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Autor Thema: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner  (Gelesen 11658 mal)

  • Beiträge: 7.393
Wie kommst Du darauf? Nicht der BS ersucht um Vollstreckung sondern die LRA.
Weil es eben, in den allermeisten Fällen, nicht die LRA ist; alleine wegen "c/o" in der Absenderangabe.

Zitat
Die Abkürzung wird unter dem Namen des Adressaten auf der Anschriftseite eines Briefes verwendet und ermöglicht die Zustellung an Empfänger, die keinen eigenen Briefkasten haben. Beispiele sind Untermieter oder Bewohner von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hotels und ähnlichen Einrichtungen.

Zustellanweisung
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung

Würde man das "c/o" fehlen lassen, dürfte ein Brief an den RBB bspw. in Köln gar nicht zugestellt werden, weil der Empfänger dort aus postalischer Sicht unbekannt ist. Ich erinnere, daß ja auch Sendungen an den Bundespräsidenten nicht zugestellt werden konnten, weil weder Klingel noch Briefkasten beschriftet sind.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

auch wenn es leider ein Nebenkriegsschauplatz ist und nicht zur Übersichtlichkeit des Eingangsthemas beiträgt möchte ich doch ob der Wichtigkeit des Themas die Antworten nicht unkommentiert stehen lassen.
Es geht um die falsche und irrführende Aussage von Nevrion die da komprimiert lautet:
Beitragsservice versucht ohne ordentliches Gerichtsverfahren über Amthilfeersuchen...
dies sei illegal bzw. betrügerisch, da die Rundfunkanstalten keine Behörden sind und keine Amtshilfe ersuchen dürfen


1. Die LRA ist auch ein Wirtschaftsunternehmen und hat daher nicht das Recht zur Selbsttitulierung (nach BVerfG Sparkassenurteil)

Diese Aussage ist nicht belegbar. Das benannte Sparkassenurteil des BVerfG findet hier (bislang) keine Beachtung da diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.
Dieses Urteil ist IMHO nicht analog anwendbar.
Soweit mir bekannt ist in Sachen "Rundfunkselbsttitulierung" weder eine Klage anhängig noch irgendwo eine Entscheidung benannt.
Hierzu siehe:
Zitat
BVerfG, Urteile vom 18. Dezember 2012, 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11
Das Bundesverfassungsgericht hat Selbstitulierungsrechte zweier niedersächsischer Banken aus den 1930er-Jahren für verfassungswidrig erklärt.
[..]
Betrifft das auch das Selbsttitulierungsrecht anderer Behörden?
Nein.
Quelle: https://www.urteilsbesprechungen.de/2017/01/04/bverfg-urteile-vom-18-dezember-2012-1-bvl-811-und-1-bvl-2211/
****

[..]
Und der SWR ist ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensrecht ausgenommen ...
Zitat
Lt. RBStV werden rückständige Beiträge festgesetzt (Festsetzungsbescheid).
Die LRA hat damit einen  vollstreckbaren Titel.
[..]
2. Die LRA ist im Gesetz nicht genannt. Da der SWR ist ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensrecht ausgenommen ist, kann es sich beim SWR nicht um die "zuständige LRA" handeln, die nach Verwaltungsvollstreckungsverfahren handelt.

Festsetzungsbescheide können nicht vollstreckt werden, das sie nur etwas feststellen, aber kein Leistungsgebot beinhalten.

[..]

Das Verwaltungsverfahrensrecht ist hier nicht Thema und kann auch kein Thema sein: Mehrländeranstalten - z. B. SWR:
Im baden-württembergischen Verwaltungsverfahrensrecht ist der SWR ausgenommen; im rheinland-pfälzischen nicht.
Lt. Gesetz (RBStV) ist zugestanden:
Zitat
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt.

Das bedeutet die "zuständige Landesrundfunkanstalt" wird (hoheitlich) befugt einen Verwaltungsakt vorzunehmen.
Das macht sie mit dem Erlassen eines "Festsetzungsbescheides".

Weiterhin ist gesetzlich geregelt:
Zitat
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.

Hier ist genau bezeichnet WAS WIE geschieht:
Der ominöse Festsetzungsbescheid - also ein Verwaltungsakt - wird im VerwaltungsVOLLSTRECKUNGSverfahren vollstreckt.
Das hat mit dem o. a. VerwaltungsVERFAHRENSGESETZ nichts zu tun.
Wie im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt wird ist wiederum in den jeweiligen Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzen (pro Bundesland) geregelt.
Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder siehe: http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm

Ob Festsetzungsbescheide nicht vollstreckt werden können da sie nur etwas feststellen aber kein Leistungsgebot beinhalten ist gerichtlich zu klären.
****

Wie kommst Du darauf? Nicht der BS ersucht um Vollstreckung sondern die LRA.
Weil es eben, in den allermeisten Fällen, nicht die LRA ist; alleine wegen "c/o" in der Absenderangabe.

[..]

Auf den Vollstreckungsersuchen an Gemeinde-/Stadtkassen usw. steht :
Vollstreckungsersuchen es xyz-Rundfunks
unterzeichnet mit
xyz-Rundfunk
Der Intendant


Beispiel des SWR im Anhang.
Dies wurde bislang von den Gerichten nicht bemängelt.

