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Autor Thema: Erstes Schreiben - wieviel Zeit bis zur Vollstreckung  (Gelesen 6692 mal)

N
  • Beiträge: 4
Seid gegrüßt, liebe Forenteilnehmer, als Neuling poste ich hier heute zum ersten Mal.

Person A hofft es ist für meine Frage das richtige Unterforum  ...  ;)

Was die GEZ betrifft, so war A bisher total 'unter dem Radar'; A hat noch NIEMALS irgendetwas bezahlt, und außer einem Schreiben vor vielen Jahren kam auch noch nie etwas von der GEZ. A war natürlich klar, dass es seit 2013 nur eine Frage der Zeit sein würde, bis der Ärger losgeht ...

Heute war es nun so weit: ein Schreiben vom 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice', an A adressiert, mit Vor- und Nachname. Diese Daten können die sauberen Damen und Herren nur vom Meldeamt haben (dort hatte A ENERGISCH gegen jegliche Weitergabe meiner Daten widersprochen). Person A hat das Schreiben noch nicht geöffnet, da A es evtl. 'unbekannt verzogen' zurückschicken will, um Zeit zu gewinnen.

Person A Frage an Euch 'alte Hasen':

Wenn A ab heute jegliche Schreiben der GEZ oder von Gerichten konsequent ignoriert, wie lange hat A Zeit bis ernsthafter Ärger entstehen würde?

A wird u.U. Deutschland in einigen Monaten für längere Zeit verlassen und sich abmelden, so dass mich die Damen und Herren mal gern haben können.

  • Hat A  ab heute zwei bis drei Monate Zeit?

  • Wäre es besser, Widerspruch einzulegen, obwohl man damit u.U. riskiert, mit diesen Leuten geschäftliche Beziehungen einzugehen?

Person A bedankt sich vielmals für Eure Antworten.

Der 'Nah-Seher'   ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2014, 21:27 von Uwe«

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Willkommen in "Club"
Wenn es dein erstes Schreiben dieser verehrten Herrschaften ist , dann sicher noch kein Beitragsbescheid. Denn nur darauf braucht Wert gelegt zu werden. Zuvor kommen noch gewöhnlich mehrere diverse andere Anmachversuche.
Viele hier im Forum sind bereits mit über einem Jahr im Rückstand und haben noch keinen ernsthaften Ärger mit diesem kuriosen Bettlerverein gehabt. So eilig haben die es nicht mit Maßnahmen wie Gerichtsvollzieher oder ähnliches. Die sind auch nicht auf der absolut sicheren Seite und versuchen es erst mal eine ganze Weile auf die Belästigungstour , dann zunehmender Einschüchterung und  Verschärfung ihrer Drohgebärden. Wenn dies nicht den gewünschten Erfolg der Zahlung nach sich zieht , kommt der erste Beitragsbescheid , den man unbedingt widersprechen muss. Dann passiert bis auf weitere wertlose Info-und Bettelpost wieder eine ganze Weile gar nichts . Dann der nächste Beitragsbescheid fürs nächste Quartal. Diesem wieder widersprechen . usw.
Viele haben schon den vierten Beitragsbescheid , dagegen vier Widersprüche auf die Reise geschickt und noch immer keinen Widerspruchsbescheid erhalten.
Du darfst also noch gern eine Weile unbehelligt hier verweilen und den "deutschen Rechtsstaat" genießen.


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You can win if you want

U
  • Beiträge: 147
Viele haben schon den vierten Beitragsbescheid , dagegen vier Widersprüche auf die Reise geschickt und noch immer keinen Widerspruchsbescheid erhalten.

So isses. Und wenn dann gnädigerweise nach etwa einem Jahr der Widersprüche doch mal ein negativer Widerspruchsbescheid ins Haus flattert, bleibt immer noch ein Monat Frist zum Einreichen der ersten Klage beim nächsten Verwaltungsgericht. Damit kann das Widerspruchsverfahren dann weiter am Leben erhalten werden und auf die Reise durch die Instanzen gehen. Ja, ja, so geht die Zeit ins Land. Da ist also genügend Zeit um in aller Ruhe die Koffer zu packen. Und nicht vergessen: schön brav den Wohnsitz abmelden, wie es sich gehört im Rechtsstaat.


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Hallo,

mir ist zu Ohren gekommen, dass die hypothetische Person A sich vielmals für Eure Antworten bedankt. Das hat die Person A zunächst einmal beruhigt.

Zitat von: mickschecker
Wenn es dein erstes Schreiben dieser verehrten Herrschaften ist , dann sicher noch kein Beitragsbescheid.

Ich denke, die reinst hypothetische Person A sieht das auch so, da im Adressfenster des GEZ-Schreibens angeblich wohl das Wort 'Infopost' zu lesen sein soll.

Wie gesagt, die Person A hat das Schreiben bisher nicht geöffnet und wird es noch ein paar Tage liegen lassen, um es dann entweder ganz mutig doch zu öffnen und zur Kenntnis zu nehmen, ungeöffnet zurückzuschicken oder einfach ganz zu ignorieren.

