenüber, die sich an der Allgemeinheit bereichert.

...in nur einer der bestehenden Dimensionen. Wird diese "Tugend" der Privilegierten (also die Gier der Sonnenkönige und deren Hofstaaten bei den "Anstalten") doch obendrein von diesen Herrschaften ja willig dienstbaren Gerichten gedeckt - inkl. ausdrücklich des Bundesverfassungsgerichtes, das ja durchaus in wesentlichen Punkten anders hätte entscheiden können oder sogar müssen, sich aber für die - natürlich auf das Trefflichste juristisch verbrämt - politische "Lösung" der Rechtsstreite entschieden hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2019, 00:35 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Schnittmenge - wirklich?

Ferner besteht beim IHK-Zwangsmitgliedsbeitrag auch noch eine Ausstiegsoption, indem man das Gewerbe abmeldet oder sich in den Ruhestand begibt.
Beim Rundfunkbeitrag fehlen die genannten Eigenschaften. Pauschale Abgabe, lebenslang, in unbestimmter Höhe!
Dazu könnte man noch die Menge der IHK-Zwangsmitglieder zum Vergleich der Rundfunk-Zwangsmitglieder in ein Verhältnis setzen. Evtl. würde sich sogar eine Schnittmenge ergeben ???

Die besagte Schnittmenge wäre keinerlei Aufregung wert. Kann es insofern sein, dass Du stattdessen die Vereinigungsmenge meinst? Das wäre - bzw. ist doch - der Klopper, wenn.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

S
  • Beiträge: 403
Die besagte Schnittmenge wäre keinerlei Aufregung wert. Kann es insofern sein, dass Du stattdessen die Vereinigungsmenge meinst? Das wäre - bzw. ist doch - der Klopper, wenn.

Vereinigungsmenge klingt im Sinne von "Zwangsbebeitragte der Systeme (IHK, ÖRR) vereinigt euch" zwar ganz nett, gemeint war aber eher die Schnittmenge, auch wenn diese nicht besonders groß sein wird.

Wenn man davon ausgeht, dass der Großteil der Gewerbetreibenden ihren Wohnsitz hierzulande hat, werden diese vom ÖRR in der Regel im privaten sowie gewerblichen Bereich bereits doppelt abGEZockt. Die Schnittmange der von beiden Zwangssystemen Belasteten dürfte also der Menge der IHK-Zwangsbebeitragten nahezu gleichkommen, was ja so einige Millionen ( > 2 Mio.) sein dürften.

Wenn ein Präsident eines dieser Zwangsbeitragssysteme mit Bezug auf das andere Zwangsbeitragssystem von "solidarischer Finanzierung" schwafelt, müsste doch dem einen oder anderen der von beiden Zwangssystemen Belasteten der Deckel vom Kessel fliegen. Der IHK- Präsident sollte besser seine Mitglieder gegenüber dem ÖRR in Bezug auf die unsinnige Abgabe im gewerblichen Bereich vertreten.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ferner besteht beim IHK-Zwangsmitgliedsbeitrag auch noch eine Ausstiegsoption, indem man das Gewerbe abmeldet oder sich in den Ruhestand begibt.
Also da muß ich doch jetzt tatsächlich - wer hätte das für möglich gehalten? - eine Lanze für den Rundfunkbeitrag brechen. Natürlich gibt es die Ausstiegsoption. Es gibt sogar zwei, nein drei - Entschuldigung! - vier Ausstiegsoptionen:
  • irgendwohin ziehen, wo der Rundfunkempfang, egal auf welchem Wege, völlig unmöglich ist,
  • ins Ausland ziehen, wo man bequem den deutschen örR zwangsabgabenfrei "genießen" kann,
  • in eine Wohnung ziehen, in der schon ein anderer das Schutzgeld zahlt,
  • oder die Endlösung: Sterben. Denn mit dem Tod endet die Beitragspflicht.

Edit: Mir fallen immer mehr ein...
die 5. Option ist natürlich das Aufgeben der Wohnung (Obdachlosigkeit).


Generell muß ich aber anmerken, daß mir dieser pseudo-solidarische Zwangsabgabenwahn langsam wirklich gehörig auf die Nerven geht. Denn auch dem rundfunkberieselten Michel dürfte inzwischen klar geworden sein, daß ein Gutteil der "Solidar-Beiträge" mitnichten zum Wohle der Allgemeinheit oder der Zahlungspflichtigen eingesetzt wird, sondern bestenfalls im übergroßen Verwaltungswasserkopf vergeudet wird, zum Gutteil aber in die seidengefütterten Taschen der Führungsriege wandert.
Wenn alles wirklich so sozial wäre, dann würde es über Steuern finanziert. Dann würden die sogenannten Versicherungen sich an ihre Verträge gegenüber ihren Zwangskunden halten. Tun sie nicht.

Vgl. http://www.w-t-w.org/de/warum-zahlt-die-versicherung-nicht-verbreitete-irrtuemer/


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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