***Sorry für das Abschweifen***

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2018, 13:27 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
....Studentin rückwirkend für 3 Jahre vollstreckt....da sie der Aufforderung von ARD-ZDF-GEZ, doch bitte "Name und Beitragsnummer des jeweiligen Zahlers" (von mittlerweile in alle Winde zerstreuten WGs!) anzugeben bzw. die Zahlung nachzuweisen schlicht nicht nachkommen konnte.

Leider wurde dieses Verfahren nicht durch- oder gar ausgefochten :-[
Die Studentin - und zudem frisch gewordene Mutter - hat allen Ernstes lieber 600€ geblecht, als sich dem dazu erforderlichen Spießrutenlauf eines gerichtlichen Verfahrens zu unterziehen. Da half auch kein noch so gütiges Zureden.

Abartiger Systemfehler.

Genau darauf spekuliert doch dieses abartige System, da dem Betroffenen niemals alle erforderlichen Daten zum Gegenbeweis zugänglich sind und er sich diese auch nicht auf redlichem Weg ohne sich selbst in Misskredit zu bringen beschaffen kann. Diese Beweislast ist ein absolutes Unding, da so vom Betroffenen nicht annähernd alles Erforderliche beweiskräftig erbracht werden kann. Dies öffnet dem Fordernden Tür und Tor sich ungerechtfertigt mehrfach auf Kosten ein und der gleichen WG zu bereichern. Richtig wäre es in diesem speziell abartigem Fall der WGs die Nachweispflicht dem Fordernden aufzuerlegen, welche genauen Daten er eigentlich zu welcher WG-Adresse in seinem Bestand hat. Denn dann käme erst die ganze Blödsinnigkeit zum Vorschein, mit welcher Dreistigkeit dieser ganze Murks auf Krampf durchgeboxt wird. Sollen die doch gefälligst selbst erst mal nachweisen für welche WG in welch genauem Zeitraum keine Zahlung eingegangen ist und bitteschön nicht umgekehrt. Das blanke Chaos würde sich so offenbaren und im unerwünschtem Gegenzug Milionen € von Überzahlungen zu Tage treten. Hier wird ganz eindeutig gezielt Betrug betrieben und clever unter Vorwand obskurer Regelung verheimlicht. Das BVerfG hätte sich im Mai mal besser auch damit beschäftigen sollen. Mit Sicherheit war auch mindestens eine Klage mit WG-Bezug dabei, aber wohl rein zufällig 8) durchs Raster gerutscht. Wie einfach könnte doch alles sein, man will es nur nicht so haben..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2018, 15:26 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 7.393
@kurt

Was unter dem Dokument steht, ist hier ohne persönliche Unterschrift gegenstandslos.

Maßgebend ist die vollständige auf dem Dokument und u. U. auch dem dazugehörigen Briefumschlag angegebene Absenderanschrift.

Ein dort integriertes "c/o" ist entscheidend dafür, ob dieses Schreiben als "Stellvertreterschreiben" anzusehen ist oder nicht.

Es wäre Urkundenfälschung, würde der BS als Absender des Schreibens via diesem "c/o" nicht auf sich hinweisen, was aber unterhalb dieses "c/o" mit der Absenderortsangabe "Köln" geschieht.

Urkundenfälschung wäre übrigens eine Straftat.

Du wirst niemals von Deiner LRA auf Anfrage bspw. eine Kopie des Dir übersandten Schreibens erhalten, welches bestätigen würde, daß Deine LRA, (und nicht der BS), ein derartiges "c/o" integrierendes Schreiben abgesendet hat; Deine LRA hat es nämlich nicht nötig, derart vorzugehen, wenn sie selbst der Absender des Schreibens ist.

Im postalischen Bereich muß jeder Absender auch er selbst sein; alles andere wäre ohne "c/o" eine Fälschung und u. U. Betrug.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
  • Beiträge: 540
Hallo zusammen,

auch wenn es leider ein Nebenkriegsschauplatz ist und nicht zur Übersichtlichkeit des Eingangsthemas beiträgt möchte ich doch ob der Wichtigkeit des Themas die Antworten nicht unkommentiert stehen lassen.
Es geht um die falsche und irrführende Aussage von Nevrion die da komprimiert lautet:
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Auch wenn Tübinger Gerichtsbeschlüsse dass der SWR keine Behörde ist hier und dann wieder aufgehoben worden, so ist dass zumindest nicht abwegig. Es gibt ja in der LRAs keine Behördenstruktur. Außerdem wäre es schon ziemlich kritisch für eine gesunde Demokratie, wenn eine Organistation, die sich staatsfern tituliert, gleichzeitig auch mit staatlichen Mitteln agieren darf.

Ich möchte mich an dieser Stelle trotzdem für meinen kleinen, ungenauen Lapsus entschuldigen und verweise zur Vereinfachung einfach mal auf dem im Forum anhänglichen Thread: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.195.html


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: die Diskussion um die Adresse und das c/o ist hier vollständig offtopic!,Sie sollte deshalb hier nicht weiter verfolgt werden.

Abgesehen davon geht sie auch inhaltlich an der Sache vorbei. Analog deiner Ausführungen würde jeder, der ein Postfach für Antwortschreiben anstelle seiner realen Adresse angibt, eine Urkundenfälschung begehen. Nichts ist weiter von der Realität entfernt. Man kann zudem jeden beauftragen Poststücke, die für einen bestimmt sind, entgegen zu nehmen.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Hier scheint seit geraumer Zeit vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abgeschweift zu werden.
Dies muss erst noch geprüft sowie ggf. moderiert und der Thread zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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