es ist nicht relevant, ob für PC, TV, Smartphone etc.
Auschlaggebend ist grundsätzlich nur die juristische Legalität des Existenzminimums für die BRD. Diese ist zur Zeit 1028 € Netto monatlich.
Dies alleine rechtfertigt eine Nichtzahlung der Gebühren. Würde man dies beim Strom machen, dann wird der Strom abgestellt, bei Nichtzahlung der Miete erfolgt Kündigung. Aber bei Nichtzahlung der GEZ Gebühren gibt es rechtlich keine Handhabe gegen den Schuldner, außer Pfändung und dann EV. Denn Nichtzahlung ist keine Straftat in diesem Fall, sondern ein Bußgeldverfahren. Dieses treibt die GEZ direkt als öffentlich-rechtliche Institution vor Ort ein, über Bürgeramt, Zoll etc., jenachdem, in welchem Bundesland man wohnt.
Es gibt nur zwei Gesetze in der BRD, welche es erlauben, eine Pfändung unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums einzuleiten : dies ist im Sozialgesetzbuch der Fall bei unbezahlten Krankenkassenbeiträgen. Hier wird auch unterhalb des Existenzminimums gepfändet. Und bei Unterhaltsverpflichtungen. Dies sind die beiden Ausnahmen.
Hier besteht zum Vorteil des Schuldners eine Gesetzeslücke bei GEZ Zahlungen.
Die Schwierigkeit ist es, für den Schuldner dann durchzuhalten, denn es kommen MB (Mahnbescheid) und VB (Vollstreckungsbescheid) und der Gerichtsvollzieher und die EV-Abgabe bis zur Pfändung, wenn überhaupt etwas zu pfänden ist.
Ist man da endlich durch, dann sieht man auch "fern" ohne GEZ-Gebühren.
Diese juristische Legalität hat auch Bestand über den 1.01.2013 hinaus.
Und zwar so lange, bis ein weiteres Gesetz verabschiedet wird, welches auch Pfändungen der GEZ erlaubt unter dem Existenzminimum von 1028 €.