Nach unten Skip to main content

Autor Thema: jahrelang Meldeadresse b. Eltern trotz anderer Wohnadresse > jetzt ummelden?  (Gelesen 6705 mal)

d
  • Beiträge: 4
Hallo alle zusammen,

ich möchte gerne von einem fiktiven Fall berichten und gerne eure Meinung dazu wissen.

Angenommen, Person A ist seit seiner Kindheit bei seinen - Rundfunkbeitrag zahlenden - Eltern gemeldet, lebt aber seit 3 Jahren (seit 2015) in seiner eigenen Wohnung (Studentenwohnheim) in einem anderen Bundesland (ohne sich dort beim EMA angemeldet zu haben).

Person A hat in dieser Zeit noch nie einen Brief der GEZ erhalten und fragt sich nun, ob auf ihn irgendwann eine gewaltige Rechnung zukommen könnte.

Die besagte Person war zudem für ein Studium zwischen den Jahren 2012-2014 im Ausland, ohne sich während dieser Zeit beim EMA abgemeldet (Wohnsitz bei den Eltern) zu haben. Während des Jahres 2018 (also auch während des Meldeabgleiches zwischen dem EMA und der GEZ) war A nochmals für ein Jahr im Ausland.

Nun fragt sich A, ob er sich mit seinem neuen Mietvertrag (Beginn September 2018/ vorher Ausland) beim EMA anmelden kann, ohne Angst haben zu müssen, dass Nachzahlungsforderungen für die letzten Jahre auf ihn zukommen.

A würde zudem gerne seine Steuererklärung der letzten 3 Jahre abgeben und müsste beim Finanzamt seinen Studentenjob angeben (mit der Adresse, an der er offiziell nie gemeldet war).

Wäre toll wenn Ihr mir mit diesem Fall weiterhelfen könntet.

Beste Grüße


Edit "Bürger":
Beitrag zur besseren Erfassbarkeit des Problems/ der Fragestellung angepasst.
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Noch nie GEZ gezahlt" musste ebenfalls präzisiert und der Thread in passends Board verschoben werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2019, 23:55 von Bürger«

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Ich entnehme Deinen Worten, dass die fiktive Person A das Vorhaben hat, sich dem Unrecht zu unterwerfen. Es ginge ihr nur um die Heftigkeit der Unterwerfung, die übrigens bis ans Lebensende - wenn die Person A nicht plant, weg zu ziehen - gelten solle. (Es soll ja Länder mit gerechterem Rundfunksystem geben.)

Da oder falls der Unterwerfungswille besteht, spielt es für die Rechts- und Würdeverletzung (bis ans Lebensende) keine besonders große Rolle, wie hoch etwaige Nachzahlungsforderungen aussehen könnten, da sie bis an das Lebensende betrachtet dann doch nicht so ins Gewicht fallen - auch, wenn es im ersten Moment schmerzt, das Einkommen aus dem Studentenjob für das Ausleben der Rundfunkfreiheit (anderer) (ohne spürbares Murren) aufwenden zu sollen.

Vielleicht kommen wir gemeinsam auf Ideen, wie oder ob Person A Handlungen tätigt, die das Meldewesen kreativ auslegen, oder in ähnlicher oder anderer Weise im Sinne einer Zuspitzung der Rundfunkdebatte handelt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 327
1. Für eine gemeinsame Wohnung mit den Eltern wird nur ein Rundfunkbeitrag fällig, den anscheinend bisher die Eltern auch gezahlt haben. Diesbezüglich ist für die Vergangenheit also nichts zu befürchten. Bis 2012 war das anders: da mussten volljährige Kinder mit eigenem Einkommen für ihre anzumeldenden Rundfunkempfangsgeräte an die GEZ zahlen.

2. Wenn man im Ausland wohnt, besteht keine Beitragspflicht.

3. Von einer Anmeldung einer neuen Wohnung beim Meldeamt erfährt der Beitragsservice aufgrund von landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zu § 36 Bundesmeldegesetz. So ein Schritt sollte also gut überlegt werden.

