Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Verband d. Arbeitn. d. Bundeswehr - Rdf.-beitrag f. Nebenwhg. verf.-widrig  (Gelesen 4818 mal)

l
  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920
Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr        24.09.2018

Newsletter
Aktuelles aus der Bundeswehr

Zitat
Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Nebenwohnungen für verfassungswidrig erklärt. Dies hat zur Folge, dass der Rundfunkbeitrag nun nicht mehr zu den notwendigen Auslagen im Sinne der trennungsgeldrechtlichen Vorschriften gilt. Stichtag ist hier der Tag der Urteilsverkündung, der 18. Juli 2018.

Betroffenen Trennungsgeldempfängern wird dringend empfohlen zu prüfen, ob sie sich von der Zahlung befreien lassen können und dann einen entsprechenden Antrag zu stellen.
 
Quelle: Bundesverfassungsgericht – Urteil 1 BvR 1675/16 vom 18. Juli 2018
Weiterlesen auf :
http://www.vab-gewerkschaft.de/pdfs/vab_newsletter/2018/vab_newsletter_1805.pdf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2018, 18:19 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ein weiteres Beispiel, der Rundfunkbeitrag wurde/wird auch über Steuern finanziert. Der Bürger ist der Dumme und muss mehr als angeblich nur "einen" Beitrag (siehe Bruder-Urteil) bezahlen.

Hierzu auch:
BMVg - Bei Erhalt von Trennungsgeld wird der Rundfunkbeitrag erstattet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8145.msg58558.html#msg58558


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2018, 13:14 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.385
Aus dem anderen Thema:

Zitat
Wer Trennungsgeld nach §3 TGV Abs 4 bekommt, der bekommt den Rundfunkbeitrag erstattet.
Wer erstattet das?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.563
Der Staat erstattet das, hier wohl aus dem Budget des Verteidigungsministeriums, wenn man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten musste, war es auch möglich, die Miete, eventuell gezahlte Zweitwohnungsteuer und den bisher gezahlten Rundfunkbeitrag als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen, sprich mit den Einkünften zu verrechnen.

Indirekt zahlt der Staat auch einen Teil der Betriebsstättenabgabe, denn ich habe noch kein konkretes Beispiel für den vom Bundesverfassungsgericht postulierten Geldverdienst ob der Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen. Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen steht damit voll auf der Kostenseite und mindert damit den Gewinn um den Rundfunkbeitrag. Je nach Steuersatz des Unternehmens entgeht damit dem Staat der Gewinn auf den Betrag des Rundfunkbeitrages, bei einem Körperschaftssteuersatz von 25% bedeutet dies eine Subvention des Rundfunks von staatlicher Seite in Höhe von 25% der gesamten jährlichen Betriebsstättenabgabe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2018, 12:50 von Bürger«

 
Nach oben