Wir haben es geklärt bis hin zu folgenden Vermutungen / Aspekten:
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- Natürlich geht Verhaftung nicht ohne Auftrag des Gläubigers im Hinblick auf die bis 25 000 Euro Kosten.
- Für die Situation seit 2019 erfolgt dieser Auftrag wohl nur noch durch den WDR, dort allerdings vielleicht immer.
- Wenn beim WDR dennoch wenige Fälle bekannt werden, dann, weil die meisten dann einknicken dürften,
Dieser Thread hat seinen Zweck ausreichend erfüllt, Natürlich kann man dazu endlich weiter klären, aber wir kleben ja am Bedarf für Gerichtsverfahren, das ist dafür ausreichend, der Rest ist Smalltalk.
Die beiden EU-weit vielleicht einzigen zwei Fälle von zwei oder mehr Monaten Verhaftung
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zur Zerstörung des Rechts auf Informationsfreiheit gehen aktuell rechtlich ihren geordneten Gang. Darin ist auf Seite 1 klar gesagt: Wenn die inländischen obersten Richter nicht inländisch abhelfen wollen, so werden eben ausländische Richter das Recht auf Grundrechte von Informationsfreiheit und Freiheit des Körpers der Bundespolitik aufzwingen.
Mal sehen, ob die zuständigen Bundesministerien es zu dieser Gefahr kommen lassen werden.
Die Zeit, wo die Bürger nur gebellt haben, sind vorbei. Ab jetzt wird gebissen.