Hallo,
vor einigen Monaten könnte Person A einen Anmeldebogen des Beitragsservice erhalten haben, mit der Aufforderung ihren Betrieb anzumelden. Person A könnte diesen Bogen nicht ausgefüllt haben, sondern ein Schreiben geschickt, daß unter der angegebenen Adresse schon privat Beiträge gezahlt werden, kein betrieblich genutztes KFZ vorhanden ist und es sich bei dem Betrieb um eine Katzenpension handelt, die kein rein betrieblich genutztes Gebäude hat.
Person A empfängt Kunden, die ihre Tiere anmelden wollen im privaten Wohnhaus, dort lagern auch sämtliche Verbrauchsmaterialien, dort werden Näpfe, Decken, Katzenklos etc. gewaschen und gereinigt. . Es gibt weder einen Fernseh-. Radio-, oder Internetanschluss in dem "umgebauten" Gartenhaus, in dem die Katzen (max. Gruppe zu 8 Tieren) untergebracht sind.
Muss Person A wirklich für ein Gartenhaus, welches übrigens auch schon vor der Eröffnung der Pension vorhanden war, Rundfunkgebühren zahlen, nur weil dort Katzen untergebracht sind ?
viele Grüße
Karin