Man könnte als wichtigen Bestandteil bei Infoständen eine visuell auffällige Umfrage durchführen.
Zwei Behälter JA/NEIN gefüllt mit bunten z.B. Tischtennisbälle oder Luftballons.
Warum dann nicht gleich richtig, sich dabei an dem Twitter-Beispiel orientierend? Könnte funzen, wenn man ein seriöses Meinungsumfrageinstitut gleich dabei hat? Muß ja kein nationales Meinungsumfrageinstitut sein, man kann ja auch eines aus den anderen EU-Ländern nehmen, bspw. aus den Niederlanden, Frankreich oder gar Groß Britannien; die sind in Sachen dt. ÖRR garantiert nicht befangen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;