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Autor Thema: Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (III)  (Gelesen 1728 mal)

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
Drucksache 17/6189, 11.05.2018

Antwort der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/6007 –

Wirtschaftlicher Stand des SWR III

Zitat
Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/6007 – vom 18. April 2018 hat folgenden Wortlaut:

Aus dem „Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2016 bis 2019“ – Drucksache 17/5440 – geht aus der Personalentwicklung (S. 21) hervor, dass sich diese von 3 681,5 Stellen im Jahr 2009 auf 3 514,0 Stellen im Jahr 2019 entwickeln soll. Dies entspricht einer Reduzierung von lediglich etwa 4,5 Prozent in einem Zeitraum von zehn Jahren.

Die Planstellen beziehen sich dabei nur auf die Festangestellten. Darüber hinaus werden freie Mitarbeiter in Anspruch genommen. Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Auffassung geteilt, dass ein stärkerer Personalabbau beim SWR möglich und notwendig ist?

2. Welche Kostenersparnis würde sich daraus ergeben, wenn der SWR die Zahl der Planstellen in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils einen Prozentpunkt reduzieren würde?

3. Wie viele freie Mitarbeiter arbeiteten (sollen arbeiten) für den SWR im Zeitraum 2009 bis 2019?

4. Wenn die geleisteten Arbeitsstunden der freien Mitarbeiter summiert werden, wie vielen vollzeitäquivalenten Festangestellten würde dies dann entsprechen (bitte um Angabe für den Zeitraum 2009 bis 2019)?

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Mai 2018 wie folgt beantwortet:

Der „Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2016 bis 2019“, der die Grundlage der Kleinen Anfrage ist, wurde im Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – dessen Vorsitzender der Abgeordnete Joachim Paul ist – in der Sitzung am 10. April 2018 vorgestellt und erörtert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses erläutert, hat der Südwestrundfunk im Jahr 2010 und damit deutlich früher noch als andere ARD-Anstalten ein umfangreiches Struktur- und Sparprogramm implementiert. Danach wird der SWR bis 2020 dauerhaft eine Summe von 165 Mio. Euro einsparen und rund 600 Beschäftigungsverhältnisse abgebaut haben. Diese frühzeitig ergriffenen Schritte zur Kostensenkung begrüßt die Landesregierung ausdrücklich.

Die Sparanstrengungen sind aus Sicht der Landeregierung auch deshalb hervorzuheben, weil der Südwestrundfunk bereits durch die Fusion von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk im Jahr 1998 einen mit erheblichem Aufwand verbundenen Strukturprozess durchlaufen hat und auch immer noch durchläuft.

Der Südwestrundfunk hat seit der Fusion bereits bis 2010 per Saldo insgesamt 535 Planstellen abgebaut – dies entspricht rund 13 Prozent des Stellenbestandes von 1998. An diesen Prozess knüpft das neuerliche Sparprogram seit 2010 nahtlos an.

Zu Frage 2:

Da den Planstellen unterschiedliche Wertigkeiten (z. B. durch unterschiedliche Gehaltsstufen) zugrunde liegen, kann diese Frage nicht pauschal beantwortetet werden. Die konkrete Kostenersparnis eines Stellenabbaus hängt von der Wertigkeit der abgebauten Planstellen ab.

Zu Frage 3:

Die Bemessung der Beschäftigung Freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt nicht nach deren Anzahl, sondern aufgrund des damit verbundenen Aufwands und der Kosten für die Freie Mitarbeit. Sogenannte „Kopfzahlen“ liegen daher nicht vor.

Zu Frage 4:

Die Art und Weise der Beschäftigung Freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist höchst unterschiedlich. Anders als bei Festangestellten wird hier in aller Regel keine „regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit“ vereinbart. Freie Mitarbeit wird häufig auch nicht zeit- sondern werkbezogen honoriert. Hierbei erhalten die Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Honorar für die Erstellung des jeweils vereinbarten Werkes, unabhängig vom zeitlichen Aufwand, der für die Erstellung erforderlich war. Aus diesen Gründen lassen sich Beschäftigungsverhältnisse in Freier Mitarbeit nicht mit Vollzeitäquivalenten von Festangestellten vergleichen. Daher erfolgt nach Auskunft des SWR auch keine Umrechnung in Vollzeitäquivalente.

Heike Raab
Staatssekretärin

Download des Originaldokuments (pdf ~740kb)
http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6189-17.pdf

Alternativ-Download hier im Anhang


Anfragen (I) bis (IV) siehe

Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (I)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27730.0.html

Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (II)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27731.0.html

Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (III)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27732.0.html

Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (IV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27733.0.html


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Zitat
[...]
Die Sparanstrengungen sind aus Sicht der Landeregierung auch deshalb hervorzuheben, weil der Südwestrundfunk bereits durch die Fusion von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk im Jahr 1998 einen mit erheblichem Aufwand verbundenen Strukturprozess durchlaufen hat und auch immer noch durchläuft.
[...]

Heike Raab
Staatssekretärin

Oha... die Zusammenlegung von SWF und SDR erfolgte ja auch mit und unter der Prämisse, daß Einsparpotential zu realisieren.

Statt dessen wird hier im "Nebensatz" bekannt gegeben, daß seit zwanzig(!) Jahren die Zusammenlegung "erheblichen Aufwand" (=erhebliche Kosten) verursacht.

Durch Zusammenlegung zweier Sümpfe entstand also ein Amazonas.  >:D

MfG
Michael


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