Hallo!
Wenn zu einem willkürlichen Zeitpunkt T die Stadt Anrainer zu Zahlungen für Straßenbau heranzieht, werden anscheinend die Nutznießer an den Kosten der "Straße vor Ort" herangezogen.
Allerdings: wann das jeweils geschieht, ist per Zeitpunkt T willkürlich. Und nicht jeder Anrainer wohnt selbst dort, es gibt dann auch Unterschiede, der eine wohnt alleine an 10m Straße, beim nächsten Haus sind es 10, 20 Haushalte, die an 20m Straße wohnen.
Wenn andererseits der Straßenbau aus Steuern finanziert wird, sind damit alle nach Leistungsfähigkeit beteiligt, anteilig alle "Straßen vor Ort" zu bezahlen. Netto tut sich nicht viel. Allerdings entfällt die Willkürlichkeit des Zeitpunkts T "vor Ort", und es wird nach Leistungsfähigkeit herangezogen. Und Nutzer sind nicht nur Anwohner (die nicht alle leistungsfähig sein müssen), sondern auch deren Besucher und Lieferanten.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"