4. Dem Finanzamt ist es meist egal, ob man angemeldet ist oder nicht: steuerpflichtige Einnahmen müssen auch dann versteuert werden, wenn man beim Einwohnermeldeamt nicht angemeldet ist. Auch kann man einen Lohnsteuerjahresausgleich etc. durchführen, wenn man nicht angemeldet ist. Im übrigen gibt es ein Steuergeheimnis, d.h. das Finanzamt darf Anschriften aus eingereichten Belegen nicht an die Einwohnermeldeämter oder den Beitragsservice weitergeben.

5. Inhaber von 2 Wohnungen können nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.18 die Befreiung einer Wohnung beantragen, wenn sie nachweisen, für die andere Wohnung ihrer gesetzlichen Beitragspflicht nachzukommen.
Insofern kann es günstig sein, wenn im Fall einer Anmeldung der neuen Wohnung die Wohnung bei den Eltern beibehalten wird.
Dabei stellt sich der Beitragsservice aber momentan noch etwas quer. Problemlos klappt das nur, wenn man für die Hauptwohnung als Beitragszahler mit eigener Beitragsnummer angemeldet ist.  Eine Ummeldung von einem Beitragszahler auf einen anderen scheint verwaltungstechnisch nicht ganz unproblematisch zu sein.  Wenn man selber das Geld für die Hauptwohnung überweist unter Angabe der Beitragsnummer der Eltern müsste das aber auch klappen, es sind aber Widerstände zu erwarten.
Siehe dazu den Thread von @che09 unter
Meldedatenabgleich, erstmalig Post an Nebenwohnung, Hauptwohnung Eltern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28501.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 00:23 von Bürger«

d
  • Beiträge: 4
Hallo,
danke für eure Antworten. Da Person A allerdings nicht weiter unter dem Radar der Behörden fliegen möchte, würde er sich gerne beim Einwohnermeldeamt mit seinem jetzigen Mietvertrag der vom 09/2018 datiert anmelden. Person A ist natürlich bewusst, dass ein Bußgeldbescheid, aufgrund der versäumten Anmeldepflicht die Folge sein könnte. A fragt sich nur, ob er nach Anmeldung für die vorherigen Jahre aus dem Schneider ist und nur für den Zeitraum ab dem  09/ 2018 GEZ zahlen muss. Kann die GEZ auf irgendeine Art und Weiße herausfinden , dass er die letzten Jahre bereits in einer eigenen Wohnung gewohnt hat und damit rückwirkend GEZ bezahlen muss?
Danke an alle !!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 327
Kann die GEZ auf irgendeine Art und Weiße herausfinden , dass er die letzten Jahre bereits in einer eigenen Wohnung gewohnt hat und damit rückwirkend GEZ bezahlen muss?
Handelt es sich denn bei der neuen Wohnung um dieselbe, in der bis zum Auslandsaufenthalt gewohnt wurde?

Ich wüsste nicht, wie der Beitragsservice die alte Wohnung  rausfinden sollte, wenn man sich nicht irgendwie "schriftlich verplappert"?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

o
  • Beiträge: 1.575
Person A ist natürlich bewusst, dass ein Bußgeldbescheid, aufgrund der versäumten Anmeldepflicht die Folge sein könnte.
Hängt vom Ermessen im EMA ab... für vier Monate gibt's vielleicht nur ziemlich sauertöpfische Blicke, aber noch keinen Bußgeldbescheid.

