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Autor Thema: Bitte um Diskussion -Mein neuer Ansatz Art.1 Abs.1 ergibt Mitarbeiter Würdelos  (Gelesen 11062 mal)

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
Hallo liebe aufgewachte Deutsche,
Art.1 Abs.1 GG - Meine 5 Briefe und dann will kein Obrigkeits-Dükel-Fröner mehr!
Die mir angedrohte Kontopfändung ist vom Tisch.
Niemand antwortet mehr (Intendant des RBB  und  Bürgermeister von Falkensee)
und am Konto hat sich dann auch keiner mehr vergriffen.

Ein knappes dreiviertel Jahr ist vergangen. Jetzt daraus abzuleiten, man habe gewonnen, ist sehr gewagt.

Der Ersteller möge sich bitte noch nicht all zu sehr in Sicherheit wiegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2018, 00:10 von Bürger«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

C
  • Beiträge: 10
Ich hab nicht gesagt, daß ich gewonnen habe.
Ich sage, es wird nun akzeptiert, daß ich nicht bezahle für Lügen.
Ich sage, daß ich deren Maul gestopft habe.
Nur Würdelosen kann man das Maul stopfen!
Würdige würden auf Briefe eine würdevolle Antwort geben.

Man Leute, wacht auf:

Grundgesetz Art.1 Abs.1 ist das beste, was wir Deutsche haben.

Art.1 Abs.1 wird von den meisten unvollständig verstanden, oder mutwillig nicht vollständig interpretiert, weil hier nicht ganz deutlich steht, „Aber wenn man nur wenig Würde hat, dann kann logisch dessen mangelnde Würde auch nicht angegriffen bzw. angetastet werden. Würdenträger haben aber genügend Würde an den Tag zu legen, ansonsten haben sie den Stuhl zu räumen und einem Würdigen Platz zu machen.“

Artikel 1 Absatz1 des Grundgesetzes, also nicht irgend ein Artikel mittendrin oder lediglich am vielleicht erbärmlichen Schluss  bzw. letzten Rest, steht exakt und begründet an dieser Stelle.
„… Die Würde des Menschen ist unantastbar…“
Dieses Gesetz kann allerdings nicht bedingungslos vor z.B. Verachtung schützen.
(Dem Wort „Verachtung“ haftet nicht an sich ein negatives Vorzeichen an, wenn vielleicht auch einige von Ihnen das bisher glaubten. Mein Prinzip: „Ich verachte Recht, welches sich nicht der Gerechtigkeit unterordnet.“ macht deutlich, daß hier der Verachtung ein positives Vorzeichen gegeben ist.)

Niemand wird sich´s wagen ohne damit seine eigene Würdelosigkeit zu bezeugen, zu behaupten, das Grundgesetz sei von Pfuschern, Nichts-Tuern und Obrigkeits-Dünkel-Frönern entwickelt worden, und diese wären aus Blödheit sich nicht der Tragweite bewusst, wenn Sie Ewigkeits-Gültigkeiten und andere Bindungen verfügten.

(Art.1 Abs.1 ist der Schlüssel, um eine hervorragende Gesellschaftsordnung entwickeln zu können.
Andere Formulierungen hießen:
 „Was du nicht willst, das man dir tu, das füge auch kei´m Anderen zu.“ oder
„Ich verhalte mich immer so, wie ich mir wünsche, daß sich Andere mir gegenüber verhalten in gleicher Situation.“)

***,
so würde ich mich freuen, wenn unser Volk als aufgewachter Souverän dann entprechend Art.1 Abs.1
mit mir die Forderung umsetzt, daß mangelhaft Würdige ihren Stuhl räumen um einem Würdigen Platz zu machen.

Nur wenn das Volk aufwacht und mitmacht, ist es für das derzeitige SYSTEM unmöglich,
***

Es muss von unten, von der Masse, die Würde eingefordert werden.

Einzelne würdige Politiker können es nicht schaffen, die beseitigt das SYSTEM einfach rechtzeitig.

???Ist euch das wirklich zu schwer und zu kompliziert, die Einhaltung nur eines einzigen Paragraphen Art.1 Abs.1 GG wirkungsvoll einzufordern ????


***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte keine politische Diskussionen oder Spekulationen vertiefen, sondern am Kernthema mit Bezug zum Rundfunkbeitrag bleiben, dass hier lautet: "Mein neuer Ansatz Art.1 Abs.1"
Eine sachliche Diskussion, belegt mit den entsprechenden Dokumenten, wären für den Leser von Vorteil.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2018, 08:06 von Markus KA«

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...)
Niemand wird sich´s wagen ohne damit seine eigene Würdelosigkeit zu bezeugen, zu behaupten, das Grundgesetz sei von Pfuschern, Nichts-Tuern und Obrigkeits-Dünkel-Frönern entwickelt worden, und diese wären aus Blödheit sich nicht der Tragweite bewusst, wenn Sie Ewigkeits-Gültigkeiten und andere Bindungen verfügten.
(...)
???Ist euch das wirklich zu schwer und zu kompliziert, die Einhaltung nur eines einzigen Paragraphen Art.1 Abs.1 GG wirkungsvoll einzufordern ????
(...)

Werter user @Crocodyl,

solange das GG vom BVerfG, man(n) Frau betrachte das Urteil vom 18. Juli 2018 zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung im nicht privaten Bereich,
(http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html)

weiterlesen auch hier:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.msg176842.html#msg176842
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28505.msg179471.html#msg179471

sich nicht an die „Reine Rechtslehre“ hält, ist das GG nur „Makulatur“.

