Interessant ist dieser Aufsatz dennoch, weil er zeigt, dass selbst bei denjenigen Funktionären, welche dem ÖRR nahe stehen, ein Bewusstsein vorhanden ist, dass
weitere Beitragserhöhungen - und auch das Modell einer automatischen Beitragsindexierung - die
künftige Akzeptanz des Zwangsfunks weiter untergraben dürften.
Angesichts dier drohenden Beitragserhöhung oder der Schwierigkeit, den gegenwärtigen Zwangsbeitrag wenigstens auf seiner derzeitigen Höhe von 17,50 stabil halten zu können, sieht der Autor nur eine Möglichkeit:
Der Gesetzgeber muss nach entsprechenden parlamentarischen Beratungen den öffentlichen Auftrag so präzisieren, dass er einerseits der gebotenen Entwicklungsoffenheit im digitalen Zeitalter Rechnung trägt, andererseits aber aus dem bisherigen Angebot das womöglich zwar noch Funktionsentsprechende, aber nicht mehr Funktionsnotwendige identifiziert, sodann vom öffentlichen Auftrag durch dessen Präzisierung ausnimmt und es damit auch künftig nicht mehr finanziert, denn Rainer Robra hat ganz sicher Recht mit seiner in »Der Tagesspiegel« vom 11.05.2018, 27, getroffenen Aussage:
»Pro Tag werden etwa 2.200 Stunden Programm in öffentlich-rechtlichem Hörfunk und Fernsehen produziert. Davon ist vieles sehr ähnlich. Weniger kann mehr sein.«
Henneke sieht daher in einer "Fokussierung auf das Funktions
notwendige" letztlich die einzige Lösung des Problems. Und wenn er schreibt:
Eine solche Rückführung auf das Funktionsnotwendige vorzunehmen, sind die Landesgesetzgeber nicht nur gegenüber den Rundfunkanstalten berechtigt, sondern gegenüber den Beitragszahlern verpflichtet.
so kann ein solches Vorhaben sicherlich allgemeine Zustimmung finden.
Wenn auch nur langsam und zaghaft, so deutet sich hier doch die Einsicht an, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.