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Autor Thema: Hamburg Rech.-hof Jahresbericht 2018 > Kostendeckungsgrad Vollstreckung 32%  (Gelesen 1533 mal)

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  • Beiträge: 778
In Jahresberichten tauchen nicht alle Kosten auf. Beitragsservice kann sich nicht beschweren, da man komplette Kosten für Vollstreckungen nicht zahlen muss. Es ist halt praktisch, wenn irgendwas nicht geregelt ist. Folge: bei Vollstreckungen gibts Rabatt  ;)

Beispiel: Hamburg.

Rechnungshof Freie und Hansestadt Hamburg
Jahresbericht 2018. Kurzfassung als Pressemitteilung
S. 15
http://www.hamburg.de/contentblob/10411266/de68cb7412fe0fc5a5f29056ead8715b/data/jahresbericht-2018-pressemitteilung.pdf
Zitat
Beitreibung von Geldforderungen (Tzn. 837 - 854)

Das Forderungsmanagement in der Kasse.Hamburg übernimmt die Vollstreckung von Forderungen verschiedener öffentlicher Stellen. Der Kostendeckungsrad des Forderungsmanagements lag zuletzt bei durchschnittlich 32 %. Fehlende Regelungen in einer Rechtsverordnung bewirken beispielsweise, dass die Kosten für Amtshandlungen zugunsten des Beitragsservice der Rundfunkanstalten derzeit nicht von den Rundfunkanstalten erstattet werden müssen.

Rechnungshof Freie und Hansestadt Hamburg
Jahresbericht 2018
http://www.hamburg.de/contentblob/10411270/5a7e743de2f615177a215b9eb17d7a89/data/jahresbericht-2018.pdf
S. 244
Rz. 839-841
Zitat
Darüber hinaus treibt das Forderungsmanagement auch rückständige Rundfunkbeiträge bei. Die Kosten bestimmter Amtshandlungen zugunsten des Beitragsservice der Rundfunkanstalten, des mit 28.600 jährlichen Vorgängen zuletzt zweitgrößten Einzelgläubigers mit Vollstreckungsersuchen an die Kasse.Hamburg, müssen von den Rundfunkanstalten nicht erstattet werden, weil eine auf die VKO Bezug nehmende Rechtsverordnung des Senats nur auf einen Teil der Gebührentatbestände der VKO verweist.

Der Rechnungshof hat dies beanstandet und die Finanzbehörde als Aufsicht führende Behörde aufgefordert, auf die Anpassung der VKO und die Ergänzung der Rechtsverordnung durch den Senat hinzuwirken.

Die Finanzbehörde hat dies zugesagt.


Edit "Bürger":
Der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion wegen ausgelagert aus
Rundfunkbeitrag: Wer ist schneller, Verfassungsgericht oder Beitragsservice?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27965.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2018, 18:06 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.457
Das ist ja der Hammer!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2018, 18:05 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 984
So langsam dämmert es mir, warum in Hamburg niemand in Beugehaft genommen wird. Es ist nicht zu erwarten, dass der Vollstreckungsgläubiger NDR die Kosten der "Unterkunft" vorstreckt ...


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