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Autor Thema: Zwangsvollstreckung obwohl Klage beim VG eingereicht  (Gelesen 4592 mal)

h
  • Beiträge: 16
Hallo,

ich weiß es gibt schon sehr viele Beiträge zum Thema Zwangsvollstreckung.

Person A hatte schon einmal Klage beim VG Ansbach eingereicht. Diese wurde erfolglos abgewiesen. Danach hat A per Dauerauftrag das ganze in monatlichen Raten beglichen, dabei aber einen Restbetrag von ca. 15Euro vergessen.

Nach der Klage kamen irgendwann zwei weitere Festsetzungsbescheide. Gegen diese hat A Widerspruch eingelegt und einen negativen Widerspruchsbescheid erhalten und darauf jetzt wieder Klage beim VG eingereicht in der Hoffnung, dass bis zur Entscheidung über die Klage das BVerfG entscheidet.

Nun hat A aber überraschender Weise gelbe Post vom GV bekommen "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft" inkl. Kopie des Vollstreckungsersuchen  sowie Begleichung von ca 400 Euro.

Darin werden sowohl die o.g. 15 Euro erwähnt als auch die Beträge gegen die aktuell Klage eingereicht wurden.

Frage:
- Angenommen A möchte die 15 Euro begleichen (da diese ja noch aus dem alten verlorenen Verfahren stammen), sollte diese am besten dem GV oder direkt dem Beitragsservice überwiesen werden?
- Für die restlichen Beträge: Dem GV schreiben mit Verweis auf anhängige Klagen? Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung beim AG einlegen? Oder beim VG? Den Beitragsservice bitten die Vollziehung bis zur Entscheidung über die Klage auszusetzen? Oder alles gleichzeitig?

Leider hat A vergessen im Widerspruch "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" zu stellen. Nichtsdestotrotz wurde im Widerspruchsbescheid ein Antrag auf Aussetzung abgelehnt, da "öffentliche Abgaben und deswegen keine aufschiebende Wirkung gem. §80 Abs. 2 Nr. 1". Dieser Bescheid kam übrigens sogar per Einschreiben.

Der Termin für die Abgabe ist schon in ca. 1,5 Wochen! Ist diese Zeit ausreichend um eine Vollstreckung abzuwenden?

Danke im Voraus!


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zu diesem Thema wurden bereits viele wertvolle und hilfreiche Beiträge im Forum geschrieben, bitte hierzu die Suche-Funktion nutzen. Ein Besuch eines Runden Tisches wäre auch von Vorteil.
Bisherige Erfahrungen zum Thema Zwangsvollstreckunge zeigen, dass eine Abwehr mit sehr viel Schreibarbeit verbunden ist und zeitnah reagiert werden sollte.

Weitere Hinweise z. B. auch unter:
Re: OGV Amtsgericht Heidelberg - Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23156.msg153395.html#msg153395


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

h
  • Beiträge: 16
Was in diesem Fall etwas anders ist, dass es eine Teilforderung gibt, die schon durch ein Urteil vom VG negativ beschieden wurde, wo A dann keine Revision in der nächsten Instanz eingereicht hat. Das heißt, diese Teilforderung würde A gerne bezahlen, aber den Rest nicht.


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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