Zitat
A fragt sich nur, ob er nach Anmeldung für die vorherigen Jahre aus dem Schneider ist und nur für den Zeitraum ab dem  09/ 2018 GEZ zahlen muss. Kann die GEZ auf irgendeine Art und Weiße herausfinden , dass er die letzten Jahre bereits in einer eigenen Wohnung gewohnt hat und damit rückwirkend GEZ bezahlen muss?
Die Schergen des BS sind auf die (illegale) Zuarbeit der EMA angewiesen. Die EMA wissen anscheinend nichts über A's Studentenwohnheimwohnung im Zeitraum 2015-vor Auslandsaufenthalt_2018, denn sonst wäre vom BS längst was gekommen. Das Studentenwerk schien keine EMA-Bescheinigung verlangt zu haben. Damit "weiß" wohl niemand mehr, dass A überhaupt in einem Studentenwohnheim gewohnt hat. Oder? Mögliche Datenlecks sind Studentenwerk (Wohnheimverwaltung, Bafög, Auslandsförderung,...) oder die Hochschule (Matrikel, DAAD,...) - aber bislang als solche nicht in Erscheinung getreten. Aus neulich gegebenem Anlass: Wenn A allerdings bei der Postbank ist, könnte was passieren; denn diese Bank scheint merkwürdigerweise auskunftsfreudig zu sein. Eine Verjährung könnte für 2015 eingetreten sein, so dass allenfalls ab Januar 2016 zu zahlen wäre. Soweit eine fiktive Fernanalyse eines sowieso fiktiven Falls A.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 886
Für den fiktiven Fall einer Anmeldung im Meldeamt käme vermutlich noch vor einem Begrüßungsschreiben der Stadt ein Schreiben vom Zahlfunk. Nun wäre es wichtig, dass der Briefkasten also schon von Anfang an voll unter eigener Kontrolle und richtig beschriftet ist. Nicht, dass irgendein Nachbar das Schreiben bekommt und es mit "unzustellbar" beschriftet zurück in einen Briefkasten der Post schmeißt. Der Rundfunk könnte denken, dass es sich um eine Fehlinformation handelt. Vor allem wenn das mehrfach passiert. Es wäre tragisch, wenn die Demokratie leiden würde, weil der fiktiven Person nicht bekannt würde, wohin die Demokratieabgabe überwiesen werden muss.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

c
  • Beiträge: 873
Wenn A noch bei seinen Eltern gemeldet ist, stellt sich die Frage, warum eine Ummeldung beabsichtigt wird. Die Steuererklärung kann auch zum Wohnsitz der Eltern erfolgen, beim dort zuständigen FA.

Falls ins Ausland abgemeldet wurde, könnte eine Neuanmeldung beim Wohnsitz der Eltern überlegt werden (die Eltern bestätigen Untermiete dort für EMA).

Wenn unbedingt neue Wohnung relevant ist, kann man den Vermieter um Bestäigung zum 1.1. bitten. Oder dem EMA erklären, dass zwar Wohnung schon gemietet und Möbel eingestellt wurden, aber man noch bis zum Einzug im Ausland war, ö.ä. Jedenfalls kommt GEZ / BS zum Meldedatum (Monatserster), nicht vorher.

Zur Steuer: die aktuelle Meldeadresse ist für das zuständige FA wichtig, sonst weniger. Wenn man nicht im Ausland abgemeldet war, ist die alte Meldeadresse nicht interessant. War A abgemeldet? Das hätte wahrscheinlich Auswirkung auf die Steuerklasse gehabt.

@GesamtSchuldner: zu 4) ist es wirklich so, dass Wohnadresse vom FA nicht an EMA weitergegeben wird?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2019, 23:35 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
@GesamtSchuldner: zu 4) ist es wirklich so, dass Wohnadresse vom FA nicht an EMA weitergegeben wird?
Nebenschauplatz: Abgesehen vom Steuergeheimnis erscheint es mir von geringstem Nutzen, dass das FA dem EMA Adressdaten übermittelt. Einen regelmäßigen Automatismus kann ich mir hier nicht vorstellen. Eher andersherum hätte es etwas Sinn: das so informierte FA kann dann den Gemeldeten irgendwann fragen, ob er denn vielleicht steuerpflichtig ist.

Wenn man sogar Bestechungsgelder von der Steuer absetzen kann, scheint das Steuergeheimnis schon sehr dicht zu sein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 4
Guten Abend alle zusammen,
das sind schonmal viele sehr hilfreiche Informationen für A.

