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Autor Thema: Beitragsbefreiung durch Mietminderung aufgehoben  (Gelesen 5836 mal)

  • Beiträge: 890
@drboe

In der von Dir genannten Pfändungstabelle steht es doch genau drin. 1133,80€ unterliegen dem Pfändungsschutz.

Und es steht auch weiter unten in der von Dir genannten Tabelle, das die von Dir genannten 1139,99€  sich auf Leute mit Unterhaltspflicht bezieht.

Zitat
Beim P-Konto erhält der Schuldner/die Schuldnerin ohne gerichtliches Verfahren einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz, der ab 1. Juli 2017 1.133,80 Euro beträgt. Dieser kann, insbesondere wegen der von dem Schuldner/der Schuldnerin zu erfüllen-den Unterhaltspflichten, durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen beim kontoführenden Kreditinstitut erhöht werden.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter in Richtung Pfändung/ Pfändungsschutz etc. abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Beitragsbefreiung durch Mietminderung aufgehoben
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 17:22 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@GesamtSchuldner: lies bitte genauer. Es ging nicht um um Vollstreckung sondern um die Frage, warum man bei Überschreitung des H4-Regelsatzes sogn. Rundfunkbeiträge zahlen sollte, wenn bis zu einem ggf. höheren Betrag nicht gepfändet werden kann. Dass Forderungen aus Vollstreckungsversuchen ggf. bestehen bleiben, ändert nichts an der Tatsache, dass auch leicht oberhalb von H4 17,50 € im Monat häufig genug verdammt viel Geld sein können. Es dürfte vielen Betroffenen schwer fallen, mit der unter Umständen vagen Aussicht auf bessere Zeiten, für den Rundfunk auf anständige Mahlzeiten, Obst o. ä. zu verzichten. Ich möchte zu gern wissen, wie viele arme Rentner zu Gunsten des ÖRR zahlen, obwohl sie eine Rente nur knapp oberhalb der Sozialhilfe haben. Da Renten und H4 kaum in dem Maße erhöht werden, dass damit die Steigerung der Miete, Strom, Gas, Wasser, des ÖPNV und der Lebenshaltungskosten insgesamt kompensiert wird, dürften sich Überlegungen zu einer Zahlungsverweigerung mindestens für diese Personen geradezu aufdrängen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2018, 20:25 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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