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Autor Thema: Staatsnähe in Gremien: eine Streitfrage (WDR-Gesetz)  (Gelesen 1892 mal)

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DJV-NRW       04.08.2017

Medienpolitik
Staatsnähe in Gremien: eine Streitfrage (WDR-Gesetz)

Wie schnell „verfällt“ Staatsnähe, wenn ein Mitglied im Rundfunk- oder Verwaltungsrat eines öffentlich-rechtlichen Senders aus einem Parlament ausscheidet?

Endet sie sofort oder gibt es so etwas wie eine Karenzzeit?

Und wenn es begründete Zweifel gibt, ob ein Mitglied als staatsnah einzustufen ist: Wer darf deswegen klagen?

Zitat
Diese Fragen möchte der DJV-NRW anhand eines konkreten Falls überprüfen lassen: der Entsendung von Lothar Hegemann in den Bavaria-Aufsichtsrat. Hegemann ist Mitglied im WDR-Verwaltungsrat und gehörte bis zum 31. Mai 2017 dem NRW Landtag an. Seine Wahl fand 17 Tage später statt.
Zitat
Der Verwaltungsrat hat am 17. Juni Hegemann als Vertreter für den Aufsichtsrat der Bavaria benannt, an der der WDR über seine kommerzielle Werbetochter WDR mediagroup beteiligt ist. Hegemann war gegen Michael Kroemer angetreten, der in den vergangenen Jahren für den WDR im Bavaria-Aufsichtsrat gesessen hatte. Sowohl Kroemer wie der DJV-NRW wollen die Benennung anfechten, die nach ihrer Überzeugung der Drittelregel für Mitglieder der Aufsichtsgremien von Beteiligungsunternehmen widerspricht.
Zitat
Einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung hat das Verwaltungsgericht in Köln im Juli abgewiesen. DJV-NRW und Michael Kroemer haben nun Rechtsaufsichtsbeschwerde bei Ministerpräsident Armin Laschet eingelegt. Dabei geht es nicht darum, einen Posten für Kroemer zu erstreiten.

Es geht um die verfassungsrechtliche Frage, ob und wie die Vorschrift des WDR-Gesetzes umgesetzt wird, die in den Gremien den Einfluss von Politik und Staat beschränken und den damit den Einfluss von Organisationen wie dem DJV sichern soll.
 
Wer, wenn nicht gesellschaftliche Organisationen oder ihre Vertreter sollen die Beachtung dieser Vorschrift einklagen?
Weiterlesen auf :
https://m.djv-nrw.de/meldungen/djv-bundesverband/meldungen-detail/article/staatsnaehe-in-gremien-eine-streitfrage.html



Siehe auch :
„Die Folge ist Rechtsunsicherheit“ (WDR-Gesetz)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27825.0

WDR-Rundfunkrats-Chef lehnt Reformmodell der Länder ab
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28537.0

Gesetz über den 'Westdeutschen Rundfunk Köln' (WDR-Gesetz)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21810.0

Abgeordnetenwatch - Nebeneinkünfte beim WDR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21318.0

Ausschuss für Kultur und Medien, Landtag Nordrhein-Westfalen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4511.0



WDR-Gesetz
https://www.land.nrw/de/wdr-gesetz
Zitat
Rechtliche Vorgaben für den WDR
Das WDR-Gesetz definiert den Auftrag des WDR und gibt seine institutionelle Struktur vor. Hierzu gehören auch Aufgabe und Organisation der internen Kontrolle des WDR durch den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=4737&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=wdr%20gesetz%23NORM


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2018, 08:50 von linkER«

 
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