@GesamtSchuldner
Es handelt sich in der Tat um dasselbe Studentenheim (privat und nicht vom Studentenwerk betrieben), allerdings nicht um dieselbe Wohnung.
Der Gang zum EMA ist  für A in der Tat nicht leicht. Zum einen hat er Angst, dass ihm das BS durch ein Datenleck bei der Uni/ Sparkasse / Finanzamt auf die Schliche kommt oder dass das Wohnheim vom BS angeschrieben wird (falls das überhaupt üblich ist) und wissen möchte, wer denn in der besagten Wohnung wohnt (das Studentenwohnheim wollte von A bisher nie einen EMA Bescheid).
Dies würde dann sicherlich auch Probleme mit dem EMA nach sich ziehen, falls diese Informationen vom BS erhalten, das A nicht gemeldet ist (ich hoffe, soweit verständlich).
Zum anderen würde A sich gerne nochmal ein wenig Zeit das Geld sparen. Allerdings hat A widersprüchliche Dinge im Internet über die Verjährung beim BS gelesen hat. Es wäre ein absoluter Albtraum für A, in 2-3 Jahren eine dicke Rechnung für 5 Jahre nicht zahlen (BS) und ein Bußgeld (EMA) im Briefkasten zu haben.
Da A wie gesagt erst seit diesem Semester wieder in Deutschland ist (A war für seinen Auslandsaufenthalt nie abgemeldet bei seinem Elternhaus) und nun einen neuen Mietvertrag hat, überlegt er sich, die Chance zu nutzen und sich mit diesem beim EMA anzumelden und zu hoffen, dass der BS nicht nachhakt, wo A in den vergangen Jahren abgeblieben ist.

A studiert außerdem Medizin und hat die Befürchtung bei seiner Approbation ein polizeiliches Führungszeugnis mit Eintrag vorlegen zu müssen (meines Wissens handelt sich es bei Nichtanmeldung aber um eine Ordnungswidrigkeit die nicht im Führungszeugnis landet).

A weiß nicht, ob seine Sorgen unbegründet sind.
Er würde gerne weiter wie üblich unter dem Radar fliegen.

Welches Vorgehen würdet ihr A anraten ?

Danke an alle !!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 00:17 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.797
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Mit der Bitte um Verständnis dass weder das Forum noch das Moderatoren-Team die Kapazitäten zur vertiefenden Diskussion melderechtlicher Aspekte/ Konsequenzen hat (Forum-Thema "Rundfunkbeitrag"), sei hier nur angemerkt, dass - sofern beim Meldeamt als vorherige Meldeadresse die elterliche Adresse angegeben wird, welche bislang ja auch die ("rundfunkbeitragszahlende") Meldeadresse gewesen zu sein scheint, und aus dem Mietvertrag nichts über etwaige vorherige Miete an der "neuen" Adresse hervorgeht, vorerst wohl keine anderen Angaben als die alte (elterliche) und die neue (eigene) Meldeadresse an ARD-ZDF-GEZ gemeldet werden würden, denn die Meldung erfolgt vornehmlich nur durch das Meldeamt selbst ("anlassbezogener Meldedatenabgleich"), basierend auf dessen Daten, die Person A dem Meldeamt selbst gibt.

Aus diesem Blickwinkel heraus sollte eine jetzige oder auch spätere Ummeldung an eine neue Adresse eigentlich dann keine Rundfunkbeitrags-Nachforderungen auslösen, wenn für die vorherige Meldeadresse gezahlt wurde (hier augenscheinlich lückenlos durch die Eltern).

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 00:19 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 886
Soweit wir das hier wissen (und wir wissen ziemlich viel), bezieht die GEZ ihre Infos aktuell quasi ausschließlich über die EMA (siehe Bürgers Post).

Nichtmelden bei EMA ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sind solche Wohnheimwohnungen aber nicht ohnehin zeitlich begrenzt?
Die Verjährungsfrist sind 3 Jahre für Rundfunkgebühren.

Bußgelder der Rundfunkanstalten existieren unseres Wissens nur in der Theorie - siehe u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
Die 1000-Euro-Frage
www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html
Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html

Die Ordnungswidrigkeit muss man wie zu schnelles fahren oder bei Rot die Straße überqueren mit sich selbst ausmachen. Das kommt nicht ins Führungszeugnis.

