nicht ... aufgelistet,
Es müsste aber am RBB beteiligt sein, weil es diesen zusammen mit dem Land Berlin gegründet hat; selbst dann, wenn es stiller Teilhaber spielt und das Land Berlin machen läßt.
Ich verstehe nicht, wie man einem Unternehmen, (siehe auch BGH KZR 3/14 & BGH KZR 31/14), staatliche Mittel, (siehe EU-Recht und Stellungnahme C-492/17, bzw. Urteil C-336/07), zuleiten kann, mit dem man offensichtlich gar nicht wirklich verbunden ist? Noch dazu Mittel des Landes, die einem Unternehmen des Nachbarlandes, (hoffentlich, hab' nicht explizit nachgesehen), zufließen?
Dieser gesamte Rundfunkbrei ist eine einzige undurchsichtige trübe Soße.
In erster Linie dient es den Interessen der Nutznießer.
Jedes einzelne der 16 Länder müsste seine LRA haben!
Den Ansprechpartner.
Ich würde sagen: Brandenburg hat den Brandenburger RF zu haben. Hoheitlich im Land Brandenburg. Das Parlament hat die Aufsicht zu führen und zu kontrollieren.
Die Realität sieht so aus, dass alles von der GEZ gesteuert wird und nicht von den Ländern. Die Länder dürfen anfragen, ob die ARD, ZDF und die GEZ nicht mal etwas einsparen wollen.
Das Geld der Brandenburger fließt nicht, wie rechtlich korrekt, an den Brandenburger Funk, sondern direkt an die GEZ.
Die Meldedaten gehen nicht korrekterweise an den Brandenburger Funk, sondern an die GEZ. Hoheitsgebiet Brandenburg.
Es werden generell die Persönlichkeitsrechte der Bürger gröblichst verletzt.
Der RBStV ist kein Landes-Gesetz.
Der RBB ist keine LRA. Der RBB ist landesrechtlich nicht rechtsfähig. Mit welchem Landesrecht will eine Zweiervereinigung denn in zwei unterschiedlichen Ländern tätig werden? Es geht nicht.
Wenn der RBB mit Berliner Landesrecht arbeitet, dann darf er in Brandenburg nicht tätig werden. Mit zweierlei Recht ist auch nicht machbar.
Ja, wie denn nun? Murks nur einmal.
@pinguin,
Es geht alles, wenn man nur will.
Wenn Einige wollen, dann schicken die dich morgen in ein Krisengebiet. Siehe Kosovo.
Das soll wohl völkerrechtswidrig erfolgt sein?
Die Rechtswidrigkeit in Sachen Rundfunk ab 2013 kennt gar keine Grenzen mehr. Wie sonst lassen sich die ca. 150 Verfassungsbeschwerden und unzähligen Klagen an den Verwaltungsgerichten erklären?