Warum treiben wir die Ergebnisse des Brüderurteils nicht "einfach" auf die Spitze?
Man nehme ein Zahlschaf, nennen wir ihn Ronny.
Ronny mietet sich in jede verfügbare Wohnung ein - verfügbar im Sinne von bestehenden Mietverträgen und den entsprechenden Untervermietungsregelungen.
Zahlschaf Ronny wird lt. Mietvertrag eine monatliche Miete von 47€ je Übernachtung zahlen und 1/30 der anfallenden Nebenkosten je Übernachtung tragen. Die Mietverträge werden zur Verwaltungsvereinfachung mündlich geschlossen.
Beim EMA meldet Ronny keine seiner X Wohnungen an, weil er ja nicht einzieht, sondern diese nur anmietet - das darf er so machen.
Beim Beitragsservice meldet Ronny nun alle seine Zusatzwohnungen an, denn er ist ja Inhaber weil er im Mietvertrag genannt ist. Er muss dazu nicht gemeldet sein, denn die logische Verknüpfung ODER schreibt ja nur einen der beiden Tatbestände gemeldet ODER im Mietvertrag genannt vor.
Alle "Vermieter" melden nun dem Beitragsservice die Beitragsnummer von Ronny.
Thema durch und da können die gern jeden Einzelfall prüfen.