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Autor Thema: Info: Entschließung des EU-Parlamentes aus 2020 zu den Grundrechten in der Union  (Gelesen 490 mal)

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Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2020 zu der Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte (2020/2072(INI))
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.C_.2021.395.01.0002.01.DEU&toc=OJ%3AC%3A2021%3A395%3ATOC

Zitat
9.    erinnert daran, dass der Beitritt der Union zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten eine Vertragsverpflichtung gemäß Artikel 6 Absatz 2 EUV darstellt; bekräftigt, dass ein rascher Abschluss des Beitrittsverfahrens erforderlich ist, um einen kohärenten Rahmen für den Schutz der Menschenrechte in ganz Europa sicherzustellen und den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten in der Union weiter zu stärken; fordert die Kommission daher auf, ihre Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung der Verträge auszuweiten und das Beitrittsverfahren unverzüglich zum Abschluss zu führen;

Zitat
10.    erinnert an die unverzichtbare Rolle, die der Zivilgesellschaft, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen und anderen einschlägigen Akteuren in allen Phasen des jährlichen Überwachungszyklus zukommt, von der Bereitstellung von Beiträgen bis zur Erleichterung der Anwendung und der Überwachung; betont, dass Menschenrechtsverteidiger und Akteure der Berichterstattung auf nationaler Ebene und auf Ebene der Union geschützt werden müssen, bei Bedarf auch vor missbräuchlichem gerichtlichem Vorgehen, und dass auf allen Ebenen ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen; [...] fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, genau zu überwachen [...]

Zitat
12.    bekräftigt erneut die Rolle des Parlaments bei der Überwachung der Werte der Union gemäß Artikel 7 EUV; bekräftigt die Forderung, dass das Parlament in der Lage sein sollte, dem Rat einen begründeten Vorschlag vorzulegen und an Anhörungen gemäß Artikel 7 teilzunehmen, wenn das Parlament das Verfahren eingeleitet hat, wobei die Vorrechte jedes der drei Organe und der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu achten sind; fordert den Rat auf, das Parlament regelmäßig zu informieren und eng einzubeziehen und in transparenter Weise zu arbeiten; vertritt die Auffassung, dass der Mechanismus auf der Grundlage einer interinstitutionellen Vereinbarung den erforderlichen Rahmen für eine bessere Koordinierung bieten wird;

Zitat
13.    ist der Ansicht, dass die Stärkung der Fähigkeit der Union, ihren Verfassungskern zu fördern und zu verteidigen, auf lange Sicht möglicherweise eine Vertragsänderung erfordert; sieht den diesbezüglichen Überlegungen und Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas mit Interesse entgegen; betont, dass die Wirksamkeit des Verfahrens nach Artikel 7 EUV verbessert werden sollte, indem die für Maßnahmen erforderliche Mehrheit geändert und der Sanktionsmechanismus gestärkt wird; fordert die Konferenz zur Zukunft Europas auf, in Betracht zu ziehen, die Funktion des Gerichtshofs der Europäischen Union beim Schutz der Grundwerte der Union zu stärken; fordert, dass die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (13) nach einer gründlichen Folgenabschätzung überarbeitet wird, um das Mandat der Agentur zu stärken und auszuweiten, sodass es alle in Artikel 2 EUV genannten Werte umfasst;


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