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  • Symposium Berlin 29.1.19 > Bedeutung des BVerfG-Urteils auf den ö.r. Auftrag: 29. Januar 2019

Autor Thema: Symposium Berlin 29.1.19 > Bedeutung des BVerfG-Urteils auf den ö.r. Auftrag  (Gelesen 4315 mal)

G

Gee

  • Beiträge: 33
Die Bedeutung des BVerfG-Urteils zum Rundfunkbeitrag für die
Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags


Berlin - Symposium am 29.01.2019 um 14:00 - 17:30 im

Hotel Ellington, „Kleine Lounge“
Nürnberger Straße 50-55
10789 Berlin

https://emr-sb.de/fr/events/4213/


Zitat
PROGRAMM

14:00 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR

14:15 Uhr
Einführung: Der Rundfunkbeitrag und der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Instrumente der Vielfaltssicherung
Prof. Dr. Joachim Wieland, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer

14:50 Uhr
Das Urteil zum Rundfunkbeitrag im Kontext der Rechtsprechungslinie zur positiven Rundfunkordnung
Dr. Eva Wagner, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz

15:25 Uhr
Die Sicherung der Meinungsvielfalt als aktuelle Herausforderung für die Medienpolitik
Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienrecht (KEK)

16:00 Uhr
Pause

16:30 Uhr
Podiumsdiskussion
Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK)
Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienrecht (KEK)
Dr. Susanne Pfab, ARD-Generalsekretärin
Dr. Eva Wagner, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz
Peter Weber, Justitiar, Zweites Deutsches Fernsehen
Prof. Dr. Joachim Wieland, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer

17:30 Uhr
Ende der Veranstaltung


Weitere (auch kritische) Informationen zu den
ÖRR-nahen Gründungs- und Vereinsmitgliedern des Veranstalters
Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16141.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 22:58 von Bürger«

  • Beiträge: 577
Eine Echokammer-Veranstaltung der "Medienkonstrukteure" des örR, an deren Podiumsdiskussion u.a. Marc Jan Eumann (LMK RP) teilzunehmen beabsichtigt (Der ist bekannt, oder? Ansonsten hilft die Forumssuche...). Allen viel Spaß!  >:D


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  • IP logged

  • Beiträge: 886
Zitat
Anmeldungen bitte an: emr@emr-sb.de
Moa ich wär so gerne in Berlin. Einfach nur um, wenn er als Direktor aus Rheinland-Pfalz vorgestellt wird, "Es heißt Rheinland-Filz!" zu rufen. Und immer wenn der Eumann das Wort bekommt, "Filz-Direktor" oder "Wahlverlierer - Filzgewinner" zu rufen. Oder der einfach wie im Fußball, aber den falschen Namen: "MAAAAARKUS KOMPA" oder "Wo ist der Staatsanwalt? SCHALALALALALA ..." oder "Staatsferne SPD, Schalalalalala... ". Die Möglichkeiten sind endlos. ;D
So ein richtig schöner Gute-Laune-Protest, das fehlt uns manchmal.
Klar fliegt man nach dem 2. oder 3. mal raus, aber das ist es doch wert. Am besten zu fünft im Team und jedes mal ruft ein anderer einen neuen Spruch...
Das wäre Protest! Und mit klugen Phrasen würde es dann auch in die Zeitung und normalen Medien schaffen und Eumann und das System stürzen. Naja man wird ja wohl noch fiktiv in der Nacht träumen dürfen  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 01:44 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Prinzipiell hört sich das mit dem Gute-Laune-Protest gegen die ARDZDFDR-Nobelhotelshowveranstaltung "Bedeutung des BVerfG-Urteils" sicher erst mal gut an.

Klar fliegt man nach dem 2. oder 3. mal raus, aber das ist es doch wert. Am besten zu fünft im Team und jedes mal ruft ein anderer einen neuen Spruch...

Da werden doch dann bestimmt viele "Sicherheitsmitarbeiter" geordert werden ( ? ) Im ungünstigsten Fall würden die vielleicht auch Anzeigen zu erstatten. Um Verbündete, Korrupte wie Jan Marc Eumann (SPD) zu schützen, würden diese *** möglicherweise kaum vor etwas zurückschrecken.

M. M. n. müsste der Gute-Laune-Protest unbedingt vorher aber noch mit den möglicherweise entstehenden Schlechte-Laune-Repressalien von ARDZDFDR im Verhältnis abgewogen werden!

Markus


Edit "Bürger": Begriff entfernt. Die Forum-Regeln sind zu beachten! Dies ist nicht der erste diesbezügliche Hinweis!
Danke für das Verständnis und nunmehrige konsequente Berücksichtigung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2019, 13:25 von Bürger«

f

faust

... lasst uns mal über die soft version nachdenken:

Gibt es unter den hier mitlesenden jemanden, der journalistisch tätig ist und das entsprechende Papier  (#) an der dortigen Tür  :police: vorzeigen kann? - Dann wäre wenigstens jemand da, der den O-Ton dort "aufnehmen" und dann OBJEKTIV  >:D wiedergeben kann.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe auch ergänzte Programminformationen sowie...
[...]
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Zur o.g. Veranstaltung sind  unter
https://emr-sb.de/29-01-2019-tagungsbericht-symposium-die-bedeutung-des-bverfg-urteils-zum-rundfunkbeitrag-fuer-die-ausgestaltung-des-oeffentlich-rechtlichen-auftrags/
folgende Unterlagen abrufbar:

- EMR-Tagungsbericht-29.01.2019
- Präsentation-Wieland-29.01.2019
- Präsentation-Gounalakis-29.1.2019

Interessant sind die Vortragsfolien von  Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der KEK, zu den "Prämissen" zum Urteil  des  BVerfGs, der "Schlussfolgerung" und die "Umsetzung der Vorgaben".
 
