Das "herumreiten" auf verschwiegene Täterherkunft halte ich für gefährlich. Die Tat wird nicht weniger verwerflich, wäre sie durch einen "Bio-Deutschen" begangen worden.
Die Nationalität gehört aber klar benannt, und zwar, um Vorwürfen wegen Diskriminierung vorzubeugen, bei allen. Könnte sein, daß dieses in die künftige AVMD-Richtlinie als national umzusetzen eingepflegt wird; als Erwägungsgrund könnte das genügen, denn die sind lt. EuGH bindend einzuhalten.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;