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Autor Thema: Datenübermittlung - was ändert sich durch die DSGVO ab 25.05.2018?  (Gelesen 16687 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Zitat
[.. Sofern nicht dieses Regelungen durch die entsprechenden Gerichte für verfassungs- oder europarechtswidrig erklärt werden, hat die Landesdatenschutzbeauftragte leider keine weitere Möglichkeit, gegen den Meldedatenabgleich vorzugehen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Dr. XXXXXX

Wenn der Landesdatenschutzbeauftragte Eier in der Hose hätte > warum hat ER nicht mit ein paar seiner anderen Landesdatenschutzbeauftragte-Kumpels Verfassungsbeschwerde/einstweilige Verfügung erhoben!?!?!

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.386
@drboe

Du vergißt die beiden Entscheidungen des BGH, nämlich BGH KZR 3/14 und BGH KZR 31/14, worin ausdrücklich die Aussage getroffen wird, daß die dt. LRA u. a. mit dem ZDF und den privaten Rundfunkunternehmen in Wettbewerb stehen.

Ferner vergißt Du die Entscheidungen des BFH, in denen eindeutig erklärt wird, daß eine Behörde, die auch nur zufällig in Wettbewerb steht, in dem Bereich, in dem sie in Wettbewerb steht, keine hoheitlichen Befugnisse hat.

Ferner vergißt Du die Aussage des Körperschaftssteurgesetzes, wonach ein Betrieb hoheitlicher Art nicht auch ein Betrieb gewerblicher Art sein darf.

Um Übrigen wurde die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des BMG benannt; nur aus dieser geht hervor, daß öffentliche Stellen in Wettbewerb als nicht-öffentliche zu behandeln sind.

Ok, alles offenbar blanke Theorie.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: ich bestreite weder, dass die ÖR-Sender mit dem privaten im Wettbewerb stehen noch die Entscheidung des obersten Finanzgerichts und die eigentlich zu ziehenden Konsequenzen. Ich stelle aber fest, dass dies vor den Gerichten schlicht keine Rolle spielt. Nicht ich ignoriere also Enrscheidungen und Gesetze, sondern die Gerichte tun das. Der ÖR-Rundfunk steht bis zum BVerwG und zum BGH unter einen richterlichen Schutzschirm; politisch sind sie sowieso. Das ist die Realität, die sich vermutlich nicht ändern wird, wenn man es nicht erzwingt. Und das hat mit ziemlicher Sicherheit auch Auswirkungen auf die Anwendung bzw. Nicht-Anwendung der DSGVO. Nebenbei zeigt sich, dass es wohl nicht so ist, dass nur der Bund über die Nutzung der Meldedaten verfügen kann.

Grundsätzlich: es nützt es nichts lediglich festzustellen was auf Grund der Rechtslage sein müsste. Es stellt sich nämlich nicht von selbst ein, niemals. Ich wiederhole mich, aber de facto verkehren Juristen im Wege der Auslegung die Ziele von Gesetzen in der Anwendung bis in ihr exaktes Gegenteil. Die reine Beschwörung von Gesetzen, der EU oder sonstigen guten Geistern bewirkt daher gar nichts. Das Einzige, was man daraus mitnehmen kann ist, dass Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Demokratie eine Fiktion sind. Das ist sicher bitter festzustellen. Ich komme aber nach mehreren Jahrzehnten in diesem Land zu keinem anderen Schluß.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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