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Autor Thema: Kleine Anfrage ST: Digitalisierung und Funkmasten für Radioempfang  (Gelesen 1796 mal)

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Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache 7/3453
09.10.2018

Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD)

Digitalisierung und Funkmasten für Radioempfang

Zitat
Vorbemerkung des Fragestellenden:
Der UKW-Radioempfang erfolgt über herkömmliche Antennen, welche mehr oder weniger die Bürger mit UKW-Radioempfang versorgen.
Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Frage 1
Wie hoch ist die Abdeckung mit terrestrischem UKW-Radioempfang anhand
des Radiosenders Deutschlandfunk?

Antwort zu Frage 1:
Bei Einsatz einer Dachempfangsantenne beträgt die Abdeckung mit terrestrischem UKW-Radioempfang in Sachsen-Anhalt nach Angaben von Deutschlandradio für den Deutschlandfunk 82,4 Prozent der Fläche und 91,2 Prozent der Bevölkerung.

Frage 2
Wie viel Prozent der Sendemasten sind in privater Hand und wie viel Prozent
sind in öffentlicher Hand?


Antwort zu Frage 2:
Alle Sendemasten, die Deutschlandradio zur Ausstrahlung seiner Programme in Sachsen-Anhalt nutzt, sind Eigentum der DFMG Deutsche Funkturm GmbH. Die DFMG ist eine 100%-Tochter der Deutschen Telekom AG. An der Deutschen Telekom AG hält die Bundesrepublik Deutschland einen Anteil von 14,5 Prozent und die staatliche Förderbank KfW einen Anteil von 17,4 Prozent.

Der MDR besitzt und betreibt zur eigenen Programmabstrahlung lediglich eine kleine UKW-Antennenanlage einschließlich Mast und nutzt in allen anderen Fällen (ca. 96 Prozent) Anlagen der DFMG.

Frage 3
Welche Gebühren bzw. Kosten fallen für die Nutzung der Infrastruktur für den Sender Deutschlandfunk jährlich an? Bitte listen Sie die Kosten je Mastanbieter in den Jahren 2008 bis 2018 auf.


Antwort zu Frage 3:
Die isolierten Kosten für die Nutzung der Infrastruktur konnten vom Deutschlandradio nicht beziffert werden, weil Deutschlandradio einen Vertrag mit der Firma Uplink Network GmbH zur Programmabstrahlung in UKW als Volldienstleistung hat und deshalb einen Komplettpreis pro Standort zahlt, in dem die Beträge für die Nutzung der Infrastruktur enthalten sind. Über Verträge der Firma Uplink Network GmbH mit der Eigentümerin der Sendemasten DFMG über die Nutzung der Infrastruktur kann Deutschlandradio keine Angaben machen.

Frage 4
Wie hoch ist die Abdeckung mit DAB+-Radioempfang in Sachsen-Anhalt?


Antwort zu Frage 4:
Der MDR versorgt bei DAB+ 98 Prozent der Fläche in Sachsen-Anhalt für den mobilen Empfang und 88 Prozent der Einwohner mit Indoor-Empfang. Deutschlandradio versorgt bei DAB+ 99 Prozent der Fläche und 87 Prozent der Einwohner.
Die privaten landesweiten Veranstalter versorgen bei DAB+ 64 Prozent der Fläche und 53 Prozent der Einwohner.

Frage 5
Gibt es Bereiche, welche nicht mit DAB+ versorgt sind? Wenn ja, benennen Sie bitte diese.


Antwort zu Frage 5:
Ja. Der MDR hat Versorgungslücken für den Indoor-Empfang bei DAB+ in den Regionen Eisleben, Zeitz, Salzwedel, der Altmark, dem Jerichower Land, Jessen und Haldensleben. Deutschlandradio hat im Bereich östlich des Brocken in der Tangente
zu Halle, sowie zwischen Dequede und Kapaunberg Versorgungslücken. Die privaten landesweiten Veranstalter haben nach Angaben der MSA Versorgungslücken in der Altmark und im Süden Sachsen-Anhalts.

Frage 6
Ist es geplant, einen weiteren Ausbau des Funkmastnetzes vorzunehmen?
Wenn ja, erläutern Sie bitte die Planungen mit den dazugehörigen, jeweiligen
Zeitrahmen.


Antwort zu Frage 6:
Der MDR plant mittelfristig bis 2024 in den oben genannten Regionen sieben weitere DAB+-Sender in Betrieb zu nehmen. Deutschlandradio kann hierzu keine Angaben machen, da für den bundesweiten DAB+-Kanal der Sendenetzbetreiber Media Broadcast GmbH die für den Ausbau erforderlichen Standorte ermittelt und diese dann mit Deutschlandradio und anderen bundesweiten Programmveranstaltern abstimmt.
Für die privaten landesweiten Veranstalter gibt es nach Angaben der MSA Standortplanungen in Dequede, Pettstädt, Kulpenberg und Zeitz. Der Ausbau soll dort in den nächsten Jahren erfolgen.

Frage 7
Werden die vorhandenen Funkmasten ausschließlich für DAB+- und UKW Empfang genutzt? Falls nicht, erläutern Sie bitte die andersartige Verwendung und benennen Sie den aktuellen, prozentualen Anteil der andersartigen Nutzung.


Antwort zu Frage 7:
Einige Standorte werden vom MDR auch für weitere Rundfunkübertragungen (DVBT2) genutzt. Über weitergehende Nutzungen kann nur der Eigentümer Auskunft geben. Vor diesem Hintergrund ist eine Angabe des prozentualen Anteils der Nutzung für DAB+ und UKW-Empfang nicht möglich.

Download des Originaldokuments (pdf, ~26 kb)
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3453aak.pdf

Alternativ hier im Anhang


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