Bei jedem weiteren Schreiben der GEZ, so hat mir die erdachte Person A versichert, wolle sie dann aber die Machwerke öffnen und ggfs. Widerspruch einlegen, oder ohne Widerspruch zurückweisen wegen fehlender Befugnis des Inkassounternehmens, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen.

Nochmal, Person A, so habe ich gehört, dankt von ganzem Herzen!  ;)

Person A, so könnte ich mir vorstellen, würde nun auch sagen dass sie hofft, eines Tages auch einmal jemandem weiterhelfen zu können ...


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Kurzes Update von der hypothetischen Person A:

Heute, pünktlich nach fast exakt 4 Wochen, kam ein zweiter Brief von den privaten Geldeintreibern 'Beitragsservice' ...

Im Adressfeld steht wieder 'Infopost'.

Die erste 'Infopost' hat Person A geöffnet - nur der übliche Fragebogen, mit dem sie sich selbst ans Messer liefern soll und die nach Person As Unterschrift geiern um ein Vertragsverhältnis zu generieren - da können die natürlich lange warten.

Mit der neuerlichen 'Infopost' von heute will Person A entweder genauso  verfahren (also ignorieren), oder unfrei zurückschicken wegen fehlender Rechtsgrundlage ...

Richtig so?   ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2014, 19:10 von themob«

H

Holdout

Mit dem zurückschicken ist das so eine Sache.
Damit gibst du zumindest zu erkennen das die Post angekommen ist.

Besser nur abheften oder entsorgen.


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Person B sagt sie hätte angeblich gerade in einer Facebook-Gruppe gelesen, dass jemand die

Bestätigung der Zwangsanmeldung

per 'Infopost' erhalten hat ...

Wie wahrscheinlich ist es, dass diese zweite 'Infopost', die Person B vorgestern erhalten hat, schon die Zwangsanmeldung bestätigt?

Person B dachte wohl eventuell, diese zweite 'Infopost' einfach ignorieren zu können, um ihre mentale Energie für die wirklichen Auseinandersetzungen ('Gelbe Briefe'/Bescheide) aufzusparen.

Sollte Person B diese zweite 'Infopost' also lieber doch öffnen (sie wollte sich wohl das K*tzen ersparen) ...


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t

themob

Verstehe nicht wo das Problem ist. Hier sieht man doch das die "Bestätigung der Anmeldung" als Infopost eintrudelt.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Was es genau ist, wird Person A erst wissen, wenn die Post geöffnet wird.





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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Mit dem zurückschicken ist das so eine Sache.
Damit gibst du zumindest zu erkennen das die Post angekommen ist.

Die Erfahrung hat gezeigt, dem ist nicht so. Ein Brief, der aus welchen Gründen auch immer, an den Absender zurückgeht, bedeutet bzw. beweist in keinem Fall, dass der Brief beim Adressaten angekommen ist.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

T
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Wo sollte denn der Brief sonst angekommen sein, wenn nicht beim Adressaten, wenn er den zurückschickt?


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Taumel: er schickt ihn nicht zurück. Er vermerkt darauf - besser: lässt durch einen Dritten vermerken - dass der Empfänger unbekannt ist und der Brief geht zurück (nächster Briefkasten).

NB: Dass man im Juli 2018 noch da wohnt, wo das Meldeamt den Adressaten Anfang Mai 2018 vermutete, muss keineswegs zutreffen. Eine Gewähr, dass alle Bürger solange am gleichen Ort wohnen bleiben, bis der BS mit seinem Abgleich fertig ist und alle mutmaßlichen Nicht-Zahler identifiziert hat, kann wohl kaum gegeben werden. Eine entsprechende Erwartung des BS wäre ziemlicher Irrsinn. Klar, man muss sich abmelden, wenn man ins Ausland zieht. Zieht man innerhalb der Republik um, so übernimmt das die Meldebehörde am neuen Wohnort. Das kann ja dauern, schließlich ist Haupturlaubszeit :)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wo sollte denn der Brief sonst angekommen sein....?
Da gibt es viele Möglichkeiten z.B. angekommen bei einer falschen Anschrift, der neue Postbote oder die Urlaubsvertretung findet nur den falschen Briefkasten oder der Adressat ist verzogen und der Nachmieter oder die Hausverwaltung sendet die Briefe zurück...
In fiktiven Fällen kann es sogar von Vorteil sein, wenn z.B. fehlgesendete Bescheide den Absender wieder erreichen und dieser die Rücksendung dokumentiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2018, 16:40 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

H

Holgi76

Solange nichts per Einschreiben vom Gericht kommt, würde ich garnicht antworten.
Selbst in den Einschreiben vom Gericht, wird einem nochmal die Zahlung vorgeschlagen um weitere Probleme zu vermeiden.
Warum ? Weil die Gerichte überlastet sind und die mit der Bearbeitung garnicht hinterherkommen.


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