Quelle:
https://www.freiepresse.de/erzgebirge/aue/unternehmer-kaempft-gegen-behoerden-muehlen-artikel10302915Als Antwort erhielt er Standardschreiben, die nicht auf sein Anliegen eingingen. Elf Mal habe er außerdem versucht, anzurufen. Niemand habe abgenommen.
Das ist üblich und schon ganz normal.
Ein Rundfunkteilnehmer, der einen Einwand hat, wird abgewimmelt. Man geht nicht auf sein Problem ein.
Ja, das kennen wir.
Im Jahr 2015 klagte er vorm Amtsgericht Aue auf knapp 380 Euro.
Nun äußerte sich der Beitragsservice. Teubner erfuhr: Zuständig ist das Verwaltungsgericht, und eine Klage muss gegen den MDR geführt werden,
denn der Beitragsservice ist nicht prozessfähig.
Dies hat er über das AG in Aue erfahren. Warum wird an das VG verwiesen?
Fast zwei Jahre später wurde dieser Widerspruch abgelehnt - vom Beitragsservice und
von derselben Person, die den Unternehmer zuvor an den MDR verwiesen hatte.
Teubner nennt das Willkür. Richterin Koar erklärte, das sei Selbstverwaltungskontrolle, echte Überprüfung gebe es nur gerichtlich.
Von derselben Person, die geschrieben hat, dass der BS nicht prozessfähig ist, bearbeitet sog. Widerspruchsbescheide, die Rechtskraft besitzen sollen?
Das ist dieser gewaltige Widerspruch.
Nahezu alles in Bezug auf die GEZ ist Willkür.
Eine Selbstverwaltung hat die LRA. Nicht aber die GEZ, da die Teil der LRA sein soll.
Aha, Selbstverwaltungskontrolle, ich dachte da gibt es Kontrollgremien?
Der MDR hat rechtlich nichts falsch gemacht.
Wie soll der MDR auch etwas falsch machen, wenn der MDR überhaupt nicht in Erscheinung getreten ist.
Der Freund eines Freundes kennt das.
Schreiben vom MDR : NULL.
Immer nur aus Köln.
Am Freitag bekam Teubner Post: Klage als unzulässig zurückgewiesen.
Was heißt das?
Für mich heißt das in etwa: Hier sind Sie falsch, gehen Sie dorthin, wo Sie richtig sind.