Vorsicht Falle !!
VG Neustadt (Außen-/Zweigstelle des SWR!?), Sommer 2016;
Anfechtungsklage gegen Festsetzungsbescheid des SWR
Ein
während der Verhandlung ein-/nachgereichter Klagepunkt wurde nicht angenommen bzw. abgelehnt mit der Begründung:
"Dieser Vortrag kann aber schon deshalb keine Berücksichtigung im vorliegenden Verfahren finden, weil die vorliegende Klage die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, d. h. im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids zum Gegenstand hat. Im Verwaltungsverfahren war aber noch keine Rede davon, dass..."
Das heißt im Umkehrschluss, man hätte diesen (übrigens verfahrensentscheidenden Klagegrund
)
VOR Erlassen des Widerspruchsbescheids;sprich als Widerspruchsbegründung mit angeben müssen.
Oder auch: bääätsch - da hast Du Pech: zu spät; sonst müssen wir Dir ja Recht geben
Soll heißen: Du kannst zwar (fast) machen was Du willst, aber wenn es brenzlig wird, suchen wir alle Gründe um der LRA aus der Patsche zu helfen
Wir ignorieren es einfach!
In diesem fiktiven Fall war es eine glasklare Begründung, dass und warum Kläger unter der (EMA-)Meldeadresse kein Wohnungsinhaber ist/sein kann!
Und demzufolge auch kein "Beitragsschuldner"
siehe Anhang
Edit "Bürger" - Hinweis:
Der Entscheidung ist nichts direkt zu entnehmen, was generell gegen ergänzendes Vorbringen/ Nachreichung von Sachvortrag zur Verhandlung spricht. Sonderkonstellationen dieser Art können jedoch vorkommen und sollen also erwähnt sein.
Den Sonderfall jedoch hier bitte nicht vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."