Jedermann "darf" jederzeit "Satzungen" machen.
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Vereine, Wohngemeinschaften, Familienmütter /-väter, Unternehmen, Anstalten,...
Die Frage ist also nur, wer inwieweit daran gebunden ist.
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Hier greift dann diverses zu Gunsten der Rundfunkabgabe-Verweigerer, beispielsweise wie von Dr. Hennecke ausgeführt, aber auch vieles Weiteres.
Was zu Gunsten der Staatsfernsehen-Landesanstalten greifen könnte, wir werden nicht dafür bezahlt, hier kostenlos die Arbeit der dortigen Juristen zu leisten.
Nun kommt die schriftsätzliche Strategie-Überlegung:
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Zu dem heiklen Argumenten der Frage "Satzung" haben die Gegner keine Textbausteine, wäre zu heikel, überhaupt dazu viel zu beantworten.
Also muss im Schriftsatz bereits vermerkt werden, dass das übliche "Zumüllen der Akte mit mehrseitigen beliebigen Jura-Zitaten eine Nichtbearbeitung darstelle und deshalb dann eine derartige Scheinbearbeitung wegen Nichtbearbeitung zurückgewiesen werden würde".
Sodann könnte eine Person X schon zu Beginn bei anhängigen oder für kommende VG-Verfahren vermerken - als Antrag an das Gericht:
"Antrag auf Aussetzung, sofern der Beklagte seiner Bearbeitungspflicht nicht innerhalb von 3 Monaten nachgekommen ist, selbst, wenn er der Aussetzung widerspricht.
Im Fall der dauerhaften Nichtbearbeitung wird einer Vernichtung der Akte nach 30 Jahren vorausschauend bereits zugestimmt.
Es ist nicht Aufgabe von Richtern, ein aus dem Justizhaushalt bezahlter Outsourcing-Service der ARD-Anstaltten zu werden. Aufgabe der Parteien ist, ihre Standpunkte darzulegen.
Die urteilende Aufgabe der Richter beginnt erst, nachdem dies erfolgte. Ein Richter muss "zwischen den Anlieger beider Seiten richten". Der Richter ist nicht unbezahlter Hilfskraft-Rechtsanwalt der ARD-Anstalt, sondern ist den Juristen der ARD-Anstalt im Verfahren übergeordnet."
Kommt dann der übliche Abwimmel-Blabla von den ARD-Juristen,
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mehrere Seiten ihrer X-beliebigen Textbausteine ohne ausreichenden Bezug zu den vorgetragenen Argumenten zum Thema "Satzung", so könnte Person X schreiben:
"Wie angekündigt weise ich ihre verschleierte Nichtbearbeitung zurück und fordere Bearbeitung. Eine dem VG-Verfahren vorgreifliche Verfassungsbeschwerde wird in Betracht gezogen, Verletzung von Art. 17 GG und andere. "
Das war OFF TOPIC, aber dieser Schlenker führt ja zurück zum Thema "Satzung,
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Die einzelnen ARD-Juristen dürften vermeiden, sich bei einem richtig gefährlichen Vorgang mit Hebelwirkung einzubringen aus Angst um ihre üppig bezahlten Arbeitsplätze:
- Die Frage der Satzung ist eine Frage der Wirksamkeit für diverse Milliarden Euro.
Also bleibt es bei dieser hoch heiklen Rechtsfrage voraussichtlich bei einer Nie-Bearbeitung. Daraus folgt aber dann im Prinzip eine Nie-Vollstreckbarkeit der Rundfunkabgabe, sofern man im Schriftsatz ein paar Sachen richtig gemacht hat - auch mit Gegenrechnung von 2 500 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag".
Dem Gegner auf Augenhöhe begegnen - aber nur in eigenverantwortlichem Entscheid. Vorstehendes war nicht Empfehlung, sondern Bericht, wie ein paar Personen X das in etwa so machten und weiterhin machen werden.