Das ist in § 6 Abs. 2 Satz 2 RBStV klar geregelt:
Inhaber eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Das ist normalerweise der Halter, weil ein Kfz auf den Halter zuzulassen ist.
[...], der Inhaber im Sinne des RBStV.
Mehrere User des Forums und auch andere Personen sind der Meinung, dass in diesem RBStV nichts klar geregelt ist, im Sinne der nachvollziehbaren Logik.
Der
Begriff Inhaber wird in Sachen Rundfunk abseits der Begriffsbestimmung, abseits der Wesenseigenschaft, die den Begriff Inhaber charakterisieren, missbraucht und vergewaltigt.
Der Begriff Inhaber taucht z.B. dreimal auf.
Es geht um den Begriff: Inhaber. Ob nun Wohnung oder Kfz, spielt keine Rolle.
§ 2 RBStV: (2) 1 Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. 2 Als Inhaber wird jede Person vermutet, die ...
Inhaber eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Inhaber von leerstehenden Wohnungen
Siehe rundfunkbeitrag.de .
Der Begriff Inhaber dürfte lt. Zitat bedeuten, dass sich Eigentümer und Inhaber ausschließen, weil der Eigentümer das Eigentumsrecht am Gut hat und der Inhaber nur beispielsweise ein Nutzungsrecht hat.
Der Inhaber einer Sache hat bloß ein körperliches Naheverhältnis zur Sache, aber ohne Besitzwillen (sonst wäre er Besitzer). Wer eine Sache findet, zB, und sie aufs Fundamt bringen möchte ist bis dorthin Inhaber.
Im RBStV wird bei der Wohnung der Begriff Inhaber sowohl für Eigentümer als auch für Mieter verwendet.
Beim Kfz ist es dann der Eigentümer.
Auf der GEZ-Seite spricht man von Inhaber von leerstehenden Wohnungen, wobei kein einziger User dieses Forums beschreiben kann, was ein Inhaber von leerstehenden Wohnungen sein soll, weil es den gar nicht geben kann.
Schlimmer geht nimmer.
Ergo, es ist nichts geregelt. Man reimt sich das zusammen, was man gerade haben will. Es ist willkürlich zusammengestückelt.
Dieser RBStV dient nicht dazu, eine nachvollziehbare Regelung zu sein, sondern ist eine Fehlkonstruktion, die einem Zweck dient, den Zugriff auf Daten aller Personen und deren Finanzen.