Zitat
(…) Dass die Verfassung die positivrechtliche Grundlage des Rechtserzeugungsverfahrens ist, ist eine Selbstverständlichkeit, die festzustellen es keiner besonderen Theorie der Grundnorm bedarf (a. a. 0., 207).
Ziel der Reinen Rechtslehre ist, die Jurisprudenz auf die Höhe einer echten Wissenschaft zu heben.
Die Reine Rechtslehre hält sich völlig von aller Politik fern (Vorwort zur 1. Auflage).
Im Vorwort zu der 1960 erschienenen 2. Auflage heißt es:
Nach wie vor stößt eine objektive, ihren Gegenstand nur beschreibende Rechtswissenschaft auf den hartnäckigen Widerstand aller jener, die, die Grenzen der Wissenschaft und Politik missachtend, im Namen jener dem Recht einen bestimmten Inhalt vorschreiben, das heißt, das gerechte Recht und damit ein Wertmaß für das positive Recht bestimmen zu können glauben.
Hervorhebungen nicht im Original!
Quelle: Reine Rechtslehre, Rechtslexikon.net
http://www.rechtslexikon.net/d/reine-rechtslehre/reine-rechtslehre.htm

Die Entscheidungen (Urteile), welche das BVerfG bezüglich des Zwangsrundfunkbeitrages fällt, sind eindeutig „politisch“ motiviert und sind genau das Gegenteil dessen, was die sogen. „Reine Rechtslehre“ lehrt.  :o

PS.
Etwas schwere Kost.
Man(n) Frau die hervorgehobenen Stellen einfach mehrfach lesen!  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2018, 11:13 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

C
  • Beiträge: 10
Danke schön  Marga,

Danke für für die FESTSTELLUNGEN (kluge unumstößliche Aussagen), die Sie gefunden haben.

Wenn meine Mitmenschen diese Feststellungen nicht ständig im politischen Fokus halten wollen,
dann tut es mir leid, aber ich lasse mich deshalb nicht zum Nichts-Tuer überreden.

In unserem Deutschland wird sehr häufig nach der bekannten Methode verfahren:
"wiederhole eine Lüge nur häufig genug, und du kommst an den Punkt, daß diese Lüge als Wahrheit gefressen wird"

Ist ja wirklich erbärmlich und peinlich, daß so eine Aussage den Tatsachen entspricht.

Aber Ihre hier dargelegten FESTSTELLUNGEN, die wohl unbestreitbar KEINE LÜGEN sind, so einfach zu missachten und beiseite zu legen,
obwohl man bei deren permanenter Wiederholung noch nicht einmal seine Würde beiseite legen muss,
 weil man eben gerade keine Lügen ständig und ständig wiederholen muss, 
ist schon sehr traurig.

Warum akzeptiert das Schlafschaf, daß Obrigkeits-Dünkel-Fröner Lügen so lange wiederholen, bis diese als Wahrheit akzeptiert werden?

Warum können die langsam erwachenden Schlafschafe hier im Forum z.B. sich nicht dazu entschließen
die wirklichere Wahrheit ständig und ständig und mit einer gewissen Brachialgewalt im politischen Fokus zu halten?

Die Obrigkeits-Dünkel-Fröner machen das, obwohl deren Handeln eindeutig ein negatives Vorzeichen bekommt.

Die AUFRECHTEN, Gerechtigkeit-liebenden Mitmenschen wollen das nicht tun, obwohl dieses Handeln eindeutig ein positives Vorzeichen bekäme.

Zu Ihrem (http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html)  Urteil vom 18. Juli 2018 zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für...
Dadurch, daß hier Teilaspekte des Zwangs-Beitrags-Gesetzes zur Entscheidung behandelt wurden, ist doch nicht entschieden worden,
ob dieses Insgesamt-Nichtige-Machwerk überhaupt Grundgesetz-Konform ist, um seine Nichtigkeit zu widerlegen. Das kann mir doch hier niemand weiß machen.


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“

Danke schön  Marga,

Danke für für die FESTSTELLUNGEN (kluge unumstößliche Aussagen), die Sie gefunden haben.

Wenn meine Mitmenschen diese Feststellungen nicht ständig im politischen Fokus halten wollen,
dann tut es mir leid, aber ich lasse mich deshalb nicht zum Nichts-Tuer überreden.


Werter user @Crocodyle,

die "Fundstücke" , welche hier im gez-boykott-Forum gefunden und wiedermals veröffentlicht werden und wurden, sind von hoher Wichtigkeit für die, die den Widerstand gegen die "lebenslange Zwangsrundfunkbebeitragung" aufgenommen haben.
Auch eine gute Bekannte hatte mir die Möglichkeit eröffnet, die 3. Staatsgewalt (hier die Verwaltungsgerichtsbarkeit) mit ihren verlorenen Klageverfahren vor dem VG des Saarlandes, Einblick in diese zu nehmen.

Mit meinem kurzen Beitrag möchte ich selbstverständlich nicht zum "Nichts-Tuer Aufforderer" dekradiert werden.
Dies liegt nicht im Sinne von user @marga.
Es sollte ein kurzes Erwachen derer beflügeln, die gerne und mit Engagement gegen diesen "Zwangs-Wahn" aufbegehren.  ;)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2018, 13:47 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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