Insbesondere verliert aber die Studierstadt Gelder, die sie pro Einwohner bekommt. Deshalb sind sie darauf nicht besonders gut zu sprechen. Es ist deshalb nicht unbedingt gerecht die Annehmlichkeiten einer Stadt zu nutzen, aber sie nichtmal durch anmelden zu unterstützen (meine Meinung).
Auf der anderen Seite muss man da nicht groß bibbern, wenn man etwas zu spät ist. In der Regel sind sie ja froh, dass man sich meldet, auch wenn's später ist.

Gerade in einem Wohnheim gibt es aber viele Möglichkeiten, die Rundfunkgebühr trotz EMA-Meldung zu sparen. Man könnte z.B. der Meinung sein, dass jedes Stockwerk eine WG bildet (gemeinsame Küche, nicht?), für die nur ein Beitrag zu entrichten ist - siehe u.a. unter
Beitrag im Studentenwohnheim
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11854.msg79887.html#msg79887

Was man aber braucht, ist ein gemeinsamer Wille das zu tun. Der Rechtsstreit über die fast 50-Personen-WG in Berlin ist meines Wissens noch nicht entschieden und dürfte Signalwirkung haben. Ich bin allerdings kein Experte für WG-Argumente. Übrigens sind BAFög-Empfänger ohnehin befreit.

Ach ja, Bürger hat Recht... alles keine verbotene Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise zum fiktiven Wohnen in WGs/Wohnheimen... Es gibt also kein "anraten", sondern nur eine Fakten- und Meinungssammlung ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2019, 00:37 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

d
  • Beiträge: 4
Hallo alle zusammen,

also A hat sich nun entschlossen, zum EMA zu gehen und seine Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden.
Eventuell wird er noch seine Nachbarin fragen, ob sie bereits zahlt, da sie mit A die Küche teilt (danke für den Tipp).

A hat mit seinem Vater gesprochen, der zwar BS zahlt, allerdings ist A nur bei ihm über das EMA gemeldet und nicht über das BS (A hat kein Konto beim BS). Macht das einen Unterschied?

Nochmals vielen herzlichen Dank an alle für die interessanten Informationen und die Mühe.
Ich hoffe A kann in Zukunft weiterhin in diesem Forum nach Rat fragen.
Ich halte euch über den Fall auf dem laufenden.
Danke an alle !!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2019, 23:23 von Bürger«

  • Beiträge: 886
Da Du in einem Forum für GEZ-Gegner bist, solltest Du Dir im Klaren sein, dass wir Abgründe kennen, die uns dazu veranlasst haben das System bestmöglich zu boykottieren. So ein jemand könnte versuchen die Eltern auf den eigenen Namen umzumelden. Parallel dazu die Nachbarin ummelden und die 2. Wohnung dann befreien lassen. Geht theoretisch alles online. Zum Beispiel hier:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html
Praktische Erfahrung fehlt mir dazu leider noch.
Das mit den Namen der Ummeldung soll den späteren Befreiungsantrag vereinfachen/automatisieren. Man kann auch anders vorgehen um zum gleichen Resultat zu kommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

G
  • Beiträge: 327
Eventuell wird er noch seine Nachbarin fragen ob sie bereits zahlt da sie mit A die Küche teilt (danke für den Tipp).
Die Einwohnermeldeämter leiten allerdings bei einer Neuanmeldung nicht nur die Anschrift an den Beitragsservice weiter, sondern auch Angaben zur Lage der Wohnung im Haus. Insofern sollte man sich gut überlegen, welche Angaben man diesbezüglich bei der Anmeldung macht. Da es für die Anmeldung regional/ bundesländerspezifisch unterschiedliche Formulare gibt, weiß ich nicht, was genau im Einzelfall gefragt werden wird und wie intensiv die Mitarbeiter beim EMA darauf bestehen, dass entsprechende Fragen gründlich beantwortet oder gar Belege für die Angaben verlangt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2019, 23:33 von Bürger«

 
Nach oben