Das Gutachten "Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen"  aus 2018 von Lobig/Neuberger ist unter
https://www.kek-online.de/publikationen/gutachten/
abrufbar.

Gruß


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Zitat
PROGRAMM
[…]
14:15 Uhr
Einführung: Der Rundfunkbeitrag und der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Instrumente der Vielfaltssicherung
Prof. Dr. Joachim Wieland, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer […]

Zu Prof. Joachim Wieland siehe auch:
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.msg173575.html#msg173575
Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 16. Mai 2018 trat Prof. Joachim Wieland als Prozessbevollmächtigter des ZDF auf:

Zu seiner Person siehe oben:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.msg160304.html#msg160304

Wie Augenzeugen der Verhandlung berichten, scheinen sich die Redebeiträge Wielands als besonders unqualifiziert - begleitet von einem ständigen larmoyanten Lächeln - hervorgetan zu haben...

Doch wie ist es zu bewerten, wenn der besagte Joachim Wieland just mit einem der verhandelnden Verfassungsrichter, Johannes Masing, bereits zuvor gemeinsam Bücher publiziert hat? Unter dem wohllautenden Titel Menschenwürde - Demokratie - christliche Gerechtigkeit haben Mansing und Wieland zusammen den "Tagungsband zum Festlichen Kolloquium aus Anlass des 80. Geburtstags von Ernst-Wolfgang Böckenförde" im Verlag Duncker & Humblot 2011 herausgegeben.
Siehe das Inhaltsverzeichnis unter:
http://d-nb.info/1016908075/04
Kurzes Fazit:
Man kennt sich gut diesseits und jenseits der Richterbank!

Zur o.g. Veranstaltung sind  unter
https://emr-sb.de/29-01-2019-tagungsbericht-symposium-die-bedeutung-des-bverfg-urteils-zum-rundfunkbeitrag-fuer-die-ausgestaltung-des-oeffentlich-rechtlichen-auftrags/
folgende Unterlagen abrufbar:

- EMR-Tagungsbericht-29.01.2019
- Präsentation-Wieland-29.01.2019
- Präsentation-Gounalakis-29.1.2019 […]

Aus dem EMR-Tagungsbericht zum Vortag von Prof. Wieland:
Zitat
In einem ersten Impulsvortrag ging Prof. Dr. Joachim Wieland, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer, auf den verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein.
 So knüpfe das BVerfG in seinem aktuellen Urteil an den klassischen Funktionsauftrag an und übertrage ihn in eine Zeit neuer Kommunikationstechnologien. Dies führe zu einem neuen Konzept der Vielfaltssicherung in Zeiten der Digitalisierung.

Hierzu stellte Wieland zunächst moderne Mediennutzungsformen und deren Probleme für journalistische Angebote im Allgemeinen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Besonderen vor.

Sodann stellte er den beitragsrechtlichen Hintergrund des Urteils vor: Das Gericht habe zunächst geklärt, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sei. Trotz „medialer Grundversorgung", einer Vielzahl von Abgabepflichtigen und einer teilweise vertretenen These einer „informationellen Daseinsvorsorge" über und einer „Demokratieabgabe" durch den Rundfunkbeitrag, habe das BVerfG diesen als Vorzugslast eingestuft.
Die Beitragspflicht sei Gegenleistung für den Vorteil der individualisierbaren Möglichkeit des Rundfunkempfangs durch den Einzelnen. Im Unterschied zum medienrechtlichen Blickwinkel knüpfe aus beitragsrechtlicher Sicht die Beitragspflicht nicht an den Nutzen für die Gesellschaft, sondern an den individuellen Vorteil an.

In seinem Vortrag ging Wieland darauf ein, dass das Bundesverfassungsgericht trotz Digitalisierung den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekräftige. Das verbreiterte Angebot sichere noch nicht die Vielfalt des Rundfunks. Das Verfassungsgericht verweise auf eine Vielzahl problematischer Entwicklungen neuer Kommunikationstechnologien, unter anderem,dass diese auf Verweildauer, nicht auf Meinungsvielfalt ausgerichtet seien und eine Trennbarkeit von Fakten, Meinungen und Inhalten erschwere.

Hieraus folgerten die Verfassungsrichter eine größere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks um authentische, sorgfältig recherchierte Informationen bereitzustellen und eine Orientierungshilfe als Gegengewicht zu den sozialen Medien zu bieten. Der klassische Funktionsauftrag sei damit nicht obsolet, sondern wichtiger denn je.

Zum Schluss hob Wieland aus der beitragsrechtlichen Herleitung des Funktionsauftrags hervor, dass dementsprechend auch ein Anspruch des einzelnen Beitragszahlers auf ein vielfältiges Programm bestehe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2019, 09:24 von ChrisLPZ«
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  • Beiträge: 7.389
Aus dem EMR-Tagungsbericht zum Vortag von Prof. Wieland:
Zitat
Im Unterschied zum medienrechtlichen Blickwinkel knüpfe aus beitragsrechtlicher Sicht die Beitragspflicht nicht an den Nutzen für die Gesellschaft, sondern an den individuellen Vorteil an.
Cool, und welchen individuellen Vorteil hat der Rundfunknichtinteressent?


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