Zur besseren Einordnung von Herrn Lobigs [1]:
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Sorry, aber so geht das nicht. Man muss dem Geld folgen. Also geht man auf seiner Institutsseite auf das erste (aktuellste/teuerste) Projekt. In dem Fall heißt das "NRWision" und da steht
Zwei Medienprojekte unter einer starken Marke: NRWision ist ein einzigartiges Angebot im Internet für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wir präsentieren selbst erstellte Audio- und Video-Produktionen in unserer Mediathek. Außerdem strahlen wir alle Kurzfilme, Videos und Fernsehsendungen landesweit im TV-Lernsender aus.
[...]
Wer steckt hinter NRWision?
Unsere Mediathek und der TV-Lernsender sind nicht-kommerzielle Angebote und werden von der Landesanstalt für Medien NRW gefördert. Die Verantwortung für beide Projekte liegt beim Institut für Journalistik der Technischen Universität Dortmund unter der Leitung von Journalistik-Professor und TV-Moderator Michael Steinbrecher.
https://journalistik.tu-dortmund.de/forschung/projekte/Und wenn so ein Institut einen eigenen TV-Sender betreiben darf, dann singt da keiner der Profs gegen das Rundfunksystem an. Egal ob das nun ein Herr Steinbrecher oder Lobig ist. Herr Lobig wird dann noch als "Unabhängiger" in irgendwelchen Formaten vorgezeigt. So läuft das heute.
Um es nochmal klar zu sagen:
Das Institut von Herrn Lobig kassiert Zwangsfunkgelder für seinen eigenen TV-Sender!Das ist so etwa das was ich bei solchen Aussagen erwartet habe. Seit wann ich bei solchen Experten immer das Schlechteste denke:
Ich hab auf Pheonix die Übertragung des BVerfG-Rundfunkurteils dieses Jahr gesehen und dort hat ein "Experte" "unabhängig" erklärt wie das alles so juristisch einzuordnen ist. Dieser "Experte" war vom gleichen Institut wie Herr Dörr und kriegt demnächst bestimmt auch seine schöne "Senior-Professur" für irgendwelche abstrusen Verdienste wie Dörr wo es dann hieß
Ab dem 1. Oktober 2017 erhält Professor Dr. Dieter Dörr mit seinem Eintritt in den Ruhestand eine Senior-Forschungsprofessur. Damit würdigt das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz dessen besondere wissenschaftliche Leistungen im Bereich des Medienrechts und des Internationalen Öffentlichen Rechts, insbesondere im Bereich des Selbstbestimmungsrechts indigener Völker.
Klar soweit? Selbstbestimmungsrecht indigener Völker! Die dürfen weiterhin ohne Gebühr wohnen
Der Filz ist eben dicker als die Wahrheit.