Natürlich ist die OWi quatsch. Das würde jedes Amtsgericht abschmettern. Die lassen sich nicht so verarschen, wie die Verwaltungsgerichte.
- Die Anmeldepflicht erledigt sich ja dadurch, dass man automatisch angemeldet wird.
- Eine unterlassene Zahlung kann keine OWi auslösen. Das ist totaler Humbug. Entweder es gibt einen Titel, dann kann vollstreckt werden. Oder nicht, dann muss auch (noch) nicht gezahlt werden. Es gibt keine juristische Sekunde, in der man "wirklich" zahlungspflichtig ist, aber dies noch verweigern kann.
- Die Zahlungspflicht ergibt sich auch nicht aus dem Gesetz: es ist gar nicht klar, wer konkret Schuldner ist und in welcher Höhe (insb. ist immer erst festzustellen, ob bereits für die Wohnung gezahlt wird, ob es mehrere Schuldner gibt etc.). Für eine OWi reicht es nicht.