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Autor Thema: Nachschlag für den Kameramann von "Das Boot"  (Gelesen 2095 mal)

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Nachschlag für den Kameramann von "Das Boot"
Autor: 27. September 2018, 07:14
Das Thema wurde im Dezember letzten Jahres kurz angeschnitten:
Urteil am OLG München - "Das Boot"-Kameramann erhält 600.000 Euro Nachschlag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25681.msg162255.html#msg162255

Und nun geht es munter weiter:
spiegel.de, 26.09.2018

Gerichtsurteil
Kameramann von "Das Boot" stehen weitere 315.000 Euro zu

Nach dem Oberlandesgericht (OLG) München hat auch das OLG Stuttgart dem Chefkameramann des Erfolgsfilms "Das Boot" einen finanziellen Nachschlag für seine Arbeit zugesprochen. Jost Vacano stünden von acht verschiedenen Rundfunkanstalten der ARD zusammen rund 315.000 Euro plus Umsatzsteuer zu, entschieden die Richter.

weiterlesen:
http://www.spiegel.de/kultur/kino/das-boot-kameramann-jost-vacano-stehen-weitere-315-000-euro-zu-a-1230273.html

Nachdenklich stimmt folgender Satz:
Zitat
Damit würden Preise festgelegt, die mit der Realität nichts zu tun hätten. Wenn das künftig generell so gemacht werden müsste, hätte das laut SWR gravierende Auswirkungen auf das Fernsehprogramm.

Hoffentlich wären die Auswirkungen so, dass der ganze Laden eingestampft wird.

Und perfide ist das hier:
Zitat
Vor zwei Jahren hatte der 84 Jahre alte Vacano dem SPIEGEL gesagt, dass es in diesem Prozess auch um die Anerkennung seines Berufsstandes geht. Kameraleute, so Vacano, seien weit mehr als Handlanger der Regisseure, er wolle dem Urheberrechtsgesetz "auch in der Praxis zur Durchsetzung verhelfen".

Der SWR als eine der beklagten ARD-Anstalten erklärte, man werde das Urteil zunächst gründlich analysieren, bevor über weitere Schritte entschieden werde.

Vermutlich so gründlich, dass sich dann die Erben an dem Betrag erfreuen können. Der Mann ist immerhin 84 Jahre alt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2018, 21:04 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/lto_legal_tribune_online.png

lto.de        26.09.2018

OLG Stuttgart bejaht Nachvergütungsanspruch
Chef-Kame­ra­mann von "Das Boot" erhält Geld von ARD

"Das Boot" war einer der erfolgreichsten deutschen Filme aller Zeiten und spielte Millionen von Dollar ein. Im Vergleich dazu steht die Vergütung des Chef-Kameramanns in einem auffälligen Missverhältnis, entschied das OLG Stuttgart.
Zitat
Die ARD muss den Chef-Kameramann der erfolgreichen deutschen Spielfilmproduktion "Das Boot" angemessen an der Nutzung des Kassenschlagers beteiligen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sprach Jost Vacano, dem "Director of Photography" des Films, rund 315.000 Euro als weitere angemessene Beteiligung für die Nutzung der Filmproduktion durch die acht ARD-Anstalten zu (Urt. v. 26.09.2018, Az. 4 U 2/18).
Zitat
Vacano hatte mit einer ähnlichen Klage gegen die Produktionsfirma Bavaria Film und den WDR bereits vor dem OLG München Erfolg. Die Münchener Richter sprachen ihm im vergangenen Jahr insgesamt rund 588.000 Euro zu, weil ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32a Urhebergesetz (UrhG) zwischen der Vergütung und des Erfolgs des Films bestünde.
Zitat
Auch der Stuttgarter Senat nahm ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32a UrhG an. Für die 41 Ausstrahlungen des Films auf ARD-Sendern zwischen 2002 und 2016 betrage die angemessene Vergütung rund 315.000 Euro, so das OLG. Entgegen der Auffassung des OLG Münchens sei der Zahlbetrag aber nicht zu verzinsen, da der Vertragsanpassungsanspruch keine Geldschuld betreffe.
Weiterlesen auf :
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-4u218-kameramann-das-boot-nachverguetung-beteiligung-nutzung-fairness-paragraph/



Siehe auch :
ARD zu geizig: "Das Boot" nie mehr im Free-TV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28734.0

ARD-Plan eines „europäischen Youtube“ spaltet die Medienbranche
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28840.0

ARD-Unterhaltungsgipfel in Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28789.0


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FAZ, 26.09.2018
Rechtsstreit um „Das Boot“
Wir können auch tiefer
Gezeigt haben sie den Film mehr als vierzig mal, gezahlt haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihm dafür meist nichts: Nun erstreitet Jost Vacano, der Kameramann von „Das Boot“, mehr Geld.
Quelle: epd/F.A.Z.

Zitat
[...] Den Rechtsstreit führte Vacano gegen dritte Programme der ARD, die den Film zwischen 2002 und 2016 mehr als vierzig Mal ausgestrahlt, ihn aber nicht beteiligt hatten. Das Landgericht hatte dem Kameramann 2017 in erster Instanz 77.000 Euro zugesprochen. Während Vacano dieser Betrag zu niedrig erschien, wollten die Rundfunkanstalten überhaupt keine Nachvergütung bezahlen. [...]

weiterlesen unter
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wir-koennen-auch-tiefer-rechtsstreit-um-das-boot-15808210.html


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